Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 17.06.1998

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.02.1999 - 2 Ws 595/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3819
OLG Hamm, 16.02.1999 - 2 Ws 595/98 (https://dejure.org/1999,3819)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.02.1999 - 2 Ws 595/98 (https://dejure.org/1999,3819)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Februar 1999 - 2 Ws 595/98 (https://dejure.org/1999,3819)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 97 Abs. 2 S. 2, § 126 Abs. 1

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 11 KLs 36 Js 307/95
  • OLG Hamm, 16.02.1999 - 2 Ws 595/98

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 158
  • AGS 1999, 90
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 08.12.1998 - 2 Ws 661/98

    Erstattung von Dolmetscherkosten

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.1999 - 2 Ws 595/98
    Das bedeutet nach übereinstimmender Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur (vgl. u.a. OLG Köln StraFo 1999, 69 f.; Riedel/Sußbauer-Chemnitz, BRAGO, 7. Aufl., § 126 Rn. 7; Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert, BRAGO, 13. Aufl., § 126 Rn. 10, jeweils mit weiteren Nachweisen) u.a., daß die Auslagen zur sachgemäßen Wahrnehmung der Rechte der Partei, also zur sachgemäßen Verteidigung, erforderlich gewesen sein müssen.

    In der Regel wird es daher der sachgerechten Einschätzung des Verteidigers überlassen bleiben müssen, welche Auslagen er - zu Gunsten - des von ihm vertretenen Angeklagten als erforderlich ansieht (so wohl auch OLG Köln StraFo 1999, 69, 71; Riedel/Sußbauer-Chemnitz, a.a.O.).

    Auch gegen Anzahl und Dauer der Besuche - drei Besuche mit insgesamt 10, 5 Stunden Dauer, worin Anfahrt- und Abfahrtzeit des Dolmetschers enthalten sind, - ist nichts zu erinnern (vgl. dazu allgemein OLG Köln StraFo 1999, 69 ff.), so daß die geltend gemachten Kosten von 787, 50 DM zuzüglich MWSt.

    Nach Art. 6 Abs. 3 Buchstabe e MRK gebietet es der Grundsatz eines fairen Verfahrens nach heute wohl herrschender Meinung, einem der deutschen Gerichtssprache nicht mächtigen Angeklagten nicht nur zur Hauptverhandlung, sondern auch (schon) zu Gesprächen mit seinem Verteidiger, die der Vorbereitung der Hauptverhandlung dienen, einen Dolmetscher zu Verfügung zu stellen (vgl. u.a. KG NStZ 1990, 402; OLG Frankfurt StV 1991, 457; OLG Hamm StV 1994, 475; OLG Celle StraFo 1997, 247; OLG Köln StraFo 1999, 69 ff.; Sommer StraFo 1995, 45 ff; Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 1997, Rn. 1003; Münchhalffen StraFo 1999, 71 in der Anm. zu OLG Köln, a.a.O.; Strate AnwBl. 1980, 15, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • EGMR, 28.11.1978 - 6210/73

    Luedicke, Belkacem und Koç ./. Deutschland

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.1999 - 2 Ws 595/98
    Vielmehr ist der Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren nach der Rechtsprechung des EGMR auf solche Schriftstücke und Erklärungen begrenzt, "auf deren Verständnis er (der Beschuldigte) angewiesen ist, um ein faires Verfahren zu haben" (EGMR EUGRZ 1979, 34, 40 = NJW 1979, 1091).
  • OLG Frankfurt, 07.02.1974 - 13 W 5/74
    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.1999 - 2 Ws 595/98
    Abgesehen davon, daß der Gerichtsvorsitzende die Übersetzung dieses Schriftstücks als für eine pflichtgemäße Verteidigung erforderlich angesehen hat, ist nach allgemeiner Meinung die Übersetzung in fremder Sprache verfaßter, der Information des Verteidigers dienender Schriftstücke in der Regel "notwendig" im o.a. Sinn (Gerold u.a., a.a.O., § 126 BRAGO Rn. 10 m.w.N.; OLG Frankfurt NJW 1974, 2095, 2096).
  • OLG Hamm, 04.01.1994 - 3 Ws 660/93

    Beiordnung, Dolmetscher, Dolmetscherkosten, Kosten, Gerichtssprache, MRK,

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.1999 - 2 Ws 595/98
    Nach Art. 6 Abs. 3 Buchstabe e MRK gebietet es der Grundsatz eines fairen Verfahrens nach heute wohl herrschender Meinung, einem der deutschen Gerichtssprache nicht mächtigen Angeklagten nicht nur zur Hauptverhandlung, sondern auch (schon) zu Gesprächen mit seinem Verteidiger, die der Vorbereitung der Hauptverhandlung dienen, einen Dolmetscher zu Verfügung zu stellen (vgl. u.a. KG NStZ 1990, 402; OLG Frankfurt StV 1991, 457; OLG Hamm StV 1994, 475; OLG Celle StraFo 1997, 247; OLG Köln StraFo 1999, 69 ff.; Sommer StraFo 1995, 45 ff; Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 1997, Rn. 1003; Münchhalffen StraFo 1999, 71 in der Anm. zu OLG Köln, a.a.O.; Strate AnwBl. 1980, 15, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 06.06.1991 - 3 Ws 385/91
    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.1999 - 2 Ws 595/98
    Nach Art. 6 Abs. 3 Buchstabe e MRK gebietet es der Grundsatz eines fairen Verfahrens nach heute wohl herrschender Meinung, einem der deutschen Gerichtssprache nicht mächtigen Angeklagten nicht nur zur Hauptverhandlung, sondern auch (schon) zu Gesprächen mit seinem Verteidiger, die der Vorbereitung der Hauptverhandlung dienen, einen Dolmetscher zu Verfügung zu stellen (vgl. u.a. KG NStZ 1990, 402; OLG Frankfurt StV 1991, 457; OLG Hamm StV 1994, 475; OLG Celle StraFo 1997, 247; OLG Köln StraFo 1999, 69 ff.; Sommer StraFo 1995, 45 ff; Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 1997, Rn. 1003; Münchhalffen StraFo 1999, 71 in der Anm. zu OLG Köln, a.a.O.; Strate AnwBl. 1980, 15, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamburg, 27.10.2004 - 2 BJs 85/01

    Anspruch des der deutschen Sprache nicht mächtigen Nebenklägers auf Beiordnung

    Bisher hatte es außerhalb des allein die Hauptverhandlung betreffenden § 185 Satz 1 GVG für Nebenkläger keine gesetzliche Regelung gegeben und für Beschuldigte beziehungsweise Angeklagte war ein Anspruch auf unentgeltliche Dolmetschertätigkeit bei zur Verfahrensvorbereitung erforderlichen Verteidigergesprächen aus Art. 6 Abs. 3 Ziff. e MRK hergeleitet worden (vgl. für viele BVerfG NJW 2004, 50; BGHSt 46, 178, 183; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 158; LG Oldenburg NStZ-RR 1999, 149; Wickern in Löwe-Rosenberg, GVG, 25. Auflage 2003, Rdz. 10 zu § 185 GVG).

    Nach diesem Maßstab wird den nebenklageberechtigten Personen eine Übersetzung von Aktenbestandteilen nur in Ausnahmefällen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen sein, denn selbst für mit erheblichen Freiheitsstrafen bedrohte Angeklagte sind in der Rechtsprechung Ansprüche auf Übersetzung wesentlicher Aktenbestandteile regelmäßig verneint und die Angeklagten auf - insoweit allerdings zu übersetzende - zusammenfassende Berichte ihrer jeweiligen Verteidiger verwiesen worden (vgl. OLG Hamm in NStZ-RR 1999, 158 f).

  • OLG Hamburg, 06.12.2013 - 2 Ws 253/13

    Strafverfahren: Umfang und Grenzen des Anspruchs des Angeklagten auf schriftliche

    Bei einem verteidigten Beschuldigten kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass der Pflichtverteidiger über die notwendigen Informationen des Ermittlungsstandes verfügt und diese unter Zuhilfenahme eines Dolmetschers - mithin in der Muttersprache des Beschuldigten - mit dem Beschuldigten erörtern kann (so auch OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 158, 159; Esser a.a.O., Rdn. 860).
  • OLG Hamm, 18.12.2000 - 2 Ws 221/00

    Pflichtverteidiger, Ersatz von Auslagen, Dolmetscherkosten, Notwendigkeit der

    Bei der Verteidigung eines ausländischen - nicht der deutschen Sprache mächtigen - Angeklagten kann der Verteidiger auch unter Berücksichtigung des Art. 6 MRK von ihm veranlasste Dolmetscherkosten dann nicht ersetzt verlangen, wenn auch der Beschuldigte selbst auf die kostenfreie Übersetzung von Aktenteilen keinen Anspruch gehabt hätte( vgl. Senatsbeschluss 2 Ws 595/98 in NStZ-RR 1999, 158 - Antragsteller war in diesem Verfahren der Partner des Antragstellers).
  • LG Neuruppin, 15.03.2021 - 11 Ks 22/20
    Etwas anders ergibt sich entgegen dem Dafürhalten im angefochtenen Beschluss zunächst nicht aus dem darin angeführten Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 16.02.1999 zu dem Aktenzeichen 2 Ws 595/98.
  • LG Neuruppin, 24.03.2017 - 11 KLs 13/16

    Auslagen, Dolmetscherkosten, Wörterbuch, Ersatz, Pflichtverteidiger

    Der Anspruch des Angeklagten auf Übersetzung beschränkt sich aber allein auf die für seine für die Verteidigung erforderlichen Schriftstücke und Erklärungen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16.02.1999 - 2 Ws 595/98 - Rn. 15, zitiert nach juris).
  • LG Osnabrück, 07.09.2012 - 1 Qs 57/12

    Faires Verfahren

    Es obliege dem Verteidiger, die den Beschuldigten belastenden und entlastenden Umstände in der Aussage eines Zeugen zusammenzustellen und zu erörtern (vgl. OLG Hamm, 2. Strafsenat, Beschluss vom 16.02.1999, 2 Ws 595/98).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 17.06.1998 - 2 S 646/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10140
OVG Sachsen, 17.06.1998 - 2 S 646/96 (https://dejure.org/1998,10140)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.06.1998 - 2 S 646/96 (https://dejure.org/1998,10140)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. Juni 1998 - 2 S 646/96 (https://dejure.org/1998,10140)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GKG § 13 Abs. 1 S. 1; ZPO § 9; SächsStG § 51 Abs. 5 S. 1; SächsKAG § 14

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Straßenreinigungsabgabe; Benutzungsgebühr; Frontmetermaßstab; Erhebung der Straßenreinigungsgebühr; Wahrscheinlichkeitsmaßstab; Schlecht- oder Nichtleistung; Ausgleichsverhältnis; Normenkontrollverfahren; Streitwert; Gebührensatzung

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 1240 (Ls.)
  • AGS 1999, 90
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2016 - 9 KN 288/13

    Allgemeininteresse; Anliegerinteresse; Frontmetermaßstab; Gemeindeanteil;

    Folglich kann die Frage, ob die Straßenreinigung im Gebiet der Antragsgegnerin ordnungsgemäß oder aber derart schlecht durchgeführt worden ist, dass die Erhebung der vollen Gebühr ausscheidet, (vgl. zu den insoweit geltenden Maßstäben Beschlüsse des Senats vom 20.8.2015 - 9 LA 38/14, 9 LA 39/14 und 9 LA 40/14 - und vom 13.1.2010 - 9 LA 205/08 - Rn 7 in juris; siehe ferner Sächs.OVG Urteil vom 17.6.1998 - 2 S 646/96 -) nicht im hier anhängigen Normenkontrollverfahren, sondern nur in den Klageverfahren gegen die Gebührenbescheide für die einzelnen Erhebungsjahre streiterheblich sein.

    In der Rechtsprechung und im Schrifttum ist anerkannt, dass der Frontmetermaßstab im Straßenreinigungsgebührenrecht einen sachgerechten Verteilungsmaßstab bildet (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 8.6.1993 - 9 K 4785/91 - sowie dessen Beschluss vom 31.5.2010 - 9 LA 137/09 - siehe ferner Sächs. OVG, Urteil vom 17.6.1998 - 2 S 646/96 - sowie Lichtenfeld in Driehaus, a.a.O., § 6 Rn. 762a), und zwar auch bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, die an Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage liegen.

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2010 - 9 LA 205/08

    Bedeutung des Äquivalenzprinzips bei der Erhebung von Straßenreinigungsgebühren

    Vielmehr muss - um für die Höhe des Gebührenanspruchs erheblich zu sein - eine Leistungsstörung von (nach Art, Dauer und/oder Umfang) gewissem Gewicht vorliegen (ebenso z. B. Sächsisches OVG, Urt. vom 17.6.1998 - 2 S 646/96 -, OVG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 9.2.2006, a. a. O., OVG Saarland, Urt. vom 8.11.1985, a. a. O., OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 27.5.1994 - 9 A 199/94 -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 27.07.2011 - 5 A 540/08

    Straßenreinigungsgebühren, Erschließung, Lärmschutzwand, Zumutbarkeit

    Eine gröbliche Verletzung ist anzunehmen, wenn mehr als 10% der im Festsetzungszeitraum zu erbringenden Reinigungsleistungen in Folge nicht erbracht worden sind (SächsOVG, NK-Urt. v. 17. Juni 1998, SächsVBl 1998, 240, 241).
  • VG Leipzig, 08.07.2013 - 6 K 1149/11

    Verpflichtung von Grundstückseigentümern zur Entrichtung von dem

    Bei einer satzungsgemäß erforderlichen einmaligen wöchentlichen Reinigung ist die Erheblichkeitsschwelle von 10 % ausgehend von 52 Wochen pro Jahr jedenfalls dann überschritten, wenn sechs und mehr Reinigungsleistungen vollständig ausgefallen sind (VG Leipzig, Urt. v. 8.5.2006 - 6 K 1338/05 - SächsOVG, Urt. v. 17.6.1998 - 2 S 646/96 - SächsVBl. 1998, 240; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 23.10.2010 - 13 K 283/10 - [...]; OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.1.2010 - 9 LA 205/08 - [...] ).
  • VG Bayreuth, 24.03.2021 - B 4 K 19.436

    Straßenreinigungsgebühr, Äquivalenzprinzip, Nichterbringung der

    Vielmehr muss, um für die Höhe des Gebührenanspruchs erheblich zu sein, eine Leistungsstörung von (nach Art, Dauer und/oder Umfang) gewissem Gewicht vorliegen (NdsOVG, U.v. 13.1.2010 - 9 LA 205/08 - juris Rn. 5; SächsOVG, U.v. 17.6.1998 - 2 S 646/96 - LKV 1998, 457, 458; OVG RhPf, U.v. 9.2.2006 - 7 A 11037/05 - juris Rn. 35; OVG NW, B.v. 27.5.1994 - 9 A 199/94 - juris Rn. 3).
  • VG Leipzig, 08.07.2013 - 6 K 583/11

    Rechtliche Ausgestaltung des Gebührenmaßstabs bei der Berechnung von

    Lediglich bei Hinterliegergrundstücken und Hammergrundstücken (§ 2 Abs. 1 Satz 2, § 5 Abs. 2 b) StrGebS) kann es zu Problemen kommen, weil Fiktionen und Projektionen erforderlich sind (BVerwG, Beschl. v. 9.12.1993, KStZ 1994, 152; Beschl. v. 15.3.2002, NVwZ-RR 2002, 599; SächsOVG, NK-Urt. v. 17.6.1998, SächsVBl. 1998, 240; OVG Lüneburg, Urt. v. 11.5.2000, NVwZ-RR 2001, 184; OVG Koblenz, Urt. v. 13.12.2001, NVwZ-RR 2002, 600; VGH Kassel, Beschl. v. 16.6.1998, KStZ 2001, 15).
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