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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 14.07.2005 - 1 AR 120/04   

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https://dejure.org/2005,5139
OLG Dresden, 14.07.2005 - 1 AR 120/04 (https://dejure.org/2005,5139)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.07.2005 - 1 AR 120/04 (https://dejure.org/2005,5139)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - 1 AR 120/04 (https://dejure.org/2005,5139)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung eines Rechtsanwalts im Gerichstandsbestimmungsverfahren bei Tätigwerden im Hauptsacheverfahren; Erstattung von Anwaltskosten in Form der Erstattung von gesetzlichen Gebühren und Auslagen; Klärung der notwendigen Kosten eines Rechtsanwalts wegen ...

  • Judicialis

    ZPO § 36; ; ZPO § 37; ; RVG § 15; ; RVG § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; ; RVG VV Nr. 3403

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsanwaltsvergütung für Tätigkeit im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gesonderte Vergütung für Gerichtsstandsbestimmungsverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2006, 44
  • AGS 2008, 406
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.02.1987 - I ARZ 703/86

    Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens

    Auszug aus OLG Dresden, 14.07.2005 - 1 AR 120/04
    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 5. Februar 1987 (BGH NJW-RR 1987, 757) entschieden, dass ein sich möglicherweise anschließendes Klageverfahren nicht als Hauptsache zu dem ohne Bestimmung des zuständigen Gerichts abgeschlossenen Verfahren nach § 37 ZPO angesehen werden kann, wenn der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts zurückgenommen oder - wie vorliegend - zurückgewiesen wird.
  • BayObLG, 23.02.1999 - 1Z BR 25/99

    Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens

    Auszug aus OLG Dresden, 14.07.2005 - 1 AR 120/04
    Ausgehend von dem vorgenannten Grundsatz, dass das RVG erfolgsabhängige Gebühren nur in Ausnahmefällen zulässt, muss die Vorschrift des § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 RVG dahingehend verstanden werden, dass sie nach dem Ausgang des Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Gerichts nicht unterscheidet, vielmehr allein darauf abstellt, dass ein (Prozess-)Verfahren im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1 überhaupt anhängig ist (so auch OLG Dresden, Beschluss vom 23.05.2005, Az.: 3 W 0531/05; a.A.: BayObLG NJW-RR 2000, 141; Ebert in Mayer/Kroiß, RVG, Rdnr. 45 zu § 19; OLG Köln AGS 2003, 205; so auch noch OLG Dresden, Beschluss vom 30.03.2005, Az.: 1 AR 0120/04).
  • OLG Köln, 24.02.2003 - 5 W 9/03

    Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung wegen Täuschung;

    Auszug aus OLG Dresden, 14.07.2005 - 1 AR 120/04
    Ausgehend von dem vorgenannten Grundsatz, dass das RVG erfolgsabhängige Gebühren nur in Ausnahmefällen zulässt, muss die Vorschrift des § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 RVG dahingehend verstanden werden, dass sie nach dem Ausgang des Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Gerichts nicht unterscheidet, vielmehr allein darauf abstellt, dass ein (Prozess-)Verfahren im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1 überhaupt anhängig ist (so auch OLG Dresden, Beschluss vom 23.05.2005, Az.: 3 W 0531/05; a.A.: BayObLG NJW-RR 2000, 141; Ebert in Mayer/Kroiß, RVG, Rdnr. 45 zu § 19; OLG Köln AGS 2003, 205; so auch noch OLG Dresden, Beschluss vom 30.03.2005, Az.: 1 AR 0120/04).
  • OLG Celle, 23.01.2009 - 2 W 2/09

    Kosten eines Verfahrens der Gerichtsstandsbestimmung

    Das von den Klägern vertretene gegenteilige Verständnis, das von einem Teil der Rechtsprechung jedenfalls für den Fall angenommen wird, in dem - wie im Streitfall - eine ablehnende Entscheidung im Bestimmungsverfahren zu einem Zeitpunkt ergeht, in dem das Hauptsacheverfahren bereits anhängig ist (vgl. OLG München MDR 2007, 1153. OLG München AGS 2008, 276. OLG Köln (8. Zs.) AGS 2008, 406.

    OLG Dresden OLGR 2006, 233), ist mit der gesetzlichen Regelung und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht in Einklang zu bringen.

    Nicht überzeugend ist in diesem Zusammenhang die Ansicht des Oberlandesgerichts Köln (AGS 2008, 406), dass es einen großen Unterschied mache, ob ein Hauptsacheverfahren bereits im Gange sei oder nicht.

    Entgegen der u. a. vom Oberlandesgericht Dresden (OLGR 2006, 233) vertretenen Ansicht hat der Bundesgerichtshof auch keineswegs offen gelassen, ob ein Rechtsanwalt bei Zurückweisung des Antrages nach § 36 ZPO auch dann eine gesonderte Vergütung von seinem Mandanten verlangen kann, wenn er im anschließenden Hauptsacheverfahren zugleich als Prozessbevollmächtigter tätig wird.

  • OLG Celle, 23.01.2009 - 4 AR 17/08

    Kosten eines Verfahrens der Gerichtsstandsbestimmung

    Das von den Klägern vertretene gegenteilige Verständnis, das von einem Teil der Rechtsprechung jedenfalls für den Fall angenommen wird, in dem - wie im Streitfall - eine ablehnende Entscheidung im Bestimmungsverfahren zu einem Zeitpunkt ergeht, in dem das Hauptsacheverfahren bereits anhängig ist (vgl. OLG München MDR 2007, 1153. OLG München AGS 2008, 276. OLG Köln (8. Zs.) AGS 2008, 406.

    OLG Dresden OLGR 2006, 233), ist mit der gesetzlichen Regelung und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht in Einklang zu bringen.

    Nicht überzeugend ist in diesem Zusammenhang die Ansicht des Oberlandesgerichts Köln (AGS 2008, 406), dass es einen großen Unterschied mache, ob ein Hauptsacheverfahren bereits im Gange sei oder nicht.

    Entgegen der u. a. vom Oberlandesgericht Dresden (OLGR 2006, 233) vertretenen Ansicht hat der Bundesgerichtshof auch keineswegs offen gelassen, ob ein Rechtsanwalt bei Zurückweisung des Antrages nach § 36 ZPO auch dann eine gesonderte Vergütung von seinem Mandanten verlangen kann, wenn er im anschließenden Hauptsacheverfahren zugleich als Prozessbevollmächtigter tätig wird.

  • OLG Brandenburg, 28.07.2016 - 1 (F) Sa 6/16

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Bindungswirkung eines

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da im Verfahren nach § 36 ZPO vor dem Oberlandesgericht Gerichtskosten nicht entstehen und die anwaltlichen Kosten zum Rechtszug der Hauptsache gehören (OLG Dresden RPfleger 2006, 44; OLG München MDR 2007, 1153/1154; OLG Braunschweig a.a.O.).
  • OLG Celle, 14.04.2009 - 2 W 97/09
    Das von dem Antragsteller vertretene gegenteilige Verständnis, das von einem Teil der Rechtsprechung jedenfalls für den Fall angenommen wird, in dem eine Entscheidung im Bestimmungsverfahren zu einem Zeitpunkt ergeht, in dem das Hauptsacheverfahren bereits anhängig ist (vgl. OLG München MDR 2007, 1153 [OLG München 13.06.2007 - 31 AR 079/07] ; OLG München AGS 2008, 276; OLG Köln (8. Zs.) AGS 2008, 406; OLG Dresden OLGR 2006, 233), ist mit der gesetzlichen Regelung und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht in Einklang zu bringen.

    Nicht überzeugend ist in diesem Zusammenhang die Ansicht des Oberlandesgerichts Köln ( AGS 2008, 406), dass es einen großen Unterschied mache, ob ein Hauptsacheverfahren bereits im Gange sei oder nicht.

    Entgegen der u.a. vom Oberlandesgericht Dresden ( OLGR 2006, 233) vertretenen Ansicht hat der Bundesgerichtshof auch keineswegs offen gelassen, ob ein Rechtsanwalt bei Zurückweisung des Antrages nach § 36 ZPO auch dann eine gesonderte Vergütung von seinem Mandanten verlangen kann, wenn er im anschließenden Hauptsacheverfahren zugleich als Prozessbevollmächtigter tätig wird.

  • OLG Braunschweig, 29.10.2013 - 1 W 42/13

    Umfang der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 281 Abs. 2 S. 4

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da im Verfahren nach § 36 ZPO vor dem Oberlandesgericht Gerichtskosten nicht entstehen (Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 36 Rz. 33) und die anwaltlichen Kosten zum Rechtszug der Hauptsache gehören (OLG Dresden, RPfl. 2006, 44; OLG München, MDR 2007, 1153, 1154; Zöller/Vollkommer, a.a.O.).
  • OLG München, 13.06.2007 - 31 AR 79/07

    Keine Kostenentscheidung im Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Im Bestimmungsverfahren ist eine Kostenentscheidung grundsätzlich auch dann nicht zu treffen, wenn der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts abgelehnt und der Antragsgegner im Hauptsacheverfahren durch dieselben Rechtsanwälte vertreten wird (wie OLG Dresden Rpfleger 2006, 44; gegen OLG Koblenz NJW-RR 2007, 425 und OLG Köln v. 13.3.2007, 5 W 87/06).

    Wenn dort von der "Bestimmung des zuständigen Gerichts" die Rede ist, welche kostenrechtlich zur Hauptsache gehört, so ist das Bestimmungsverfahren als solches angesprochen und nicht etwa nur die positive Entscheidung über den Antrag (ebenso OLG Dresden Rpfleger 2006, 44).

  • OLG Braunschweig, 21.12.2011 - 1 W 47/11

    Grundsätze zur Bestimmung des zuständigen Gerichts bei rechtskräftiger

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da im Verfahren nach § 36 ZPO vor dem Oberlandesgericht Gerichtskosten nicht entstehen (Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 36 Rn. 33) und die anwaltlichen Kosten zum Rechtszug der Hauptsache gehören (OLG Dresden RPfleger 2006, 44; OLG München MDR 2007, 1153, 1154; Zöller/Vollkommer, a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 21.11.2008 - 15 AR 26/08

    Kostenentscheidung: Rücknahme eines Antrags auf Gerichtsstandsbestimmung

    In diesem Fall kann ein etwaiges gegen den Antragsgegner gerichtetes Klageverfahren nicht als Hauptsacheverfahren zu dem ohne Bestimmung des zuständigen Gerichts abgeschlossenen Verfahren nach § 37 ZPO angesehen werden (BGH NJW-RR 1987, 757; BayObLG 1Z AR 76/03, Beschluss vom 31.07.2003 zitiert nach juris; OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 1706; OLG Koblenz NJW-RR 2007, 425; OLG Köln NJW-RR 2007, 1721; Senatsbeschluss vom 24.01.2008 - 15 AR 30/07; Stein-Jonas ZPO, 22. Aufl., § 37 Rn. 4; MüKo/Patzina ZPO, § 37 Rn. 9; Musielak ZPO, 6. Aufl. § 37 Rn. 7; Zöller/Vollkommer ZPO, 26. Aufl. § 37 Rn. 3 a - a. A. OLG Düsseldorf MDR 83, 846; OLG München OLGR München 2007, 785; OLG Dresden OLGR Dresden 2006, 233).

    Zwar haben die Oberlandesgerichte München (OLGR München 2007, 783) und Dresden (OLGR Dresden 2006, 233) die Ansicht vertreten, dass insbesondere aus dem Blickwinkel der dem Rechtsanwalt zu vergütenden Tätigkeit eine Unterscheidung dahin, ob dem Hauptsacheverfahren ein Bestimmungsverfahren vorausgegangen ist, oder ein solches wegen Zurückweisung oder Rücknahme des Antrags auf Gerichtsstandsbestimmung nicht durchgeführt wurde, nicht gerechtfertigt sei.

  • OLG Karlsruhe, 30.01.2008 - 19 AR 9/07

    Rechtsanwaltsgebühren: Verfahrensgebühr bei Zurückweisung des Antrags im

    (OLG Köln aaO; a.A. OLGR Dresden 2006, 233).
  • OLG Braunschweig, 26.11.2009 - 1 W 57/09

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über einen

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da im Verfahren nach § 36 ZPO vor dem Oberlandesgericht Gerichtskosten nicht entstehen (Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 36 Rn. 33) und die anwaltlichen Kosten zum Rechtszug der Hauptsache gehören (OLG Dresden RPfleger 2006, 44; OLG München MDR 2007, 1153, 1154; Zöller/Vollkommer, aaO.).
  • OLG Koblenz, 28.03.2006 - 4 SmA 48/05

    Gerichtsstandsbestimmung: Beschlussergänzung bei unterbliebener

  • OLG Braunschweig, 09.11.2020 - 9 W 34/20

    Kursdifferenzschäden aus dem Erwerb von Vorzugsaktien; Divergierende

  • OLG Frankfurt, 29.03.2011 - 11 AR 23/10

    Keine Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Antrags auf Zuständigkeitsbestimmung

  • OLG Dresden, 14.05.2009 - 3 AR 35/09

    Örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im Verfahren der

  • OLG München, 21.09.2007 - 11 W 2271/07

    Kostenfestsetzungsantrag für außergerichtliche Kosten im Verfahren über die

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - I-10 W 65/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16751
OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - I-10 W 65/08 (https://dejure.org/2008,16751)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.06.2008 - I-10 W 65/08 (https://dejure.org/2008,16751)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - I-10 W 65/08 (https://dejure.org/2008,16751)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    GKG § 66 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    GKG -KV Nr. 1222 Nr. 1
    Keine Ermäßigung der Verfahrensgebühr bei Berufungsrücknahme nach Schluss der mündlichen Verhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AGS 2008, 406
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Dortmund, 16.11.2006 - 13 O 39/06
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 10 W 65/08
    Die Kostenschuldnerin hatte ihre gegen das Urteil des LG Dortmund 13 O 39/06 (Kart.) eingelegte Berufung nach der mündlichen Verhandlung am 21.11.2007 (Bl. 845 GA) mit Schriftsatz vom 03.12.2007 (Bl. 848 GA) zurückgenommen.
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