Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 31.05.2005 - 2 Ws 45/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Vorbem. 4.2 VV RVG
Beschwerdegebühr in der Strafvollstreckung - openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 Abs 2 S 1 Anl 1 Nr 4200 RVG, § 2 Abs 2 S 1 Anl 1 Nr 4200 ff RVG, § 2 Abs 2 S 1 Anl 1 Nr 4302 RVG
Verteidigergebühren im Verfahren über den Bewährungswiderruf
- Burhoff online
Verteidigergebühren im Verfahren über Widerruf einer Strafaussetzung
- Judicialis
RVG-VV 4302; ; RVG-VV 4200
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG -VV Nr. 4200, Nr. 4302
Vergütung des Rechtsanwalts im Verfahren über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anfallen einer Gebühr in einem Verfahren über die sofortige Beschwerde gegen den Widerruf einer Strafaussetzung; Festsetzung einer Verfahrensgebühr
Verfahrensgang
- LG Darmstadt - StVK - 1200 447/03
- LG Darmstadt, 01.03.2005 - StVK 1200 447/03
- OLG Frankfurt, 31.05.2005 - 2 Ws 45/05
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2005, 253
- AGS 2006, 76
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Köln, 10.06.1999 - 2 Ws 272/99
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2005 - 2 Ws 45/05
Eine solche ist hier im übrigen auch zu Recht nicht ergangen, weil -anders als im anschließenden Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht- im Verfahren über den Widerruf eine Kosten- oder Auslagenentscheidung nicht veranlaßt ist (vgl. OLG Braunschweig NStZ-RR 2001, 185; OLG Köln NStZ 1999, 534; KG NStZ 1989, 490, OLG Karlsruhe NStZ 1998, 272). - OLG Braunschweig, 25.01.2001 - Ws 9/01
Keine Kosten- und Auslagenentscheidung in einem die Vollstreckung betreffenden …
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2005 - 2 Ws 45/05
Eine solche ist hier im übrigen auch zu Recht nicht ergangen, weil -anders als im anschließenden Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht- im Verfahren über den Widerruf eine Kosten- oder Auslagenentscheidung nicht veranlaßt ist (vgl. OLG Braunschweig NStZ-RR 2001, 185; OLG Köln NStZ 1999, 534; KG NStZ 1989, 490, OLG Karlsruhe NStZ 1998, 272). - KG, 23.01.1989 - 5 Ws 502/88
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2005 - 2 Ws 45/05
Eine solche ist hier im übrigen auch zu Recht nicht ergangen, weil -anders als im anschließenden Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht- im Verfahren über den Widerruf eine Kosten- oder Auslagenentscheidung nicht veranlaßt ist (vgl. OLG Braunschweig NStZ-RR 2001, 185; OLG Köln NStZ 1999, 534; KG NStZ 1989, 490, OLG Karlsruhe NStZ 1998, 272). - OLG Karlsruhe, 09.10.1997 - 2 Ws 116/97
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2005 - 2 Ws 45/05
Eine solche ist hier im übrigen auch zu Recht nicht ergangen, weil -anders als im anschließenden Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht- im Verfahren über den Widerruf eine Kosten- oder Auslagenentscheidung nicht veranlaßt ist (vgl. OLG Braunschweig NStZ-RR 2001, 185; OLG Köln NStZ 1999, 534; KG NStZ 1989, 490, OLG Karlsruhe NStZ 1998, 272). - OLG Köln, 02.02.2004 - 2 Ws 29/04
Kostenverteilung bei Teilfreispruch
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2005 - 2 Ws 45/05
Sie ist statthaft (§§ 464 b Satz 3 StPO, 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO, 11 Abs. 1 RPflG) und innerhalb der hier geltenden Frist von einer Woche (§ 311 Abs. 2 StPO; vgl. Senatsbeschluß vom 24.03.2004 - 2 Ws 29/04 - Meyer-Goßner, 47. Auflage, § 464 b StPO, Rdnr. 7) eingelegt worden.
- OLG Hamm, 29.03.2007 - 3 Ws 44/07
Betäubungsmittel; Verkehrswert; Bestimmung; Festsetzung des Gegenstandswertes
Die von Madert im Rahmen einer Anmerkung (vgl. AGS 2006, 76) vertretene Ansicht, es gebe einen objektiven Verkehrswert für Heroin, der sich danach bestimme, welchen Betrag der Verkehr in den einschlägigen Kreisen beim - illegalen - Kauf oder Verkauf von Heroin zu zahlen bereit sei, vermag entgegen der Auffassung des ehemaligen Pflichtverteidigers des Verurteilten G.S. nicht zu überzeugen. - KG, 12.04.2012 - 4 Ws 32/12
Kostenentscheidung: Zulässigkeit einer Nachtragsentscheidung im …
Fehlt es darin - wie hier - an einer Überbürdung der notwendigen Auslagen des Angeklagten auf die Staatskasse, kommt bei einer Nachtragsentscheidung im Vollstreckungsverfahren, auch wenn sie für den Verurteilten positiv ist, eine Überbürdung seiner Auslagen auf die Staatskasse nicht in Betracht (vgl. KG NStZ 1989, 490 und Beschluss vom 21. Juli 2011 - 1 Ws 55/11 - OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 253; OLG Braunschweig NStZ-RR 2001, 185; OLG Karlsruhe NStZ 1998, 272; OLG Celle StV 2006, 30; OLG Köln NStZ 1999, 534).