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   BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 211/03   

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https://dejure.org/2003,12975
BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 211/03 (https://dejure.org/2003,12975)
BayObLG, Entscheidung vom 22.10.2003 - 3Z BR 211/03 (https://dejure.org/2003,12975)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Oktober 2003 - 3Z BR 211/03 (https://dejure.org/2003,12975)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AktG § 306 Abs. 7 (a.F.); ; FGG § 13a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 306 Abs. 7 (a.F.); FGG § 13a Abs. 1
    Kostenerstattung bei Antragsrücknahme im Spruchverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rücknahme des Antrags auf Durchführung eines Spruchverfahrens; Auferlegung der Verfahrenskosten; Fehlende Erkennbarkeit der Unzulässigkeit des Antrags

Verfahrensgang

  • LG München I - 5 HKO 1345/02
  • BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 211/03

Papierfundstellen

  • AG 2004, 99
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 6/02

    Antragsberechtigung im Spruchstellenverfahren - Wirksamkeit des vor Fristbeginn

    Auszug aus BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 211/03
    Der Senat hat sich in diesem Zusammenhang für die Antragstellung im Spruchverfahren als maßgeblichen Zeitpunkt ausgesprochen, dabei aber offen gelassen, ob es für die Antragsberechtigung nicht auch genügt, wenn der Antragsteller seine Stellung als Aktionär nach Antragstellung, aber innerhalb der gesetzlichen Antragsfrist des § 304 Abs. 4 Satz 2 AktG a.F. erlangt hat (vgl. BayObLGZ 2002, 56/61 ff.).
  • BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 168/99

    Geschäftswert, Gegenstandswert und Vergütung der Vertreter der außenstehenden

    Auszug aus BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 211/03
    Die maßgebliche Regelung für die außergerichtlichen Kosten findet sich in § 13a Abs. 1 FGG (vgl. Hüffer AktG 5.Aufl. § 306 Rn. 21/22; OLG Düsseldorf AG 1996, 88; BayObLG NJW-RR 2002, 106/107).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2012 - 12 W 66/06

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Pflicht zur Begründung des Rechtsmittels;

    Es entspricht in Spruchverfahren der vorliegenden Art grundsätzlich auch dann billigem Ermessen, die Erstattung außergerichtlicher Kosten der ersten Instanz anzuordnen, wenn - wie hier - die Anträge der antragstellenden Aktionäre zurückgewiesen wurden(BayObLG AG 2004, 99, 100 und NJW-RR 2002, 106).
  • LG Berlin, 23.04.2013 - 102 O 134/06

    Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Schering AG

    Von dieser Möglichkeit wurde bisher in der Praxis jedoch nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht, etwa bei Missbrauch des Antragsrechts oder bei eindeutiger Unzulässigkeit oder Unbegründetheit der Anträge (vgl. BayObLG, Beschluss vom 22. Oktober 2003, 3Z BR 211/03, BeckRS 2003, 30331282).
  • LG Berlin, 09.02.2016 - 102 O 88/13

    Ventegis Capital AG: Anträge im Spruchverfahren wegen Squeeze-out zurückgewiesen

    Von dieser Möglichkeit wurde bisher in der Praxis jedoch nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht, etwa bei Missbrauch des Antragsrechts oder bei eindeutiger Unzulässigkeit oder Unbegründetheit der Anträge (vgl. BayObLG, Beschluss vorn 22. Oktober 2003, 3Z.BR 211/03, BeckRS 2003, 30331282).
  • LG Berlin, 11.10.2016 - 102 O 105/11

    Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Gameforge Berlin AG

    Von dieser Möglichkeit wurde bisher in der Praxis jedoch nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht, etwa bei Missbrauch des, Antragsrechts oder bei eindeutiger Unzulässigkeit öder Unbegründetheit der Anträge (vgl. BayObLG, Beschluss vom 22. Oktober 2003, 3Z BR 211/03, BeckRS 2003, 30331282).
  • LG Berlin, 20.03.2008 - 102 O 139/02

    Squeeze-out Otto Reichelt AG

    Zwar können die (Gerichts-) Kosten, soweit dies der Billigkeit,entspricht, auch einem anderen Beteiligten auferlegt werden (§ 306 Abs. 7 Satz 7 und 8 AktG a.F.), von dieser Möglichkeit wurde bisher in der Praxis jedoch nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht, etwa bei Missbrauch des Antragsrechts oder bei eindeutiger Unzulässigkeit oder Unbegründetheit der Anträge (vgl. Bay- ObLG, Beschluss vom 22. Oktober 2003, 3Z BR 211/03, BeckRS 2003 Nr, 30331282).
  • BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 87/04

    Auswirkungen eines Delistings auf den Fortgang eines aktienrechtlichen

    Im Übrigen erfolgt die Kostenverteilung entsprechend den im Spruchverfahren geltenden Grundsätzen (vgl. BayObLG AG 2004, 99/100).
  • LG Berlin, 22.11.2011 - 102 O 228/07

    Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag MME Moviement AG

    Von dieser Möglichkeit wurde bisher in der Praxis jedoch nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht, etwa bei Missbrauch des Antragsrechts oder bei eindeutiger Unzulässigkeit oder Unbegründetheit der Anträge (vgl. BayObLG, Beschluss vom 22. Oktober 2003, 3Z BR 211/03, BeckRS 2003, 30331282).
  • LG Berlin, 05.06.2012 - 102 O 154/02

    Squeeze-out Kempinski AG

    b) Zwar können die (Gerichts-) Kosten, soweit dies der Billigkeit entspricht, auch einem anderen Beteiligten auferlegt werden (§ 306 Abs. 7 Satz 7 und 8 AktG a.F.), von dieser Möglichkeit wurde bisher in der Praxis jedoch nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht, etwa bei Missbrauch des Antragsrechts oder bei eindeutiger Unzulässigkeit oder Unbegründetheit der Anträge (vgl. Bay- ObLG, Beschluss vorn 22. Oktober 2003, 3Z BR 211/03, BeckRS 2003 Nr, 30331282).
  • OLG Hamburg, 14.06.2004 - 11 W 94/03

    Angemessene Barabfindung für im Zuge eines Squeeze-Outs verlorene Aktien;

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  • LG Berlin, 23.01.2007 - 102 O 12/03

    Squeeze-out Berliner Kindl Brauerei AG

    b) Zwar können die (Gerichts-) Kosten, soweit dies der Billigkeit entspricht, auch einem anderen Beteiligten auferlegt werden (§ 306 Abs. 7 Satz 7 und 8 AktG a.F.), von dieser Möglichkeit wurde bisher in der Praxis jedoch nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht, etwa bei Missbrauch des Antragsrechts oder bei eindeutiger Unzuläsiigkeit oder Unbegründetheit der Anträge (vgl. BayObLG, Beschluss vom 22. Oktober 2003, 3Z BR 211/03, BeckRS 2003 Nr, 30331282).
  • LG Köln, 12.05.2017 - 82 O 79/03
  • LG Berlin, 14.07.2008 - 102 O 130/03

    Squeeze-out Condat AG

  • LG München I, 04.09.2009 - 5 HKO 6163/09

    Spruchverfahren: Antragsbefugnis eines Anteilsinhabers wegen des Verhaltens eines

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