Rechtsprechung
   AGH Baden-Württemberg, 17.11.2017 - AGH 10/2017 (I), AGH 10/17 (I)   

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https://dejure.org/2017,56255
AGH Baden-Württemberg, 17.11.2017 - AGH 10/2017 (I), AGH 10/17 (I) (https://dejure.org/2017,56255)
AGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.11.2017 - AGH 10/2017 (I), AGH 10/17 (I) (https://dejure.org/2017,56255)
AGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. November 2017 - AGH 10/2017 (I), AGH 10/17 (I) (https://dejure.org/2017,56255)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entgegenstehen einer Zulassung als Syndikusrechtsanwalt aufgrund des Ruhens des zuvor ausgeübten Beschäftigungsverhältnis aufgrund der Inanspruchnahme von Elternzeit durch den Beschäftigten

  • Wolters Kluwer

    Entgegenstehen einer Zulassung als Syndikusrechtsanwalt aufgrund des Ruhens des zuvor ausgeübten Beschäftigungsverhältnis aufgrund der Inanspruchnahme von Elternzeit durch den Beschäftigten

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 46b Abs 2 S 1 BRAO, § 46b Abs 2 S 2 BRAO
    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt: Erlöschen bei ruhendem Arbeitsverhältnis des Antragstellers

  • BRAK-Mitteilungen

    Zulassung als Syndikusrechtsanwältin während der Elternzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 17.11.2017 - AGH 10/17
    (1) Auch wenn Frauen statistisch durch die berufsbedingten Nachteile der Elternzeit weiterhin stärker betroffen sind als Männer (vgl. BAG, Urteil vom 27.01.2011- 6 AZR 526/09, BAGE 137, 80, juris Rn. 31), verlangt das Verbot geschlechtsspezifischer Diskriminierung (§ 1, § 3 Abs. 2 AGG; Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05.07.2006) nicht, Arbeitnehmer während der Elternzeit mit aktiven Beschäftigten in jeder Hinsicht gleichzustellen.

    Denn zwischen einem aktiven und einem ruhenden Arbeitsverhältnis besteht ein tatsächlicher Unterschied, welcher eine verschiedene Behandlung rechtfertigen kann (EuGH, Urteil vom 21.10.1999 - C-333/97, Slg 1999, 1-7243 Rn. 37; vom 16.07.2009 - C-537/07, Slg 2009, I-6525 Rn. 57; BAG, Urteil vom 27.01.2011- 6 AZR 526/09, BAGE 137, 80, juris Rn. 34).

  • EuGH, 21.10.1999 - C-333/97

    Lewen

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 17.11.2017 - AGH 10/17
    Denn zwischen einem aktiven und einem ruhenden Arbeitsverhältnis besteht ein tatsächlicher Unterschied, welcher eine verschiedene Behandlung rechtfertigen kann (EuGH, Urteil vom 21.10.1999 - C-333/97, Slg 1999, 1-7243 Rn. 37; vom 16.07.2009 - C-537/07, Slg 2009, I-6525 Rn. 57; BAG, Urteil vom 27.01.2011- 6 AZR 526/09, BAGE 137, 80, juris Rn. 34).
  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 17.11.2017 - AGH 10/17
    Mit dem Institut der Elternzeit hat der Gesetzgeber der aus Art. 6 Abs. 1 GG erwachsenen Verpflichtung des Staates, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern, Rechnung getragen (BAG, Urteil vom 18.12.2008 - 6 AZR 287/07, BAGE 129, 93, juris Rn. 30).
  • BAG, 21.05.2008 - 5 AZR 187/07

    Nichtberücksichtigung von Zeiten des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 17.11.2017 - AGH 10/17
    Daher darf etwa die Elternzeit bei Entgeltbestandteilen, die auf das aktive Arbeitsverhältnis abstellen, anspruchsmindernd berücksichtigt werden (BAG, Urteil vom 21.05.2008 - 5 AZR 187/07, BAG 126, 375, juris Rn. 25).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-537/07

    Gómez-Limón Sánchez-Camacho - Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung über

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 17.11.2017 - AGH 10/17
    Denn zwischen einem aktiven und einem ruhenden Arbeitsverhältnis besteht ein tatsächlicher Unterschied, welcher eine verschiedene Behandlung rechtfertigen kann (EuGH, Urteil vom 21.10.1999 - C-333/97, Slg 1999, 1-7243 Rn. 37; vom 16.07.2009 - C-537/07, Slg 2009, I-6525 Rn. 57; BAG, Urteil vom 27.01.2011- 6 AZR 526/09, BAGE 137, 80, juris Rn. 34).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 25.11.2016 - 1 AGH 50/16

    Entscheidung der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammerüber die Zulassung als

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 17.11.2017 - AGH 10/17
    Dies kommt etwas durch die Verwendung des Präsens ("tätig sind") in der Vorschrift des § 46 Abs. 2 Satz 1 BRAO zum Ausdruck (AGH Nordrhein Westfalen, Urteil vom 25.11.2016 - 1 AGH 50/16, juris Rn. 48).
  • BFH, 05.12.2000 - VII R 18/00

    Steuerberaterprüfung: Anrechnung von Erziehungsurlaub

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 17.11.2017 - AGH 10/17
    Auch besteht keine Verpflichtung, Kindererziehungszeiten auf die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit anzurechnen, die für die Zulassung zum Steuerberater vorausgesetzt wird (BFH, Urteil vom 05.12.2000 - VII R 18/00, BFHE 193, 234, juris Rn. 17).
  • BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 731/13

    Bewährungsaufstieg - Unterbrechung durch Elternzeit

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 17.11.2017 - AGH 10/17
    Darüber hinaus muss der Staat dafür Sorge tragen, dass die Wahrnehmung der familiären Erziehungsaufgabe nicht zu beruflichen Nachteilen führt und eine Rückkehr in die Berufstätigkeit ebenso wie ein Nebeneinander von Erziehung und Erwerbstätigkeit für beide Elternteile während und nach den Zeiten der Kindererziehung ermöglicht wird (BAG, Urteil vom 12.04.2016 - 6 AZR 731/13, BAGE 155, 16, juris Rn. 25).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 14.05.2018 - 1 AGH 81/16

    Öffentlich-rechtliche Sendeanstalt, Leiter, Clearingstelle, Syndikusrechtsanwalt

    Ohnehin konnte die Beklagte in ihrem Bescheid vom 25. Oktober 2016 nicht auf die früher einmal ausgeübte Tätigkeit des Beigeladenen abstellen, sondern nur auf die gegenwärtig ausgeübte (vgl. auch AGH Baden-Württemberg, Urteil v. 17. November 2017 - AGH 10/17), also die als Leiter der Clearingstelle.
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Rechtsprechung
   AGH Niedersachsen, 23.10.2017 - AGH 10/17 (II 8/36)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,53290
AGH Niedersachsen, 23.10.2017 - AGH 10/17 (II 8/36) (https://dejure.org/2017,53290)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 23.10.2017 - AGH 10/17 (II 8/36) (https://dejure.org/2017,53290)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Oktober 2017 - AGH 10/17 (II 8/36) (https://dejure.org/2017,53290)
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Volltextveröffentlichungen (5)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 29.12.2016 - AnwZ (Brfg) 53/16

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls:

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 23.10.2017 - AGH 10/17
    Da das Gesetz den Vermögensverfall des Rechtsanwalts im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen vermutet (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO), ist nach der darin zum Ausdruck kommenden Wertung des Gesetzgebers mit dem Vermögensverfall des Rechtsanwalts grundsätzlich auch eine Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden verbunden, die auch im Falle der Insolvenzeröffnung nur verneint werden kann, wenn der Rechtsanwalt seine anwaltliche Tätigkeit nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (vgl. BGH, Beschluss vom 29.12.2016 - AnwZ (Brfg) 53/16, NJW 2017, 1181).

    (2) Eine Widerlegung der gesetzlichen Vermutung des Vermögensverfalls bei gleichzeitiger Annahme der Ordnung der Vermögensverhältnisse nimmt der Bundesgerichtshof in derartigen Fällen erst dann an, wenn dem Schuldner entweder durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Restschuldbefreiung angekündigt wurde oder ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (vgl. a. dazu BGH, Beschluss vom 29.12.2016, a. a. O.).

  • BGH, 17.03.2016 - AnwZ (Brfg) 6/16

    Antrag auf Zulassung der Berufung gegen Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung:

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 23.10.2017 - AGH 10/17
    Die Annahme einer derartigen Sondersituation setzt jedoch zumindest voraus, dass der Rechtsanwalt seine anwaltliche Tätigkeit nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (vgl. BGH, Beschluss vom 17.03.2016 - AnwZ (Brfg) 6/16, zitiert nach Juris; ders., Beschluss vom 08.06.2016 - AnwZ (Brfg) 18/16).

    Wie bereits ausgeführt, ist maßgeblicher Zeitpunkt der Abschluss des behördlichen Widerrufsverfahrens, so dass spätere Entwicklungen im Rahmen eines Wiederzulassungsverfahrens geltend zu machen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 17.03.2016 - AnwZ (Brfg) 6/16, RN.

  • BGH, 29.07.2016 - AnwZ (Brfg) 9/16

    Widerruf der Zulassung eines im Schuldnerverzeichnis eingetragenen Rechtsanwalts

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 23.10.2017 - AGH 10/17
    b) Um die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls zu widerlegen, muss der Rechtsanwalt, der im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und Verbindlichkeiten vorlegen und - ggf. unter Vorlage eines nachvollziehbaren bzw. realistischen Tilgungsplans - dartun, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheids nachhaltig geordnet sind (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 04.04.2012 - AnwZ (Brfg) 1/12, zitiert nach Juris; ders., Beschluss vom 29.07.2016, AnwZ (Brfg) 9/16, zitiert nach Juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es darauf an, ob dem Kläger liquide Vermögenswerte zur Verfügung stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 29.07.2016, AnwZ (Brfg) 9/16, zitiert nach Juris).

  • BGH, 30.01.2017 - AnwZ (Brfg) 61/16

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Eintragung

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 23.10.2017 - AGH 10/17
    Gerade der Umstand, dass es der Kläger sogar wegen vergleichsweise geringer Verbindlichkeiten zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hat kommen lassen, spricht für einen Vermögensverfall (vgl. BGH, Beschluss vom 30.01.2017 - AnwZ (Brfg) 61/16, zitiert nach Juris).
  • BGH, 30.05.2017 - AnwZ (Brfg) 16/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls;

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 23.10.2017 - AGH 10/17
    Beweisanzeichen hierfür sind etwa die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen (std. Rspr., vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90, NJW 1991 2083; ders., Beschluss vom 30.05.2017 - AnwZ (Brfg) 16/17, m. w. N.).
  • BGH, 08.06.2016 - AnwZ (Brfg) 18/16

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 23.10.2017 - AGH 10/17
    Die Annahme einer derartigen Sondersituation setzt jedoch zumindest voraus, dass der Rechtsanwalt seine anwaltliche Tätigkeit nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (vgl. BGH, Beschluss vom 17.03.2016 - AnwZ (Brfg) 6/16, zitiert nach Juris; ders., Beschluss vom 08.06.2016 - AnwZ (Brfg) 18/16).
  • BGH, 04.04.2012 - AnwZ (Brfg) 1/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls bei

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 23.10.2017 - AGH 10/17
    b) Um die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls zu widerlegen, muss der Rechtsanwalt, der im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und Verbindlichkeiten vorlegen und - ggf. unter Vorlage eines nachvollziehbaren bzw. realistischen Tilgungsplans - dartun, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheids nachhaltig geordnet sind (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 04.04.2012 - AnwZ (Brfg) 1/12, zitiert nach Juris; ders., Beschluss vom 29.07.2016, AnwZ (Brfg) 9/16, zitiert nach Juris).
  • BGH, 05.09.2012 - AnwZ (Brfg) 26/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Weitere

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 23.10.2017 - AGH 10/17
    Wesentlich ist, dass effektive Kontrollmöglichkeiten bestehen, wobei es letztlich immer einer ausreichend engen tatsächlichen Überwachung bedarf, die gewährleistet, dass der Rechtsanwalt nicht bzw. nicht unkontrolliert mit Mandantengeldern in Berührung kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 05.09.2012 - AnwZ (Brfg) 26/12, NJW-RR 2013, 175).
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 23.10.2017 - AGH 10/17
    Danach eingetretene Entwicklungen bleiben grundsätzlich der Beurteilung in einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 29.11.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187).
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90

    Ermittlung des Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 23.10.2017 - AGH 10/17
    Beweisanzeichen hierfür sind etwa die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen (std. Rspr., vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90, NJW 1991 2083; ders., Beschluss vom 30.05.2017 - AnwZ (Brfg) 16/17, m. w. N.).
  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 27/09

    Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall: Wiederherstellung

  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 10/04

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

  • RG, 05.02.1918 - II 451/17

    Verfügung über die Anteile an einer offenen Handelsgesellschaft

  • BGH, 03.09.2013 - AnwZ (B) 23/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Ausschluss der Gefährdung der

  • AGH Niedersachsen, 23.10.2017 - AGH 22/17
    Im Rahmen der nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO gebotenen umfassenden Interessenabwägung ist zunächst zu berücksichtigen, dass die Anfechtungsklage des Antragstellers gegen den Widerrufsbescheid der Antragsgegnerin vom 24.04.2017 ausweislich der hierzu getroffenen Entscheidung des Senats vom 23.10.2017 (AGH 10/17), auf die hinsichtlich der Einzelheiten Bezug genommen wird, erfolgslos geblieben ist.
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Rechtsprechung
   AGH Baden-Württemberg, 14.12.2017 - AGH 10/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,70103
AGH Baden-Württemberg, 14.12.2017 - AGH 10/17 (https://dejure.org/2017,70103)
AGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.12.2017 - AGH 10/17 (https://dejure.org/2017,70103)
AGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - AGH 10/17 (https://dejure.org/2017,70103)
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