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   LG Koblenz, 20.06.2005 - 1 Qs 137/05   

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https://dejure.org/2005,14636
LG Koblenz, 20.06.2005 - 1 Qs 137/05 (https://dejure.org/2005,14636)
LG Koblenz, Entscheidung vom 20.06.2005 - 1 Qs 137/05 (https://dejure.org/2005,14636)
LG Koblenz, Entscheidung vom 20. Juni 2005 - 1 Qs 137/05 (https://dejure.org/2005,14636)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Nr. 4100 VV RVG
    Grundgebühr in Übergangsfällen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Anwaltshonorar; Entstehung der Grundgebühr für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall

  • Burhoff online

    Grundgebühr in Übergangsfällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 61; VV-RVG Nr. 4100
    Rechtsanwaltsvergütung: Grundgebühr bei Verteidigertätigkeit in höherer Instanz nach dem Stichtag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2005, 396
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 27.10.2004 - 3 Ws 1094/04

    Revision in Strafsachen: Pflichtverteidigerwechsel auf Wunsch des Angeklagten und

    Auszug aus LG Koblenz, 20.06.2005 - 1 Qs 137/05
    Schon deshalb ist die Vorschrift nach Auffassung der Kammer einer erweiternden Auslegung, wie sie mit dem Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 27, Oktober 2004 (NJW 2005, 377, 379) vorgenommen wurde, nicht zugänglich.
  • OLG Jena, 11.01.2005 - AR (S) 185/04

    Pauschgebühr

    Auszug aus LG Koblenz, 20.06.2005 - 1 Qs 137/05
    Eher dürfte das Gegenteil zutreffen: Ob die mit der Grundgebühr nach Nr. 4100 VV RVG abzugeltende Tätigkeit (vgl. dazu ThürOLG, Rpfleger 2005, 277f) bereits vor dem 1. Juli 2004 oder erst danach erbracht worden ist, dürfte sich fast immer - abgesehen von, wenigen Fällen erstmaliger Beauftragung unmittelbar vor dem Stichtag -- zweifelsfrei anhand der Gerichtsakten, ggf. auch der Handakten des Verteidigers beurteilen lassen.
  • OLG Köln, 15.05.2007 - 2 Ws 258/07

    Grundgebühr; Verfahrensabschnitte

    In der Revisionsinstanz kann diese Gebühr nur dann entstehen, wenn der Verteidiger nicht bereits in der Vorinstanz tätig war (Thüring. OLG JurBüro 2006, 367; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 31; LG Koblenz JurBüro 2005, 649 = AGS 2005, 396 f.; Schneider, in: Schneider/Wolf, RVG.
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