Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 17.09.1998

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   BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 2437/95 (1)   

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BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 2437/95 (1) (https://dejure.org/2000,4182)
BVerfG, Entscheidung vom 22.03.2000 - 1 BvR 2437/95 (1) (https://dejure.org/2000,4182)
BVerfG, Entscheidung vom 22. März 2000 - 1 BvR 2437/95 (1) (https://dejure.org/2000,4182)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde - Rechtspfleger - Prozeßgebühr - Gegenstandswert - Gebührenaufkommen

  • Judicialis

    RPflG § 11 Abs. 1; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; BRAGO § 6 Abs. 1 Satz 2; ; BRAGO § 6 Abs. 1 Satz 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Anwaltsgebühren im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltsgebühren bei mehreren Auftraggebern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3126
  • NVwZ 2000, 1280 (Ls.)
  • AGS 2000, 239
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90

    Keine erhöhte Prozessgebühr bei Vertretung mehrerer Beschwerdeführer

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 2437/95
    Die Verfahrensbevollmächtigten sind zwar für die Beschwerdeführer in derselben Angelegenheit tätig geworden (§ 6 Abs. 1 Satz 1 BRAGO); dafür genügt es im gerichtlichen Verfahren regelmäßig schon, dass die Begehren mehrerer Auftraggeber - wie hier - einheitlich in demselben Verfahren geltend gemacht werden und zwischen dem Begehren ein innerer Zusammenhang besteht (vgl. hierzu nur BVerfGE 96, 251 m.w.N.).

    Diese subjektive verfassungsrechtliche Beschwer bestimmt den Gegenstand des Verfahrens (vgl. BVerfGE 96, 251 ).

  • BVerfG, 04.11.2014 - 2 BvR 2238/13

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss und Hilfsantrag auf

    Der Prozessbevollmächtigte ist zwar für die 24 von ihm vertretenen Beschwerdeführer in derselben Angelegenheit tätig geworden, da es hierfür regelmäßig schon genügt, dass die Begehren mehrerer Auftraggeber - wie hier - einheitlich in demselben Verfahren geltend gemacht werden und zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht (vgl. BVerfGE 96, 251 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 2437/95 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 28. Juni 2000 - 1 BvR 1864/94 -, juris, Rn. 2).

    Dies gilt auch für Verfassungsbeschwerden, die sich unmittelbar gegen eine Rechtsnorm richten (vgl. BVerfGE 96, 251 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 2437/95 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 28. Juni 2000 - 1 BvR 1864/94 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 2010 - 1 BvR 2736/08 -, juris, Rn. 8).

    Dies ändert nichts an der fehlenden Identität des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit, soweit in den einzelnen Verfahren mehrere Beschwerdeführer vertreten wurden, und steht auch nicht im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Tätigwerden für mehrere Auftraggeber im Rahmen der Festsetzung des Gegenstandswerts hinreichend berücksichtigt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 2437/95 -, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 28. Juni 2000 - 1 BvR 1864/94 -, juris, Rn. 3).

  • BVerfG, 04.12.2013 - 1 BvQ 33/11

    Tätigwerden des Bevollmächtigten in derselben Sache iSd § 7 Abs 1 RVG

    Dafür genügt es im gerichtlichen Verfahren regelmäßig schon, dass die Begehren mehrerer Auftraggeber - wie hier - einheitlich in demselben Verfahren geltend gemacht werden und zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht (vgl. BVerfGE 96, 251 [255]; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 2437/95 -, juris Rn. 2).
  • OLG Naumburg, 10.04.2019 - 12 W 43/18

    Reduzierte Termingebühr bei Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils

    Gegenstand im Sinne dieser Vorschrift ist dasjenige Recht oder Rechtsverhältnis, auf das sich die jeweilige anwaltliche Tätigkeit tatsächlich bezieht (vgl. BGH, Urteil v. 14. März 2007, VIII ZR 184/06, juris Rn. 15 und NJW 2007, 2050; BVerfG, Beschl. v. 22. März 2000, 1 BvR 2437/95, NJW 2000, 3126; OLG Hamm, Beschl. v. 13. Mai 2011, I-25 W 95/11, NJW-RR 2011, 1566; OLG Koblenz, JB 2009, 249; Hartmann, Kostengesetze, 48. Aufl. 2018, § 2 RVG Rn. 4).
  • OLG Köln, 20.05.2010 - 17 W 80/10

    Berechnung der Anwaltsgebühren bei Vertretung verschiedener Gegenstände für zwei

    Der selbe Gegenstand liegt wiederum nur dann vor, wenn der Rechtsanwalt für mehrere Auftraggeber wegen desselben Rechts oder Rechtsverhältnisses tätig wird (BVerfG NJW 1997, 3430; 2000, 3126; Senat, Beschluss vom 6. November 1991 - 17 W 147-148/91 - = JB 1992, 165, 166), wenn also die Auftraggeber insoweit eine Rechts- oder gleichgestellte Gemeinschaft bilden.
  • LG Potsdam, 27.06.2013 - 24 Qs 184/12

    Verteidigerkosten in Bußgeldsachen: Verfahrensverbindung bei gleichzeitiger

    Maßgebend für die Abgrenzung von Angelegenheiten ist die Frage, ob ein (einheitlicher) Auftrag vorliegt, ob sich die Tätigkeit des Rechtsanwaltes im gleichen Rahmen hält und ob zwischen einzelnen Gegenständen der anwaltlichen Tätigkeit ein innerer Zusammenhang besteht (vgl. BVerfG NJW 2000, 3126; BGH NJW 2011, 157; AG Koblenz FamRZ 2002, 480; Burhoff-Burhoff, RVG, 3. Aufl., Angelegenheiten - § 15 ff. - Rn. 67 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 18.03.2002 - 6 K 4448/01

    Festsetzung von Gebühren

    Der Prozessbevollmächtigte ist zwar i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 BRAGO für mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit tätig geworden, weil es dafür bereits genügt, dass die Begehren mehrerer Auftraggeber einheitlich in demselben Verfahren geltend gemacht werden und zwischen den Begehren ein innerer Zusammenhang besteht, was im vorliegenden Fall ohne weiteres zutrifft (vgl. zu "derselben Angelegenheit" BVerfG, Beschl. v. 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90 -, NJW 1997, 3430 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 22.03.2000 - 1 BvR 2437/95 -, NJW 2000, 3126).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.09.1998 - 25 WF 143/98   

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https://dejure.org/1998,14501
OLG Köln, 17.09.1998 - 25 WF 143/98 (https://dejure.org/1998,14501)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.09.1998 - 25 WF 143/98 (https://dejure.org/1998,14501)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. September 1998 - 25 WF 143/98 (https://dejure.org/1998,14501)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergleich über nicht rechtshängige Gegenstände

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2000, 239
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Bremen, 20.11.2023 - 2 W 48/23

    Kein Vergleichsmehrwert, wenn ein Prozessvergleich auch bislang nicht streitige

    Grundsätzlich gilt für den gebührenrelevanten Mehrwert eines Vergleichs, dass ein Vergleichsmehrwert anfällt, wenn durch den Vergleichsabschluss ein weiterer Rechtsstreit oder außergerichtlicher Streit erledigt oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt werden (LAG Köln, Beschluss vom 09.06.2016 - 4 Ta 122/16- , juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 06.09.2004 - 4 W 232/04 -, Rn. 6, juris; OLG Köln, Beschluss vom 17.09.1998 - 25 WF 143/98 -, juris).
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