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   OLG Koblenz, 20.12.2005 - 2 Ws 834/05   

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https://dejure.org/2005,20817
OLG Koblenz, 20.12.2005 - 2 Ws 834/05 (https://dejure.org/2005,20817)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.12.2005 - 2 Ws 834/05 (https://dejure.org/2005,20817)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Dezember 2005 - 2 Ws 834/05 (https://dejure.org/2005,20817)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 2 Abs. 1 § 32 § 33; VV-RVG Nr. 4142
    Gebühren und Kosten: Gegenstandswert eingezogener Betäubungsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2006, 237
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.04.2002 - 3 StR 85/02

    Verfall von Wertersatz; Erlangtes (tatsächlicher Zufluss); Einziehung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2005 - 2 Ws 834/05
    Dass Betäubungsmitteln durch die Rechtsordnung kein messbarer Wert zugeschrieben wird, ergibt sich auch aus der Überlegung, dass diese als Beziehungsgegenstände der Einziehung unterliegen und der Verfall des Wertersatzes ausgeschlossen ist, da nicht ihr Besitz, sondern erst ein möglicher Unrechtserlös einen dem Verfall ausgesetzten Wert repräsentieren könnte (BGH NStZ-RR 2002, 208; KG a. a. O.).
  • KG, 18.07.2005 - 5 Ws 256/05

    Verteidigergebühren: Beratung über außergerichtliche Einziehung

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2005 - 2 Ws 834/05
    Die Einziehung braucht insoweit nicht ausdrücklich beantragt zu sein (KG JurBüro 2005, 531; vgl. Madert in: Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Raabe, a. a. O., 4141 - 4146 VV Rdnr. 38).
  • OLG Koblenz, 13.02.2006 - 2 Ws 98/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Tätigkeit im Zusammenhang mit der Entziehung der

    Betäubungsmittel haben nach der Rechtsprechung des Senats keinen objektiven (legalen) Gegenstandswert (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2005 - 2 Ws 834/05 - so auch: KG in JurBüro 2005, 531; sinngemäß auch BGH in NStZ-RR 2002, 208; ebenso: Riedel/Süßbauer, RVG, 9. Aufl., § 2, Rdn 9).
  • OLG Koblenz, 15.05.2007 - 2 Ws 260/07

    Erfallen der Gebühr für eine Beratung betreffend die Einziehung von Gegenständen

    Die Beratung des Angeklagten über die gegebenenfalls bestehende Möglichkeit der Abwendung einer ihm drohenden Einziehung von beschlagnahmten Gegenständen oder dieser gleichstehenden Rechtsfolgen (Verfall) löst grundsätzlich die Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG auch dann aus, wenn die Einziehung oder der Verfall nicht ausdrücklich ausgesprochen wurden; es genügt vielmehr, dass nach Lage der Sache eine Einziehung oder ihr gleichgestellte Rechtsfolgen in Betracht kamen (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2005 - 2 Ws 834/05 - mit weiteren Hinweisen zur Rechtsprechung und zum Schrifttum).
  • OLG Hamm, 29.03.2007 - 3 Ws 44/07

    Betäubungsmittel; Verkehrswert; Bestimmung; Festsetzung des Gegenstandswertes

    Verfall des Wertersatzes ist ausgeschlossen, weil nicht ihr Besitz, sondern erst ein möglicher Unrechtserlös einen dem Verfall ausgesetzten Wert repräsentieren könnte (vgl. u. a. OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.11.2006 - 2 Ws 137 OLG - bei www.burhoff.de; KG Beschluss vom 18.07.2005, 5 Ws 256/05, JurBüro 2005, 531 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.12.2005, 2 Ws 834/05, JurBüro 2006, 255; BGH, Beschluss vom 03.04.2002, 3 StR 85/02, NStZ-RR 2002, 208 f.; Gerold/Schmidt-Madert, RVG, 17. Auflage, Nr. 4142 VV, RdNr. 9; Riedel/Sußbauer, RVG, 9. Auflage, § 2 RdNr. 9).".
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