Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 03.09.2008

Rechtsprechung
   BGH, 25.09.2008 - VII ZB 93/07   

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https://dejure.org/2008,4124
BGH, 25.09.2008 - VII ZB 93/07 (https://dejure.org/2008,4124)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2008 - VII ZB 93/07 (https://dejure.org/2008,4124)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2008 - VII ZB 93/07 (https://dejure.org/2008,4124)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Minderung der Verfahrensgebühr um die hälftige durch eine vorgerichtliche Tätigkeit eines Prozessbevollmächtigten entstandene Geschäftsgebühr i.R.d. sog. Anrechnungsregelung

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 3100 Vorbem. 3 Abs. 4
    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2008, 510
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.04.2008 - III ZB 8/08

    Anrechnung der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus BGH, 25.09.2008 - VII ZB 93/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine wegen desselben Gegenstandes entstandene Geschäftsgebühr nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu RVG VV Nr. 3100 anteilig auf die in dem anschließenden gerichtlichen Verfahren anfallende Verfahrensgebühr anzurechnen (BGH, Urteile vom 7. März 2007 - VIII ZR 86/06, NJW 2007, 2049 und vom 14. März 2007 - VIII ZR 184/06, NJW 2007, 2050; Versäumnisurteil vom 11. Juli 2007 - VIII ZR 310/06, NJW 2007, 3500; Beschluss vom 30. April 2008 - III ZB 8/08, NJW-RR 2008, 1095).

    Dem haben sich inzwischen der III., der VI. und der IV. Zivilsenat angeschlossen (Beschlüsse vom 30. April 2008 - III ZB 8/08, aaO, vom 3. Juni 2008 - VI ZB 55/07, IBR 2008, 543 und vom 16. Juli 2008 - IV ZB 242/07).

  • BGH, 03.06.2008 - VIII ZB 3/08

    Festsetzung der Verfahrensgebühr ohne Anrechnung der Geschäftsgebühr

    Auszug aus BGH, 25.09.2008 - VII ZB 93/07
    An dieser Rechtsprechung hat der VIII. Zivilsenat nach Erlass des angefochtenen Beschlusses trotz Kritik ausdrücklich festgehalten und zudem entschieden, dass es für die Anrechnung ohne Bedeutung ist, ob die Geschäftsgebühr auf materiell-rechtlicher Grundlage vom Prozessgegner zu erstatten und ob sie unstreitig, geltend gemacht, tituliert oder bereits beglichen ist (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - VIII ZB 57/07, NJW 2008, 1323 mit Nachweisen zur Gegenauffassung; Beschluss vom 3. Juni 2008 - VIII ZB 3/08).
  • BGH, 14.03.2007 - VIII ZR 184/06

    Geschäftswert für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei

    Auszug aus BGH, 25.09.2008 - VII ZB 93/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine wegen desselben Gegenstandes entstandene Geschäftsgebühr nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu RVG VV Nr. 3100 anteilig auf die in dem anschließenden gerichtlichen Verfahren anfallende Verfahrensgebühr anzurechnen (BGH, Urteile vom 7. März 2007 - VIII ZR 86/06, NJW 2007, 2049 und vom 14. März 2007 - VIII ZR 184/06, NJW 2007, 2050; Versäumnisurteil vom 11. Juli 2007 - VIII ZR 310/06, NJW 2007, 3500; Beschluss vom 30. April 2008 - III ZB 8/08, NJW-RR 2008, 1095).
  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus BGH, 25.09.2008 - VII ZB 93/07
    An dieser Rechtsprechung hat der VIII. Zivilsenat nach Erlass des angefochtenen Beschlusses trotz Kritik ausdrücklich festgehalten und zudem entschieden, dass es für die Anrechnung ohne Bedeutung ist, ob die Geschäftsgebühr auf materiell-rechtlicher Grundlage vom Prozessgegner zu erstatten und ob sie unstreitig, geltend gemacht, tituliert oder bereits beglichen ist (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - VIII ZB 57/07, NJW 2008, 1323 mit Nachweisen zur Gegenauffassung; Beschluss vom 3. Juni 2008 - VIII ZB 3/08).
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus BGH, 25.09.2008 - VII ZB 93/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine wegen desselben Gegenstandes entstandene Geschäftsgebühr nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu RVG VV Nr. 3100 anteilig auf die in dem anschließenden gerichtlichen Verfahren anfallende Verfahrensgebühr anzurechnen (BGH, Urteile vom 7. März 2007 - VIII ZR 86/06, NJW 2007, 2049 und vom 14. März 2007 - VIII ZR 184/06, NJW 2007, 2050; Versäumnisurteil vom 11. Juli 2007 - VIII ZR 310/06, NJW 2007, 3500; Beschluss vom 30. April 2008 - III ZB 8/08, NJW-RR 2008, 1095).
  • BGH, 03.06.2008 - VI ZB 55/07

    Verhältnis von wegen desselben Gegenstandes entstandener Geschäfts- und

    Auszug aus BGH, 25.09.2008 - VII ZB 93/07
    Dem haben sich inzwischen der III., der VI. und der IV. Zivilsenat angeschlossen (Beschlüsse vom 30. April 2008 - III ZB 8/08, aaO, vom 3. Juni 2008 - VI ZB 55/07, IBR 2008, 543 und vom 16. Juli 2008 - IV ZB 242/07).
  • BGH, 11.07.2007 - VIII ZR 310/06

    Verhältnis von Geschäftsgebühr und Verfahrensgebühr

    Auszug aus BGH, 25.09.2008 - VII ZB 93/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine wegen desselben Gegenstandes entstandene Geschäftsgebühr nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu RVG VV Nr. 3100 anteilig auf die in dem anschließenden gerichtlichen Verfahren anfallende Verfahrensgebühr anzurechnen (BGH, Urteile vom 7. März 2007 - VIII ZR 86/06, NJW 2007, 2049 und vom 14. März 2007 - VIII ZR 184/06, NJW 2007, 2050; Versäumnisurteil vom 11. Juli 2007 - VIII ZR 310/06, NJW 2007, 3500; Beschluss vom 30. April 2008 - III ZB 8/08, NJW-RR 2008, 1095).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 03.09.2008 - 8 W 348/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21200
OLG Stuttgart, 03.09.2008 - 8 W 348/08 (https://dejure.org/2008,21200)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.09.2008 - 8 W 348/08 (https://dejure.org/2008,21200)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. September 2008 - 8 W 348/08 (https://dejure.org/2008,21200)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kostenerstattungsanspruch: Anrechnung der Geschäftsgebühr bei abweichender Gebührenvereinbarung für die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2008, 510
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.09.2008 - 8 W 348/08
    Dies hat der Bundesgerichtshof in der von der Rechtspflegerin im angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss bereits angeführten Entscheidung vom 22.1.2008 (NJW 08, 1323) auch ausdrücklich für die dort mit angewandte Vorschrift in Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV / RVG klargestellt.
  • BGH, 18.08.2009 - VIII ZB 17/09

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei Nichtenstehung von

    Soweit das OLG Stuttgart (AGS 2008, 510) zunächst eine gegenteilige Sichtweise vertreten hat, ist diese ausdrücklich aufgegeben worden (AGS 2009, 214, 215).

    Ebenso wenig verlangt § 91 ZPO eine Erweiterung der in der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG vorgesehenen Anrechnungsmöglichkeiten auf vereinbarte Pauschalhonorare (a.A. OLG Stuttgart, AGS 2008, 510).

  • OLG Stuttgart, 21.04.2009 - 8 WF 32/09

    Kostenerstattungsanspruch: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die

    (Aufgabe von OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. September 2008, Az. 8 W 348/08; Anschluss an OLG Frankfurt AnwBl 2009, 310).
  • OLG Frankfurt, 05.03.2009 - 18 W 392/08

    Vergütungsvereinbarung für vorgerichtliche Tätigkeit: Anrechnung auf

    Aus dieser Feststellung kann nicht geschlossen werden, auch im Falle einer Gebührenvereinbarung, auf Grund deren die gesetzliche Gebührenregelung im Verhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt nicht anwendbar ist, habe eine Anrechnung stattzufinden (so aber das Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 03.09.2008, Az.: 8 W 348/08, AGS 2008, 511-512 - zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 16.02.2009 - 18 W 355/08

    Kostenerstattung: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei

    Aus dieser Feststellung kann nicht geschlossen werden, auch im Falle einer Gebührenvereinbarung, auf Grund deren die gesetzliche Gebührenregelung im Verhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt nicht anwendbar ist, habe eine Anrechnung stattzufinden (so aber das Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 03.09.2008, 8 W 348/08, AGS 2008, 511-512 - zitiert nach juris).
  • OLG München, 24.04.2009 - 11 W 1237/09

    Kostenerstattungsanspruch: Anrechnung von Pauschal- oder Zeitvergütungen für eine

    c) Entgegen der vom Oberlandesgericht Stuttgart vertretenen Auffassung (Beschluss vom 03.09.2008 - 8 W 348/08 - AGS 2008, 510 = RVGreport 2008, 468 mit ablehnender Anmerkung von Hansens) kommt die Anrechnung einer fiktiven Geschäftsgebühr auf die angefallene Verfahrensgebühr nicht in Betracht (ebenso: Schons, AnwBl. 2009, 203, 204 und AGS 2008, 511; N. Schneider, AGS 2008, 512).
  • OLG Frankfurt, 08.06.2009 - 18 W 119/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenanspruch bei einer Verbindung von

    Dieses hat seine frühere, noch in dem von der Klägerin zu 2. zitierten Beschluss vom 03.09.2008 (Az.: 8 W 348/08, AGS 2008, 511-512 - zitiert nach juris) vertretene Auffassung, die zur Anrechnung einer fiktiven Geschäftsgebühr führte, mittlerweile aufgegeben und sich ausdrücklich der Rechtsprechung des hier erkennenden Senats angeschlossen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.04.2009, Az.: 8 WF 32/09).
  • OLG Frankfurt, 30.01.2009 - 18 W 361/08

    Keine Geschäftsgebühr bei Honorarvereinbarung

    Daraus kann nicht geschlossen werden, dass auch im Falle einer Gebührenvereinbarung, auf Grund deren die gesetzliche Gebührenregelung im Verhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt nicht anwendbar ist, eine Anrechnung stattzufinden hat (so aber das Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 03.09.2008, 8 W 348/08, AGS 2008, 511-512 - zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 20.04.2009 - 18 W 363/08

    Honorar aus Vergütungsvereinbarung ist keine Geschäftsgebühr

    Aus dieser Feststellung kann nicht geschlossen werden, auch im Falle einer Vergütungsvereinbarung, auf Grund deren die gesetzliche Gebührenregelung im Verhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt nicht anwendbar ist, habe eine Anrechnung stattzufinden (so aber das Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 03.09.2008, Az.: 8 W 348/08, AGS 2008, 511-512 - zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 14.11.2011 - 2 C 10.2444

    Beschwerde; Kostenfestsetzung; Anrechnung einer Geschäftsgebühr;

    Zwar ist strittig, ob eine Vergütungsvereinbarung dazu führen kann, dass eine Anrechnung nicht stattzufinden hat, z.B. bei der Vereinbarung eines Pauschal- oder Zeithonorars (vgl. einerseits OLG Frankfurt vom 16.2.2009 Az. 18 W 355/08; OLG Stuttgart vom 21.4.2009 Az. 8 WF 32/09; OLG München vom 24.4.2009 Az. 11 W 1237/09; andererseits BayVGH vom 6.3.2006 Az. 19 C 06.268; OLG Stuttgart vom 3.9.2008 Az. 8 W 348/08 - sämtliche in juris).
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