Rechtsprechung
   AG Koblenz, 13.03.2008 - 2080 Js 36714/07.34 OWi, 2080 Js 36714/07 - 34 OWi   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,23632
AG Koblenz, 13.03.2008 - 2080 Js 36714/07.34 OWi, 2080 Js 36714/07 - 34 OWi (https://dejure.org/2008,23632)
AG Koblenz, Entscheidung vom 13.03.2008 - 2080 Js 36714/07.34 OWi, 2080 Js 36714/07 - 34 OWi (https://dejure.org/2008,23632)
AG Koblenz, Entscheidung vom 13. März 2008 - 2080 Js 36714/07.34 OWi, 2080 Js 36714/07 - 34 OWi (https://dejure.org/2008,23632)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Vorbem. 4 Abs. 3 VV RVG
    Terminsgebühr; Abgeltungsbereich

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung der Rechtsanwaltsgebühr bei einer erheblich unterdurchschnittlichen Dauer der Hauptverhandlung

  • Burhoff online

    Terminsgebühr; Abgeltungsbereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 14 Abs. 1; RVG -VV Nr. 5110
    Rechtsanwaltsvergütung: Höhe der Terminsgebühr in Bußgeldsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Bußgeldsachen - Abgeltungsbereich der Terminsgebühr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2008, 346
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Lüdenscheid, 18.04.2013 - 70 Ls 24/11

    Terminsgebühr, Bemessungskriterien

    AG Koblenz RVGpro-fessionell 2008, 124 = AGS 2008, 346 = VRR 2008, 319 Hauptverhandlung von nur zwei Minuten Dauer rechtfertigt den Ansatz einer Gebühr von 215 EUR nicht, sondern es sind nur 90 EUR angemessen.
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