Rechtsprechung
AGH Baden-Württemberg, 23.01.2015 - AGH 13/2014 II, AGH 13/14 II |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf der Zulassung eines im Schuldnerverzeichnis eingetragenen Rechtsanwalts wegen Vermögensverfalls
- Justiz Baden-Württemberg
Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Zulassung wegen eines Eintrags im Schuldnerverzeichnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Rechtsanwalt kann Vermutung des Vermögensverfalls durch Vermögens- und Schuldenübersicht widerlegen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rechtsanwalt kann Vermutung des Vermögensverfalls durch Vermögens- und Schuldenübersicht widerlegen
Verfahrensgang
- AGH Baden-Württemberg, 23.01.2015 - AGH 13/2014 II, AGH 13/14 II
- AGH Baden-Württemberg, 05.02.2015 - AGH 13/14
- BGH, 19.05.2015 - AnwZ (Brfg) 8/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.05.2014 - AnwZ (Brfg) 15/14
Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft bei Vermögensverfall
Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 23.01.2015 - AGH 13/14
Ein Rechtsanwalt, der im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, muss zur Widerlegung der Vermutung ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und Verbindlichkeiten vorlegen und dartun, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse nachhaltig geordnet sind (BGH, Beschluss vom 22.5.2014 - AnwZ (Brfg) 15/14 - juris Rn. 5 mwN).Entwicklungen danach sind - worauf die Beklagte zu Recht hinweist - der Beurteilung in einem etwaigen Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (BGH, Beschluss vom 22.5.2014 - AnwZ (Brfg) 15/14 - juris Rn. 8).
- BGH, 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 9/13
Widerruf der Rechtsanwaltszulassung: Voraussetzungen einer weiteren …
Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 23.01.2015 - AGH 13/14
a) Ein Ausnahmefall kann zwar vorliegen, wenn der Rechtsanwalt seine selbständige anwaltliche Tätigkeit vollständig und nachhaltig aufgibt, diese ausschließlich für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt, und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanteninteressen effektiv verhindern (BGH, Beschluss vom 25.4.2013 - AnwZ (Brfg) 9/13 - NJW-RR 2013, 1012, juris Rn. 5).Nicht ausreichend ist dagegen, wenn der Anwalt weiterhin als Einzelanwalt tätig ist, selbst wenn er seit längerem keine Mandantengelder mehr vereinnahmt, weil er kaum entsprechende Mandate erhält (BGH, Beschluss vom 25.4.2013 - AnwZ (Brfg) 9/13 - NJW-RR 2013, 1012, juris Rn. 7).
- BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die …
Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 23.01.2015 - AGH 13/14
Zwar kann in Ausnahmefällen, in denen keine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden durch den Vermögensverfall vorliegt, vom Widerruf der Rechtsanwaltszulassung abgesehen werden (BGH, Beschluss vom 29.6.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10 - BGHZ 190, 187, juris Rn. 9). - BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 6/06
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall
Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 23.01.2015 - AGH 13/14
a) Ein solcher Vermögensverfall wird vermutet, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rechtsanwalts eröffnet oder er in das vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 InsO, § 882 b ZPO) eingetragen ist (BGH, Beschluss vom 16.4.2007 - AnwZ (Brfg) 6/06 - ZVI 2007, 619, juris Rn. 5).
Rechtsprechung
AGH Baden-Württemberg, 05.02.2015 - AGH 13/14 |
Verfahrensgang
- AGH Baden-Württemberg, 23.01.2015 - AGH 13/14
- AGH Baden-Württemberg, 05.02.2015 - AGH 13/14
- BGH, 19.05.2015 - AnwZ (Brfg) 8/15
Rechtsprechung
AGH Sachsen, 11.09.2015 - AGH 13/14 (I) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- BRAK-Mitteilungen
Widerruf einer Fachanwaltsbezeichnung nach Verzicht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Sachsen, 11.09.2015 - AGH 13/14 (I)
- BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 56/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.05.2014 - AnwZ (Brfg) 76/13
Widerruf der Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung: Mehrfacher …
Auszug aus AGH Sachsen, 11.09.2015 - AGH 13/14
Insbesondere liegt es durchaus im pflichtgemäßen Ermessen der RAK, bei erstmaliger Verletzung der Fortbildungspflicht vom Widerruf zunächst abzusehen und dem Rechtsanwalt die Möglichkeit einzuräumen, durch verstärkte Fortbildung im laufenden Jahr eine Sanktionierung der einmaligen Pflichtverletzung im zurückliegenden Jahr zu vermeiden (BGH, Beschl. v. 5.5.2014 - AnwZ (Brfg) 76/13, BRAK-Mitt. 2014, 212). - BVerfG, 22.10.2014 - 1 BvR 1815/12
Verpflichtung zum Neuerwerb einer Fachanwaltsbezeichnung bei Wiederzulassung zur …
Auszug aus AGH Sachsen, 11.09.2015 - AGH 13/14
Dies folgt sinngemäß auch aus der Entscheidung des BVerfG v. 22.10.2014 zu 1 BvR 1815/12: "Im Berufsrecht findet sich keine ausdrückliche Regelung, nach der die Befugnis zur Führung einer Fachanwaltsbezeichnung mit dem Ausscheiden aus dem Anwaltsberuf mit der Folge erlischt, dass nach Wiederzulassung zur Anwaltschaft die Fachanwaltsbezeichnung gemäß den allgemeinen Regelungen erneut erworben werden muss." Auch insofern hat das BVerfG eine Analogiefähigkeit verneint.