Weitere Entscheidung unten: KG, 23.06.2006

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.11.2006 - 2 (s) Sbd IX - 117/06, 2 (s) Sbd 9 - 117/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,21539
OLG Hamm, 27.11.2006 - 2 (s) Sbd IX - 117/06, 2 (s) Sbd 9 - 117/06 (https://dejure.org/2006,21539)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.11.2006 - 2 (s) Sbd IX - 117/06, 2 (s) Sbd 9 - 117/06 (https://dejure.org/2006,21539)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. November 2006 - 2 (s) Sbd IX - 117/06, 2 (s) Sbd 9 - 117/06 (https://dejure.org/2006,21539)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Burhoff online

    VV RVG Nr. 4102
    Vernehmungsterminsgebühr; Begriff des Verhandelns; keine Einlassung zur Sache;

  • Burhoff online

    Nr. 4102 VV RVG
    Vernehmungsterminsgebühr; Begriff des Verhandelns

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhandeln bei Vorführung eines inhaftierten Beschuldigten zur Bekanntgabe eines Haftbefehls

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Verhandelns bei einer Vorführung des inhaftierten Beschuldigten vor den zuständigen Richter zur Bekanntgabe eines Haftbefehls; Bestehen der bloßen Möglichkeit der Äußerung zur Sache und zur Haftfrage; Bewertung der Beiordnung eines Verteidigers als ...

  • Burhoff online

    Vernehmungsterminsgebühr; Begriff des Verhandelns

  • Judicialis

    VV RVG Nr. 4102

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 51 Abs. 1 Satz 1; RVG -VV Nr. 4102 Nr. 3
    Entstehen einer Vernehmungsterminsgebühr - Begriff des Verhandelns; keine Einlassung zur Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Essen - 23a KLs 108/05
  • OLG Hamm, 27.11.2006 - 2 (s) Sbd IX - 117/06, 2 (s) Sbd 9 - 117/06

Papierfundstellen

  • AGS 2007, 241
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 18.12.2005 - 2 (s) Sbd VIII-224/05

    Pauschgebühr; Haftbefehlsverkündung; Terminsgebühr; Verhandeln

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2006 - 2 (s) Sbd IX-117/06
    VIII - 224/05 = RPfleger 2006, 226 = AGS 2006, 122 = JurBüro 2006, 136).
  • LG Bielefeld, 03.03.2005 - 10 Ks L 1/04

    Rechtsanwaltsvergütung: Haftprüfung, Unterbringungsprüfung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2006 - 2 (s) Sbd IX-117/06
    Bereits im Senatsbeschluss vom 28. April 2006 ist darauf hingewiesen worden, dass der Senat die entgegenstehende Auffassung des Landgerichts Bielefeld (StV 2006, 198), wonach ein Verhandeln im Sinne der genannten Vorschrift bereits dann vorliegt, wenn der inhaftierte Beschuldigte dem zuständigen Richter zur Bekanntgabe eines Haftbefehls vorgeführt wird mit der bloßen Möglichkeit, sich zur Sache und zur Haftfrage zu äußern, hiervon aber - auf Anraten seines Verteidigers - keinen Gebrauch macht, nicht zu teilen vermag.
  • OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 1 Ws 85/14

    Vernehmungsterminsgebühr, Hafttermin

    Demgegenüber liegt ein "Verhandeln" nicht schon dann vor, wenn der Verteidiger dem Angeklagten bei dessen Vorführung vor dem Haftrichter lediglich anrät, keine Angaben zur Sache zu machen und dieser hierauf schweigt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27.11.2006 2 (s) Sbd IX - 117/06 -, juris; Thüring.

    OLG, a.a.O.), der Verteidiger im Termin einen Antrag auf Akteneinsicht stellt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28.04.2006 - 2 (s) Sbd IX - 31/06 -, juris; Kroiß in Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl., Vorbemerkung 4, Nr. 4100 - 4103 VV Rn. 36) und/oder auf seinen Antrag als Pflichtverteidiger beigeordnet wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27, 11.2006 - 2 (s) Sbd IX - 117/06 -, a.a.O.; Kroiß, a.a.O.).

  • OLG Jena, 15.10.2013 - 1 Ws 344/13

    Entstehen der Terminsgebühr nach Nr. 4102 Ziff. 3 VV RVG

    Reine Haftbefehlsverkündungstermine werden daher nicht gesondert honoriert; vielmehr entsteht eine Terminsgebühr nur, wenn in dem Termin mehr geschehen ist als die bloße Haftbefehlsverkündung (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 31.10.2008, (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07); OLG Hamm, Beschluss vom 27.11.2006, 2 (s) Sbd 9 - 117/06; OLG Hamburg, Beschluss vom 21.02.2006, Ausl 24/05; OLG; Gerold/Schmitt-Burhoff, RVG, 20. Aufl., VV 4102 Rn. 13).
  • LG Düsseldorf, 25.08.2022 - 17 Qs 22/22

    Vernehmungsterminsgebühr, Verhandeln, Hafttermin

    Denn auch in einem solchen Fall erschöpft sich der Termin nach außen hin in der bloßen Abfolge der ohnehin gesetzlich vorgesehenen Förmlichkeiten eines Vorführungstermins gem. § 128 StPO (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14 - OLG Hamm, Beschluss vom 27.11.2006 - 2 (s) Sbd IX - 117/06 - Thüringer OLG, Beschluss vom 15.10.2013 - 1 Ws 344/13).
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Rechtsprechung
   KG, 23.06.2006 - 4 Ws 62/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19917
KG, 23.06.2006 - 4 Ws 62/06 (https://dejure.org/2006,19917)
KG, Entscheidung vom 23.06.2006 - 4 Ws 62/06 (https://dejure.org/2006,19917)
KG, Entscheidung vom 23. Juni 2006 - 4 Ws 62/06 (https://dejure.org/2006,19917)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Vernehmungsterminsgebühr; Vorführungstermin

  • Judicialis

    RVG § 2 Abs. 2 S. 1 Anl. 1 Nr. 4102 Nr. 3; ; RVG § 2 Abs. 2 S. 1 Anl. 1 Nr. 4103; ; StPO § 115

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 4102 Nr. 3
    Rechtsanwaltsvergütung: Haftprüfung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2007, 241
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 14.04.2005 - 4 Ws 101/05

    Maßregelvollzug; Umkehr der Vollstreckungsreihenfolge; Unterbringung

    Auszug aus KG, 23.06.2006 - 4 Ws 62/06
    Denn ein solcher Anspruch ergibt sich schon aus dem eindeutigen Wortlaut des Gebührentatbestandes Nr. 4102 Ziff. 3 VV RVG und steht auch nach dem Beschluß des Senats vom 31. August 2005 (4 Ws 101/05) nicht in Frage.
  • OLG Zweibrücken, 07.06.2023 - 1 Ws 105/23

    Vergütungsanspruch des nur für die Eröffnung des Haftbefehls beigeordneten

    Es reicht aus, wenn der Verteidiger gegenüber dem Gericht für den Beschuldigten in der Weise tätig geworden ist, dass er Erklärungen oder Stellungnahmen abgegeben oder Anträge gestellt hat, die dazu bestimmt waren, die Fortdauer der Untersuchungshaft abzuwenden (KG Berlin, Beschluss vom 23.06.2006 - 4 Ws 62/06 -, Juris).
  • LG Traunstein, 20.09.2012 - 1 Ks 201 Js 3874/11

    Pflichtverteidigergebühr: Anfall einer Terminsgebühr bei Erlass eines Haftbefehls

    Finden aber darüber hinaus Erörterungen, Antragsstellung und andere verfahrensrechtliche Maßnahmen statt, die zum Erlass eines Haftbefehls führen oder zu einer Entscheidung über die Aufrechterhaltung oder Außervollzugsetzung eines Haftbefehls, dann ist dies als "verhandeln" außerhalb der Hauptverhandlung anzusehen, für welches eine Terminsgebühr für die Teilnahme des Verteidigers anfällt gemäß Nr. 4102, 4103 VV-RVG (Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage (2012), Seite 1933, Randnummer 15 zu VV 4102, 4103; Gerold/Schmidt, RVG, 20. Auflage (2012), Seite 1428, Randnummer 12/13 zu VV 4102, 4103; LG Bielefeld, StV 2006, 198; ähnlich noch KG, Beschluss vom 23.06.2006, 4 Ws 62/06; anders dann OLG Hamm, Beschl. vom 27.11.2006, 2(s)Sbd.IX-117/06; KG, Beschluss v. 31.10.2008, (1) 2 StE 6/07-6; dementspr.
  • LG Osnabrück, 28.06.2018 - 15 KLs 35/16

    Entstehung der Terminsgebühr für die Teilnahme an Terminen außerhalb der

    Der Verteidiger muss für seinen Mandanten in diesem Termin in einer Weise tätig geworden sein, dass er Erklärungen oder Stellungnahmen abgegeben bzw. Anträge gestellt hat, die dazu bestimmt waren, Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft abzuwenden (KG AGS 2007, 241; OLG Saarbrücken StraFo 2014, 350 [OLG Saarbrücken 25.06.2014 - 1 Ws 85/14] ).
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