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   BGH, 10.10.2001 - IV ZR 120/01   

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https://dejure.org/2001,5468
BGH, 10.10.2001 - IV ZR 120/01 (https://dejure.org/2001,5468)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2001 - IV ZR 120/01 (https://dejure.org/2001,5468)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - IV ZR 120/01 (https://dejure.org/2001,5468)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Herausgabe eines Versicherungsscheins - Erben - Vorlage des Originalversicherungsscheins - Beanspruchung einer Versicherungsleistung - Wert der Beschwer - Wertfestsetzung - Qualifiziertes Legitimationspapier - Inhaberklausel - Freies Ermessen - Leistungspflicht des ...

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § 6; ; VVG § 4 Abs. 1; ; BGB § 808; ; BGB § 808 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 3 546
    Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung der Klage auf Herausgabe eines Versicherungsscheins

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 573
  • AGS 2002, 230
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.03.2000 - IV ZR 23/99

    Formularmäßige Vereinbarung der Berechtigung des Inhabers eines

    Auszug aus BGH, 10.10.2001 - IV ZR 120/01
    Die damit vereinbarte Inhaberklausel macht den Versicherungsschein lediglich zu einem qualifizierten Legitimationspapier im Sinne der §§ 4 Abs. 1 VVG, 808 BGB (Senatsurteil vom 22. März 2000 - IV ZR 23/99 - VersR 2000, 709 unter II 1 c), nicht hingegen zu einem echten Inhaberpapier, das eine Wertbemessung nach den Grundsätzen des § 6 ZPO rechtfertigen könnte.

    Kennzeichnend für ein qualifiziertes Legitimationspapier ist gemäß § 808 Abs. 1 Satz 2 BGB, daß der Schuldner zwar an den Inhaber der Urkunde leisten darf, letzterer die Leistung jedoch nicht verlangen kann (Senatsurteil vom 22. März 2000 aaO).

  • BGH, 14.10.1993 - IX ZR 104/93

    Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde

    Auszug aus BGH, 10.10.2001 - IV ZR 120/01
    Maßgebend für die freiem Ermessen unterliegende Bewertung nach § 3 ZPO ist das Interesse der Beklagten, ihre Verurteilung zu beseitigen und die Versicherungspolice nicht herausgeben zu müssen (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1993 - IX ZR 104/93 - WM 1993, 2229).
  • BGH, 13.07.1993 - III ZB 26/93

    Streitwert: Herausgabe - Urkunden - Notar

    Auszug aus BGH, 10.10.2001 - IV ZR 120/01
    Diese wird nur dann einschlägig, wenn der Besitz der Urkunde unmittelbar den Wert eines Rechts verkörpert, wie es insbesondere bei Inhaberpapieren der Fall ist (BGH, Beschluß vom 25. September 1991 - XII ZB 61/91 - FamRZ 1992, 169 unter 2; Beschluß vom 13. Juli 1993 - III ZB 26/93 - BGHR ZPO § 511a Wertberechnung 11 unter 2 a).
  • BGH, 15.02.2000 - X ZR 127/99

    Urteilsbeschwer bei Stufenklage

    Auszug aus BGH, 10.10.2001 - IV ZR 120/01
    An den vom Berufungsgericht angenommenen Wert der Beschwer ist das Revisionsgericht im Bereich bis 60.000 DM nicht gebunden und daher nicht gehindert, diesen höher festzusetzen (BGH, Beschluß vom 15. Februar 2000 - X ZR 127/99 - NJW 2000, 1724 unter II 1).
  • BGH, 07.07.1993 - VIII ZR 103/92

    Präklusion von Tatsachen bei Abrechnung eines gekündigten Factoringvertrags

    Auszug aus BGH, 10.10.2001 - IV ZR 120/01
    Auch wenn für die rechtliche Beurteilung des Herausgabeanspruchs der Kläger die Bezugsberechtigung der Beklagten entscheidende Vorfrage ist, wird diese von der Rechtskraft der ohnehin nur im Verhältnis der Prozeßparteien wirkenden Entscheidung nicht erfaßt (vgl. BGHZ 123, 137, 140).
  • BGH, 25.09.1991 - XII ZB 61/91

    Beschwer: Herausgabe - Urkunde

    Auszug aus BGH, 10.10.2001 - IV ZR 120/01
    Diese wird nur dann einschlägig, wenn der Besitz der Urkunde unmittelbar den Wert eines Rechts verkörpert, wie es insbesondere bei Inhaberpapieren der Fall ist (BGH, Beschluß vom 25. September 1991 - XII ZB 61/91 - FamRZ 1992, 169 unter 2; Beschluß vom 13. Juli 1993 - III ZB 26/93 - BGHR ZPO § 511a Wertberechnung 11 unter 2 a).
  • OLG Hamm, 22.09.2016 - 5 U 129/15

    Herausgabeansprüche des früheren Besitzers gegen den Insolvenzverwalter

    Hier erscheint ein hälftiger Abschlag sachgerecht (vgl. BGH NJW-RR 2002, 573).
  • OLG Köln, 23.03.2010 - 9 W 95/09

    Streitwert einer Klage auf Ausstellung eines neuen Versicherungsscheins zu einem

    Soweit teilweise darauf abgestellt wird, dass das Interesse der beklagten Partei entscheidend sein soll, ihre Verurteilung zu beseitigen und die Police nicht herausgeben zu müssen (vgl. BGH NJW-RR 2002, 573 (Lebensversicherung) unter Hinweis auf BGH WM 1993, 229 (Bürgschaftsurkunde), handelt es sich um andere Fallgestaltungen im Hinblick auf das mit dem Besitz der Urkunde verbundene Bestehen oder Erlöschen von materiellen Ansprüchen.
  • BGH, 08.05.2002 - IV ZR 263/01

    Grundschuld - Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage

    An den vom Berufungsgericht angenommenen Wert der Beschwer ist das Revisionsgericht im Bereich bis 60.000 DM nicht gebunden und daher nicht gehindert, diesen höher festzusetzen (Senatsbeschluß vom 10. Oktober 2001 - IV ZR 120/01 - NJW-RR 2002, 573 unter II; BGH, Beschluß vom 15. Februar 2000 - X ZR 127/99 - NJW 2000, 1724 unter II 1).
  • LAG Köln, 10.09.2013 - 11 Ta 344/12

    Streitwert bei Herausgabe von Versicherungsnachweis zur Frage des echten

    Für die Wertfestsetzung ist auf § 3 ZPO abzustellen, nicht hingegen wie z.B. in Fällen der Herausgabe von echten Inhaberpapieren auf § 6 ZPO(vgl. hierzu: BGH, Beschl. v. 10.10.2001 - IV ZR 120/01 - m.w.N.).
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