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   OLG Koblenz, 16.06.2003 - 14 W 396/03, 14 W 397/03   

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https://dejure.org/2003,19821
OLG Koblenz, 16.06.2003 - 14 W 396/03, 14 W 397/03 (https://dejure.org/2003,19821)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.06.2003 - 14 W 396/03, 14 W 397/03 (https://dejure.org/2003,19821)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Juni 2003 - 14 W 396/03, 14 W 397/03 (https://dejure.org/2003,19821)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Hauptbevollmächtigten im Falle eigener Terminswahrnehmung als notwendige Voraussetzung für die Erstattung der Kosten eines Unterbevollmächtigten; Übertragung einer Terminswahrnehmung auf einen Unterbevollmächtigten als Maßnahme ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2003, 689
  • AGS 2003, 415
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hessen, 08.03.2004 - 13 Ta 90/04

    Vorliegen einer Maßnahme zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder

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  • OLG Bamberg, 22.12.2004 - 1 W 70/04

    Erstattung der Kosten für einen Korrespondenzanwalt, der in Untervollmacht für

    Darüber hinaus sind in einem solchen Fall auch die Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den auswärtigen Prozessbevollmächtigten die Vertretung in der mündlichen Verhandlung übernommen hat, erstattungsfähig, soweit sie die durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten ersparten, erstattungsfähigen Reisekosten des Prozessbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (BGH JurBüro 2003, 202 ff.; LG Dresden AGS 2003, 415; KG Berlin AGS 2002, 139).
  • LAG Hessen, 15.08.2012 - 13 Ta 242/12

    Geschäftssitz - Kostenerstattung - Reisekosten - Wohnort

    13 In diesem Sinne stellt auch die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsorts ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei im Regelfall eine Maßnahme zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dar (vgl. BGH, a.a.O.; BGH vom 18. Dezember 2003, NJW-RR 2004, 855; BGH vom 17. Februar 2004, AGS 2004, 359; BGH vom 21. Januar 2004, BGHReport 2004, 706; BGH vom 6. April 2004, JurBüro 2004, 548; ihm folgend: OLG Zweibrücken v. 25. März 2003 - 4 W 28/03 -, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf v. 12. Mai 2003 - 10 W 34/03 -, RPfleger 2003, 538; OLG Koblenz v. 16. Juni 2003 - 14 W 396/03 und 14 W 397/03 -, RPfleger 2003, 689; Kammerbeschlüsse vom 8. März 2004 - 13 Ta 90/04 - vom 17. Mai 2004 -13 Ta 121/04-; vom 25. Mai 2004 -13 Ta 207/04 - vom 2. November 2004 -13 Ta 444/04 - vom 20. Mai 2005 -13 Ta 58/05 - vom 27. November 2006 -13 Ta 525/06 - vom 25. April 2007 - 13 Ta 59/07 - Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 18. Aufl. 2008, Nr. 7005-7007 VV RVG, Rdz 16 m.w.N.) .
  • OLG Koblenz, 16.06.2003 - 14 W 397/03

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Hauptbevollmächtigten im Falle eigener

    Die Beschwerdeverfahren 14 W 396/03 und 14 W 397/03 werden miteinander verbunden.
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