Weitere Entscheidung unten: LG Bonn, 04.08.2003

Rechtsprechung
   BGH, 25.03.2003 - VI ZB 53/02   

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https://dejure.org/2003,8075
BGH, 25.03.2003 - VI ZB 53/02 (https://dejure.org/2003,8075)
BGH, Entscheidung vom 25.03.2003 - VI ZB 53/02 (https://dejure.org/2003,8075)
BGH, Entscheidung vom 25. März 2003 - VI ZB 53/02 (https://dejure.org/2003,8075)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit der Kopiekosten des Rechtsanwalts; Kosten für bei Gericht einzureichende Abschriften von Schriftsätzen und Anlagen; Abgeltung durch die Prozessgebühr; Kopien von behördlichen Bescheiden, Arbeitgeberbescheinigungen, Arztberichten und ärztlichen ...

  • Judicialis

    BRAGO § 6 Abs. 2; ; BRAGO § 27 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 27 Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 27 Abs. 1 Nr. 1
    Erstattungsfähigkeit von Fotokopierkosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AGS 2003, 349
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 25/02

    Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten

    Auszug aus BGH, 25.03.2003 - VI ZB 53/02
    Wie der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden hat, sind Fotokopiekosten - abgesehen von den in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BRAGO geregelten Ausnahmen - grundsätzlich nicht erstattungsfähig (BGH, Beschluß vom 5. Dezember 2002 - I ZB 25/02 - juris, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • VerfGH Berlin, 01.11.2011 - VerfGH 185/10

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf

    Insoweit verwies der Beschwerdeführer auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 5. Dezember 2002 und 25. März 2003 (NJW 2003, 1127 und AGS 2003, 349).

    Ferner ist gleichfalls allgemein anerkannt, dass bei einem Rechtsanwalt grundsätzlich mit den diesem von seinem Mandanten zu erstattenden Gebühren auch die allgemeinen Geschäftskosten entgolten werden und dieser daher Anspruch auf Ersatz der Schreibauslagen für Abschriften und Ablichtungen nur in den gesetzlich geregelten Fällen (bis 30. Juni 2004 gemäß § 27 BRAGO; seitdem gemäß Nr. 7000 des Vergütungsverzeichnisses, Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG) verlangen kann und demgemäß im Rahmen einer Kostenerstattung nach § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO hinsichtlich der entstandenen gesetzlichen Gebühren eines Rechtsanwaltes seitens der obsiegenden Partei Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit ist, dass sie einem entsprechenden Vergütungsanspruch ihres Prozessbevollmächtigten ausgesetzt ist (vgl. BGH, AGS 2003, 349 und NJW 2003, 1127 ; BVerfG, NJW 1996, 382; OLG Düsseldorf, RPfleger 1974, 230; OLG Naumburg, JurBüro 1994, 218; Wolst, in: Musielak, ZPO, 8. Aufl. 2011, Rn. 35; Bork, in: Stein/Jonas, a. a. O., Rn. 58, 60; Giebel, in: MK, a. a. O., Rn. 78; jeweils zu § 91 ZPO).

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2004 - 10 W 42/04

    Erfallen der Erhöhungsgebühr bei gesetzlicher Vertretung; Erstattung von

    Aus der Gesetzesbegründung des durch das Kostenrechtsänderungsgesetz vom 24.06.1994 (BGBl. I S. 1325) neu gefassten § 27 Abs. 1 BRAGO ergibt sich, dass der Mehraufwand vergütet werden soll, der durch die Unterrichtung einer ungewöhnlich hohen Anzahl an Gegnern oder anderen Beteiligten entsteht (vgl. BGH Beschluss vom 05.12.2002 - I ZB 25/02, NJW 2003, 1127 ff; BGH Beschluss vom 25.03.2003 - VI ZB 53/02, AGS 2003, 349).
  • BGH, 30.06.2004 - XII ZB 227/02

    Festsetzung der zu erstattenden Kosten für Fotokopien; Anfertigen von Kopien, die

    Wie der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich entschieden hat (BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2002 - I ZB 25/02 - NJW 2003, 1127; vom 25. März 2003 - VI ZB 53/02 - AGS 2003, 349) sind Fotokopiekosten - abgesehen von den in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BRAGO geregelten Ausnahmen - grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
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Rechtsprechung
   LG Bonn, 04.08.2003 - 10 O 200/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,68400
LG Bonn, 04.08.2003 - 10 O 200/03 (https://dejure.org/2003,68400)
LG Bonn, Entscheidung vom 04.08.2003 - 10 O 200/03 (https://dejure.org/2003,68400)
LG Bonn, Entscheidung vom 04. August 2003 - 10 O 200/03 (https://dejure.org/2003,68400)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2003, 349
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 20.10.1998 - 8 W 572/98

    Abhilfeerfordernis bei Kostenfestsetzung nach § 11 RpflG neu

    Auszug aus LG Bonn, 04.08.2003 - 10 O 200/03
    In seinem Beschluss vom 16. Dezember 1998 -17 W 432/98- hat der Beschwerdesenat sich der Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschluss vom 20.10.1998 -8 W 572/98 - OLGR 1998, 442 = RPfl 1998, 509) angeschlossen, wonach die am 01. Oktober 1998 in Kraft getretene Änderung des § 11 RPflG (BGBl. I 1998, 2030) die Befugnis und Verpflichtung des Rechtspflegers zur Abhilfe im Kostenfestsetzungsverfahren nicht beseitigt hat.
  • OLG Köln, 16.12.1998 - 17 W 432/98

    Nichtabhilfeentscheidung des Kostenfestsetzungsverfahrens im Rechtspfleger

    Auszug aus LG Bonn, 04.08.2003 - 10 O 200/03
    In seinem Beschluss vom 16. Dezember 1998 -17 W 432/98- hat der Beschwerdesenat sich der Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschluss vom 20.10.1998 -8 W 572/98 - OLGR 1998, 442 = RPfl 1998, 509) angeschlossen, wonach die am 01. Oktober 1998 in Kraft getretene Änderung des § 11 RPflG (BGBl. I 1998, 2030) die Befugnis und Verpflichtung des Rechtspflegers zur Abhilfe im Kostenfestsetzungsverfahren nicht beseitigt hat.
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