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   OLG Köln, 19.12.2008 - 2 Ws 626/08   

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https://dejure.org/2008,19378
OLG Köln, 19.12.2008 - 2 Ws 626/08 (https://dejure.org/2008,19378)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.12.2008 - 2 Ws 626/08 (https://dejure.org/2008,19378)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Dezember 2008 - 2 Ws 626/08 (https://dejure.org/2008,19378)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung von für die Tätigkeit im Ermittlungsverfahren erhaltene Zahlungen auf die Pflichtverteidigergebühren für die gesamte erste Instanz; Gebührenrechtliche Beurteilung des gleichen Strafverfahrens als die gleiche Angelegenheit

  • Burhoff online

    Vorschuss; Anrechnung; Pflichtverteidigervergütung; vorbereitendes Verfahren; gerichtliches Verfahren; dieselbe Angelegenheit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AGS 2009, 585
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 03.06.2008 - 2 Ws 207/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung von Zahlungen des Mandanten bzw. eines

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2008 - 2 Ws 626/08
    Zahlungen, die ein Pflichtverteidiger für seine Tätigkeit im Ermittlungsverfahren von seinem Mandanten erhalten hat, sind nach § 58 Abs. 3 RVG auf seine Pflichtverteidigergebühren für die gesamte erste Instanz anzurechnen (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats, Beschluss vom 03.06.2008 - 2 Ws 207/08 -).

    Der Senat hat mit Beschluss vom 03.06.2008 - 2 Ws 207/08 - entschieden, dass Vorschüsse, die ein Pflichtverteidiger für seine Tätigkeit im Ermittlungsverfahren erhalten hat, auf seine Pflichtverteidigergebühren und Auslagen für die erste Instanz nach § 58 Abs. 3 RVG anzurechnen sind.

  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 2 Ws 164/06

    Pflichtverteidigergebühr: Anrechnung von Vorschüssen für bestimmte

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2008 - 2 Ws 626/08
    Demgegenüber hat das OLG Frankfurt entschieden, dass die Auffassung (der Vorinstanz), Vorschüsse aus dem Ermittlungsverfahren seien auf die Gebühren des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen, in dieser Allgemeinheit unzutreffend sei ( Beschl. v. 14.12.2006 - 2 Ws 164/06 - = NStZ-RR 2007, 328).
  • OLG Stuttgart, 13.07.2007 - 2 Ws 161/07

    Verteidigergebühren: Anrechnung von Vorschusszahlungen im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2008 - 2 Ws 626/08
    Teilweise wird § 58 Abs. 3 RVG dahin verstanden, dass Vorschüsse auf in der gleichen Instanz entstandene Gebühren anzurechnen sind; das soll ausdrücklich auch für die Tätigkeit des Verteidigers im Ermittlungsverfahren gelten (OLG Oldenburg Beschl. v. 10.05.2007 - 1 Ws 220/07- ; OLG Stuttgart Beschl. v. 13.07.2007 - 2 Ws 161/07 -).
  • BGH, 09.02.1995 - IX ZR 207/94

    Anwaltsgebühren bei außergerichtlicher Regulierung eines Unfallschadens

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2008 - 2 Ws 626/08
    Der Senat folgt insoweit der Auffassung, die für die Bestimmung des Begriffs der Angelegenheit maßgeblich an den Auftrag anknüpft (vgl BGH NJW 95, 1431; Gerold/Schmidt- Madert , RVG, 18. Aufl., § 15 Randnr. 17; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., § 15 RVG, Randnr.14) Dieser ist bei umfassender Strafverteidigung, wie sie der Beschwerdeführer zu leisten hatte, regelmäßig einheitlich auf das gesamte erstinstanzliche Verfahren gerichtet; dieses Verständnis entspricht auch den Erwägungen zur Anrechnungsregelung von Vorschüssen, vgl. oben lit a).
  • OLG Oldenburg, 10.05.2007 - 1 Ws 220/07

    Anrechenbarkeit von Zahlungen eines Dritten an den Pflichtverteidiger für dessen

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2008 - 2 Ws 626/08
    Teilweise wird § 58 Abs. 3 RVG dahin verstanden, dass Vorschüsse auf in der gleichen Instanz entstandene Gebühren anzurechnen sind; das soll ausdrücklich auch für die Tätigkeit des Verteidigers im Ermittlungsverfahren gelten (OLG Oldenburg Beschl. v. 10.05.2007 - 1 Ws 220/07- ; OLG Stuttgart Beschl. v. 13.07.2007 - 2 Ws 161/07 -).
  • OLG Jena, 17.08.2009 - 1 Ws 277/09

    Anrechnung von Zahlungen des Angeklagten oder von Dritten auf die

    (Schneider/Wolf, RVG , 4. Aufl., § 58 Rn. 61; Hartung/Römermann/Schons, RVG , 2.Aufl., § 58 Rn. 65; Riedel/Sußbauer, RVG , 9.Aufl., § 58 Rn. 28; Burhoff/Volpert, RVG , 2. Aufl., § 58 Rn. 27; a.A. -aber ohne Begründung- nur: OLG Köln, Beschluss vom 19.12.2008, Az.: 2 Ws 626/08, bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 1 Ws 303/10

    Einstufung von Ermittlungsverfahren und gerichtlichem Verfahren der ersten

    b) Die ganz überwiegende Meinung sieht hingegen die jeweilige Instanz als Verfahrensabschnitt an, wobei das Ermittlungsverfahren und das gerichtliche Verfahren der ersten Instanz als Einheit betrachtet werden, so dass Vorschüsse und Zahlungen -unter Berücksichtigung der Einschränkung gemäß § 58 Abs. 3 Satz 3 RVG - auf die in der gleichen Instanz entstandenen Gebühren anzurechnen sind (OLG Oldenburg JurBüro 2007, 415; OLG Stuttgart Rpfleger 2007, 682, 683; OLG Köln StraFo 2008, 399 und 2 Ws 626/08 vom 19. Dezember 2008 ; KG StraFo 2009, 84 m. abl.
  • OLG München, 24.03.2010 - 4 Ws 34/10

    Pflichtverteidigergebühren: Anrechenbarkeit von Zahlungen des Mandanten im

    Denn unter dem Begriff "Verfahrensabschnitt" im Sinne des § 58 Abs. 3 RVG ist der Instanzenzug zu verstehen, wobei das Ermittlungsverfahren und das Verfahren des ersten Rechtszuges als Einheit gelten (ebenso OLG Köln, Beschluss vom 19.12.2008 - 2 Ws 626/08 - , KG Beschluss vom 15.07.2008 - 1 Ws 124/08 -, OLG Hamm, Beschluss vom 20.11.2007 -3 Ws 320/07 - und OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.07.2007 - 2 Ws 161/07 -, jeweils zitiert nach Juris).
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