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   OLG Nürnberg, 28.03.2000 - ARs 25/00   

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https://dejure.org/2000,12736
OLG Nürnberg, 28.03.2000 - ARs 25/00 (https://dejure.org/2000,12736)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28.03.2000 - ARs 25/00 (https://dejure.org/2000,12736)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28. März 2000 - ARs 25/00 (https://dejure.org/2000,12736)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pauschvergütung für den Pflichtverteidiger - Besonderer Umfang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 441
  • AGS 2000, 90
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 13.05.1990 - 1 AR 10/90
    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.03.2000 - ARs 25/00
    Der Senat hält jedoch an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, daß Fahrzeiten des Pflichtverteidigers nicht zur Begründung einer nach § 99 Abs. 1 BRAGO gegebenenfalls zu bewilligenden Pauschvergütung herangezogen werden können (anderer Ansicht OLG Karlsruhe, StV 1990, 369).
  • OLG Hamm, 19.10.1998 - 2 (s) Sbd 5-183/98

    Besondere Schwierigkeit, besonderer Umfang, Fahrtzeiten, Dolmetscher

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.03.2000 - ARs 25/00
    Dieser Aufwand wird regelmäßig gemäß § 28 BRAGO berücksichtigt, er kann nicht nochmals Eingang in einer Pauschgebühr finden (OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 31, 32).
  • OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14

    Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für

    Bei den vom Ort des Kanzleisitzes des Pflichtverteidigers abhängigen Fahrtzeiten handelt es sich hingegen nicht um einen verfahrensbezogenen, sondern um einen verteidigerbezogenen persönlichen Umstand (OLG Hamm NJW 2007, 311 Rdn. 6 nach juris; ähnlich OLG Saarbrücken StRR 2011, 121 Rdn. 18 nach juris; so auch zu § 99 BRAGO OLG Nürnberg StV 2000, 441 Rdn. 7 nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 23.08.2005 - 1 AR 36/05

    Pflichtverteidigerkosten: Gewährung einer Pauschvergütung für das Vorverfahren

    Jedoch begründet dies vorliegend in Verbindung mit der erforderlichen Fahrzeit - der Verteidiger hat insgesamt nahezu einen ganzen Arbeitstag verloren - (OLG Karlsruhe StV 1990, 369) und der problematischen Persönlichkeitsstruktur des Verurteilten (OLG Nürnberg StV 2000, 441 f), die sich aus seiner Zugehörigkeit zu einem anderen Kulturkreis, seiner Neigung zu aufbrausendem Verhalten und der festgestellten Nähe zum Obdachlosen- und Trinkermilieu ergibt, einen besonderen Umfang der Tätigkeit des Verteidigers im Ermittlungsverfahren, zumal er nach seinem Vortrag darüber hinausgehend noch eine Tatortbesichtigung durchgeführt hat.
  • OLG Hamm, 11.11.2003 - 2 (s) Sbd VII-201/03

    Pauschvergütung; besonderer Umfang; Wahlverteidigerhöchstgebühr; zeitintensive

    VI - 271/99 = StraFo 2000, 214 = StV 2000, 442).
  • OLG Hamm, 23.09.2004 - 2 (s) Sbd VIII-186/04

    besonderer Umfang; Pauschvergütung; Vorbereitung der Hauptverhandlung;

    Insoweit ist von besonderer Bedeutung, dass dies zu einer Abkürzung des Verfahrens geführt hat, was nach ständiger Rechtsprechung des Senats bei der Bewilligung einer Pauschvergütung zu berücksichtigen ist (vgl. u.a. OG Hamm StraFo 2000, 214, Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, § 51 RVG Rn. 68).
  • OLG Hamm, 11.11.2003 - 2 (s) Sdb. VII - 201/03
    VI - 271/99 = StraFo 2000, 214 = StV 2000, 442).
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