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   OLG München, 21.09.2007 - 11 W 2271/07   

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https://dejure.org/2007,17494
OLG München, 21.09.2007 - 11 W 2271/07 (https://dejure.org/2007,17494)
OLG München, Entscheidung vom 21.09.2007 - 11 W 2271/07 (https://dejure.org/2007,17494)
OLG München, Entscheidung vom 21. September 2007 - 11 W 2271/07 (https://dejure.org/2007,17494)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenfestsetzungsantrag für außergerichtliche Kosten im Verfahren über die Bestimmung des zuständigen Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 627
  • AGS 2008, 276
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 23.01.2009 - 2 W 2/09

    Kosten eines Verfahrens der Gerichtsstandsbestimmung

    Das von den Klägern vertretene gegenteilige Verständnis, das von einem Teil der Rechtsprechung jedenfalls für den Fall angenommen wird, in dem - wie im Streitfall - eine ablehnende Entscheidung im Bestimmungsverfahren zu einem Zeitpunkt ergeht, in dem das Hauptsacheverfahren bereits anhängig ist (vgl. OLG München MDR 2007, 1153. OLG München AGS 2008, 276. OLG Köln (8. Zs.) AGS 2008, 406.
  • OLG Köln, 21.12.2007 - 8 W 23/07

    Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; Einlegung einer befristeten

    Dies gilt allerdings nicht, wenn das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren nach § 37 ZPO im Rahmen eines bereits anhängigen Rechtsstreits betrieben wird, wie es hier der Fall ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20.08.2007 - 5 W 129/06 - insoweit auch OLG München, Rechtspfleger 2007, 577 und Beschluss vom 21.09.2007 - 11 W 2271/07 - OLG Dresden, Rechtspfleger 2006, 44 f. m.w.N).
  • OLG Frankfurt, 29.03.2011 - 11 AR 23/10

    Keine Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Antrags auf Zuständigkeitsbestimmung

    5 Dementsprechend geht die mittlerweile herrschende Rechtsprechung und Lehre davon aus, dass auch ein durch Rücknahme oder Antragszurückweisung endendes Zuständigkeitsbestimmungsverfahren jedenfalls dann keinen anwaltlichen Gebührenanspruch auslöst, wenn - wie im vorliegenden Fall - das Hauptsacheverfahren bereits rechtshängig ist und die Antragsgegner im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren durch dieselben Anwälte vertreten werden wie im Hauptsacheverfahren ( OLG München, Beschluss vom 13.6.2007, 31 AR 79/07 - in ausdrücklicher Abkehr von der anderslautenden Rechtsprechung des früher für die Bestimmungsverfahren zuständigen BayObLG sowie Beschluss vom 21.9.2007, 11 W 2271/07; OLG Dresden, Beschluss vom 14.7.2005, 1 AR 120/04; OLG Köln, Beschluss vom 21.12.2007, 8 W 23/07 ; Zöller-Herget, ZPO, 27. Aufl., § 91 ZPO Rdnr. 13 "Bestimmung des zuständigen Gerichts"; Mock in: Schneider/Wolf, AnwaltKommentar RVG, 5. Aufl. 2010, § 19 Rdnr. 49; Ebert in: Mayer/Kroiß, RVG, 4. Aufl. 2009, § 19 Rdnr. 45; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl. 2010, § 19 Rdnr. 41. Bei der im Antrag für die Gegenauffassung zitierten Entscheidung des OLG Koblenz vom 28.3.2006, 4 SmA 48/05 stand zum Zeitpunkt der Kostenentscheidung noch nicht fest, ob überhaupt ein Hauptsacheverfahren durchgeführt wird; ebenso wohl bei der Entscheidung des 5. Zivilsenates des OLG Köln vom 13.3.2007, 5 W 87/06.
  • OLG Celle, 23.01.2009 - 4 AR 17/08

    Kosten eines Verfahrens der Gerichtsstandsbestimmung

    Das von den Klägern vertretene gegenteilige Verständnis, das von einem Teil der Rechtsprechung jedenfalls für den Fall angenommen wird, in dem - wie im Streitfall - eine ablehnende Entscheidung im Bestimmungsverfahren zu einem Zeitpunkt ergeht, in dem das Hauptsacheverfahren bereits anhängig ist (vgl. OLG München MDR 2007, 1153. OLG München AGS 2008, 276. OLG Köln (8. Zs.) AGS 2008, 406.
  • OLG Celle, 14.04.2009 - 2 W 97/09
    Das von dem Antragsteller vertretene gegenteilige Verständnis, das von einem Teil der Rechtsprechung jedenfalls für den Fall angenommen wird, in dem eine Entscheidung im Bestimmungsverfahren zu einem Zeitpunkt ergeht, in dem das Hauptsacheverfahren bereits anhängig ist (vgl. OLG München MDR 2007, 1153 [OLG München 13.06.2007 - 31 AR 079/07] ; OLG München AGS 2008, 276; OLG Köln (8. Zs.) AGS 2008, 406; OLG Dresden OLGR 2006, 233), ist mit der gesetzlichen Regelung und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht in Einklang zu bringen.
  • OLG Hamburg, 12.02.2009 - 4 W 24/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Anfallende Gebühren des Prozessbevollmächtigten im

    Wenn ein Verfahren auf Bestimmung des zuständigen Gerichts nach der Erhebung der Hauptsacheklage eingeleitet wird und erfolglos bleibt, handelt es sich nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 RVG um eine Tätigkeit, die mit dem Verfahren zusammen hängt und nicht etwa um eine besondere Angelegenheit im Sinne von § 18 RVG (OLGR Köln 2008, 100; OLGR München 2008, 462; Gerold/Schmidt-Müller-Rabe, RVG, 18. Aufl., § 19 Rn. 43, jeweils zum Zuständigkeitsverfahren nach §§ 36, 37 ZPO).
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