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   AGH Baden-Württemberg, 07.08.2008 - AGH 25/2008, AGH 25/08   

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https://dejure.org/2008,31659
AGH Baden-Württemberg, 07.08.2008 - AGH 25/2008, AGH 25/08 (https://dejure.org/2008,31659)
AGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.08.2008 - AGH 25/2008, AGH 25/08 (https://dejure.org/2008,31659)
AGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. August 2008 - AGH 25/2008, AGH 25/08 (https://dejure.org/2008,31659)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Anwaltsblatt

    § 223 BRAO
    Bearbeitungsdauer von fünf Monaten für Fachanwaltsantrag zu lang

  • BRAK-Mitteilungen

    Fachanwalt - Untätigkeit bei der Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 42

    § 223 BRAO
    Fachanwalt - Untätigkeit bei der Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 223 Abs. 2 BRAO
    Eine Bearbeitungszeit von 5 Monaten für die Bearbeitung eines Fachanwaltsantrags ist zu lang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2008, 713
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 2124/95

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 19 Abs 4 durch Überdehnung der

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 07.08.2008 - AGH 25/08
    Die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung hat Bedeutung für die verfassungsrechtlich gewährleistete Berufsausübung der Bewerber (BVerfG, Beschl. v. 12.2.1998, BRAK-Mitt. 1998, 145), so dass unter Beachtung der aus Artikel 12 Abs. 1 GG sich ergebenden verfahrensrechtlichen Anforderungen ein berechtigtes Interesse des Ast. an einer möglichst raschen Entscheidung seines Antrags besteht.
  • AGH Baden-Württemberg, 05.04.2003 - AGH 46/02

    Fachanwalt - Nichtbescheiden eines Antrags auf Gestattung des Führens einer

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 07.08.2008 - AGH 25/08
    Gerade um eine zeitnahe Bescheidung von Anträgen auf Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung zu ermöglichen, müsse notfalls auch ein weiterer Prüfungsausschuss gebildet werden (Beschl. v. 5.4.2003, BRAK-Mitt. 2003, 134).
  • AGH Bayern, 12.12.1995 - BayAGH I - 8/95

    Gestattung der Führung einer Fachanwaltsbezeichnung; Untätigkeitsklage

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 07.08.2008 - AGH 25/08
    Ob ein zureichender Grund für die Überschreitung der 3-Mo-nats-Frist besteht, kann jeweils nur für den konkreten Einzelfall anhand der ihn kennzeichnenden tatsächlichen Umstände entschieden werden, wobei sowohl das Interesse des Betroffenen an einer möglichst raschen Entscheidung, als auch der Umfang und die Schwierigkeit der Angelegenheit und das Interesse an einer ausreichend vorbereiteten sachgerechten Entscheidung zu berücksichtigen ist (Bay. AGH, Beschl. v. 12.12.1995, BRAK-Mitt. 1996, 205 ff.).
  • LG Köln, 09.08.2011 - 5 O 69/11

    Die Verzögerung der Erteilung eines Fachanwaltstitels für Medizinrecht stellt

    Über den Antrag des Klägers vom 28.04.2010, der am 29.04.2010 bei der Beklagten einging, ist ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von 3 Monaten entschieden worden (vgl. § 32 Abs. 2 FAO n.F.; Anwaltsgerichtshof Stuttgart, AGH 25/2008, Beschluss vom 07.08.2008).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 02.05.2011 - 1 AGH 85/10

    Fachanwaltsantrag: Arbeitsproben auch in elektronischer Form?

    Mit Schreiben vom 13.07.2010 teilte der Kläger der Beklagten mit, er habe vom Berichterstatter noch nichts gehört und von dessen Kanzlei erfahren, dass dieser für 3 Wochen in Urlaub sei; er wies auf eine Entscheidung des Anwaltsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 07.08.2008 - AGH 25/08 - NJW Spezial 2008, 702 hin, der zufolge eine 3-Monatsfrist für die Bescheidung bestehe, die nur bei zureichenden Gründen überschritten werden dürfe.
  • AGH Berlin, 27.10.2011 - II AGH 7/11
    Solche kommen bei kammerinternen Engpässen regelmäßig nicht in Betracht (vgl. AGH Baden-Württemberg, AnwBl 2008, 713).
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