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   OLG Köln, 29.12.2005 - 2 ARs 229/05   

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https://dejure.org/2005,7354
OLG Köln, 29.12.2005 - 2 ARs 229/05 (https://dejure.org/2005,7354)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.12.2005 - 2 ARs 229/05 (https://dejure.org/2005,7354)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Dezember 2005 - 2 ARs 229/05 (https://dejure.org/2005,7354)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pauschgebühr: Verjährung des Anspruchs; Bewilligung einer über die gesetzlichen Gebühren hinausgehenden Pauschalvergütung für Pflichtverteidiger; Überdurchschnittlich umfangreiche und zeitaufwendige Unterbringungssache; Verjährungsfrist für den Anspruch des ...

  • Burhoff online

    Verjährung des Abspruchs auf eine Pauschgebühr

  • Judicialis

    BRAGO § 99; ; BGB § 195

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 195; BRAGO § 99
    Regelmäßige Verjährung für Ansprüche auf Pauschvergütung in Straf- und Bußgeldsachen - Verjährungsbeginn in Maßregelvollstreckungssachen mit rechtskräftigem Abschluss des jeweiligen Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 410
  • AGS 2006, 281
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Braunschweig, 25.04.2016 - 1 ARs 9/16

    Fälligkeit des Anspruchs auf Bewilligung einer Pauschgebühr erst nach

    Mit dem Kammergericht ( vgl. NStZ-RR 2015, 307 ) schließt sich nunmehr auch der Senat in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung ( vgl. JurBüro 2000, 174; 2001, 308 ) der überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Judikatur ( vgl. OLG Düsseldorf AGS 2007, 75; OLG Köln AGS 2006, 281; OLG Jena AGS 1998, 87; OLG Hamm JurBüro 1996, 642; OLG Bamberg JurBüro 1990, 1282 ) an, wonach der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr - sofern die Tätigkeit des Anspruchsinhabers nicht bereits vorher infolge Entpflichtung endgültig beendet wurde - erst mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens fällig wird.
  • KG, 15.04.2015 - 1 ARs 22/14

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Fälligkeit und Verjährung des Anspruchs auf

    Nach der Gegenansicht wird der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr erst mit dem rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens fällig (vgl. OLG Düsseldorf AGS 2007, 75; OLG Köln, Beschluß vom 29. Dezember 2005 - 2 ARs 229/05 - bei juris; Thüringisches OLG AGS 1998, 87; OLG Hamm NStZ 1997, 41; OLG Bamberg JurBüro 1990, 1282).
  • OLG Celle, 16.06.2016 - 1 ARs 34/16

    Fälligkeit des Anspruchs auf Bewilligung einer Pauschvergütung nach

    Während dies - bereits auch unter Geltung der früheren Regelung in § 99 BRAGO - in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vormals unterschiedlich beurteilt wurde, besteht nunmehr im Grunde Einigkeit, dass der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschvergütung jedenfalls bei Fortbestand der Beiordnung erst nach endgültigem, mithin rechtskräftigem Abschluss des gesamten Verfahrens entsteht (OLG Braunschweig vom 25.4.2016 [1 ARs 9/16]; KG Berlin, NStZ-RR 2015, 296; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2006, 224; OLG Köln, RVGreport 2006, 148; OLG Hamm, StraFo 1996, 189; ThürOLG, StraFo 1997, 253; OLG Bamberg, JurBüro 1990, 1282; Gerold/Schmidt-Burhoff, RVG, 22 Aufl., § 51 Rn. 53 und Burhoff, RVG, 2. Aufl., § 51 RVG Rn. 61).
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