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   OLG Hamm, 18.11.2002 - 2 Ws 408/02   

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https://dejure.org/2002,7696
OLG Hamm, 18.11.2002 - 2 Ws 408/02 (https://dejure.org/2002,7696)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.11.2002 - 2 Ws 408/02 (https://dejure.org/2002,7696)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. November 2002 - 2 Ws 408/02 (https://dejure.org/2002,7696)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Streitwertes im Adhäsionsverfahren

  • Judicialis

    StPO § 403; ; StPO § 404; ; GVG § 121; ; GVG § 135; ; GKG § 25; ; GKG § 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 403 § 404; GVG § 121 § 135; GKG § 25 § 5
    Adhäsionsverfahren, Streitwertfestsetzung, Zuständigkeit, Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 41 KLs 105/01
  • OLG Hamm, 18.11.2002 - 2 Ws 408/02

Papierfundstellen

  • AGS 2003, 320
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.04.2011 - 1 O 5/11

    Streitwertbemessung für Grundurteil zum passiven Lärmschutz

    Ein - in Anlehnung an die zivilgerichtliche Streitwertpraxis (vgl. z. B. OLG Hamm, Beschl. v. 10.11.2002, 2 Ws 408/02, Juris) erwogener - "Abschlag" von dem (voraussichtlichen) Ergebnis des Betragsverfahrens kommt vorliegend nicht in Betracht, weil für dieses Ergebnis keine tragfähige Basis zu Verfügung steht.
  • OLG Jena, 05.04.2005 - 1 Ws 109/05

    Zulässigkeit und gerichtliche Zuständigkeit für die Streitwertbeschwerde im

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  • LG Aurich, 24.10.2014 - 11 Ks 3/13

    Entstehen einer zusätzlichen Verfahrensgebühr bei einer Revisionsrücknahme durch

    Vorliegend ist eine Bemessung des Streitwertes für die Verteidigung gegen den Anspruch im Grunde nach in Übereinstimmung mit der Zivil- und Strafgerichtlichen Praxis dahingehend angemessen, den Wert mit 80% des Gesamtstreitwertes anzusetzen (vgl. OLG Hamm, 2 Ws 408/02).
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