Rechtsprechung
LG Bonn, 03.08.2007 - 37 Qs 22/07, 35 G 4/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Vorbem. 4 Abs. 3 RVG
Geplatzter Termin; Erstattungsfähigkeit; Mittelgebühr; Gebührenbemessung - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Nebenklägers auf Erstattung von Fahrtkosten, Abwesenheitsgeld und anfallenden Gebühren für einen Gerichtstermin gegen den Verurteilten bei unterbliebener Unterrichtung seines Vertreters von der Aufhebung des Termins; Festsetzung der Terminsgebühr unterhalb ...
- Burhoff online
Geplatzter Termin; Erstattungsfähigkeit; Mittelgebühr; Gebührenbemessung;
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 14 Abs. 1; RVG -VV Vorbemerkung 4 Abs. 3
Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch des Nebenklägers gegen den in die Kosten verurteilten Angeklagten auf Entschädigung des Nebenklagevertreters wegen eines geplatzten Termins, Gebührenbestimmung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 12.04.2007 - 65 Ls G 19/05
- LG Bonn, 03.08.2007 - 37 Qs 22/07, 35 G 4/06
Papierfundstellen
- AGS 2007, 563