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   OLG Hamm, 13.10.2009 - 2 Ws 185/09   

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https://dejure.org/2009,3600
OLG Hamm, 13.10.2009 - 2 Ws 185/09 (https://dejure.org/2009,3600)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.10.2009 - 2 Ws 185/09 (https://dejure.org/2009,3600)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Oktober 2009 - 2 Ws 185/09 (https://dejure.org/2009,3600)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Burhoff online

    RVG § 33; Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG
    Haftzuschlag, Anknüpfungspunkt, Haft, Verfahren, Beschwerde, Zulassung, Nachholbarkeit

  • Burhoff online

    § 33 RVG
    Haftzuschlag; Nicht auf freiem Fuß; Anknüpfungspunkt; weitere Beschwerde, Zulassung

  • Burhoff online

    Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG
    Haftzuschlag; Nicht auf freiem Fuß; Anknüpfungspunkt; weitere Beschwerde, Zulassung

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Straf- und Bußgeldverfahren - Anknüpfungspunkt für Haftzuschlag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2010, 17
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Koblenz, 11.11.2004 - 9 Qs 223/04

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung des

    Auszug aus OLG Hamm, 13.10.2009 - 2 Ws 185/09
    Die Möglichkeit der nachträglichen Zulassung der Beschwerde ist jedoch in den Gesetzeswortlaut nicht aufgenommen worden, so dass die nachträgliche Zulassung von der überwiegenden Meinung abgelehnt wird (BGH, FamRZ 2004, 530 = NJW 2004, 779; OLGR Saarbrücken 2005, 513; LG Koblenz, FamRZ 2005, 741 LG Koblenz 11.11.2004 - 9 Qs 223/04 ; AnwKomm-RVG/E. Schneider, § 33 Rn. 87; vgl. AnwKommRVG/Schnapp, § 56 Rn. 17; Hartmann, KostG, § 33 RVG Rn. 21; Geroid/Schmidt/Madert, § 33 Rn. 19; a.A. Hartung/Römermann/Hartung, § 56 Rn. 31).

    ... Enthält die Erinnerungsentscheidung keine Zulassung der Beschwerde, ist dies als konkludente Nichtzulassung der Beschwerde anzusehen (vgl. OLGR Saarbrücken 2005, 513; NJW-RR 1999, 214; LG Koblenz, FarnRZ 2005, 741 LG Koblenz 11.11.2004 - 9 Qs 223/04 ; AnwKommRVG/E. Schneider, § 33 Rn. 88)." Soweit Schneider im Kommentar Schneider/Wolff, AnwaItKommentar RVG, 4. Auflage 2008, über lexisnexis.com, § 33 Rn 88, 89 neben einer unbeachtlichen Ergänzung nach § 321 ZPO eine Berichtigung des Beschlusses nach § 319 ZPO in Betracht zieht, dürfte es seiner Meinung nach für die Annahme einer "offenbaren" Unrichtigkeit aber nur selten einen zureichenden Grund geben.

  • OLG Saarbrücken, 29.03.2005 - 6 WF 8/05

    Nachholung der Beschwerdezulassung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.10.2009 - 2 Ws 185/09
    Die Möglichkeit der nachträglichen Zulassung der Beschwerde ist jedoch in den Gesetzeswortlaut nicht aufgenommen worden, so dass die nachträgliche Zulassung von der überwiegenden Meinung abgelehnt wird (BGH, FamRZ 2004, 530 = NJW 2004, 779; OLGR Saarbrücken 2005, 513; LG Koblenz, FamRZ 2005, 741 LG Koblenz 11.11.2004 - 9 Qs 223/04 ; AnwKomm-RVG/E. Schneider, § 33 Rn. 87; vgl. AnwKommRVG/Schnapp, § 56 Rn. 17; Hartmann, KostG, § 33 RVG Rn. 21; Geroid/Schmidt/Madert, § 33 Rn. 19; a.A. Hartung/Römermann/Hartung, § 56 Rn. 31).

    ... Enthält die Erinnerungsentscheidung keine Zulassung der Beschwerde, ist dies als konkludente Nichtzulassung der Beschwerde anzusehen (vgl. OLGR Saarbrücken 2005, 513; NJW-RR 1999, 214; LG Koblenz, FarnRZ 2005, 741 LG Koblenz 11.11.2004 - 9 Qs 223/04 ; AnwKommRVG/E. Schneider, § 33 Rn. 88)." Soweit Schneider im Kommentar Schneider/Wolff, AnwaItKommentar RVG, 4. Auflage 2008, über lexisnexis.com, § 33 Rn 88, 89 neben einer unbeachtlichen Ergänzung nach § 321 ZPO eine Berichtigung des Beschlusses nach § 319 ZPO in Betracht zieht, dürfte es seiner Meinung nach für die Annahme einer "offenbaren" Unrichtigkeit aber nur selten einen zureichenden Grund geben.

  • BVerfG, 28.09.1995 - 2 BvR 1499/95

    Voraussetzungen für den Anfall des sog. Haftzuschlages

    Auszug aus OLG Hamm, 13.10.2009 - 2 Ws 185/09
    Die vom Bezirksrevisor herangezogene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.09.1995 (2 BvR 1499/95) steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 12.03.2009 - IX ZB 193/08

    Bindung an die nachträgliche Zulassung einer Rechtsbeschwerde bei Irrtum des

    Auszug aus OLG Hamm, 13.10.2009 - 2 Ws 185/09
    M.E. reicht das Übersehen des Nichterreichens des Beschwerdewertes für eine "offfenbare Unrichtigkeit" nicht aus (vgl. dazu auch BGH, MDR 2009, 887).
  • BGH, 17.12.2003 - II ZB 35/03

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus OLG Hamm, 13.10.2009 - 2 Ws 185/09
    Die Möglichkeit der nachträglichen Zulassung der Beschwerde ist jedoch in den Gesetzeswortlaut nicht aufgenommen worden, so dass die nachträgliche Zulassung von der überwiegenden Meinung abgelehnt wird (BGH, FamRZ 2004, 530 = NJW 2004, 779; OLGR Saarbrücken 2005, 513; LG Koblenz, FamRZ 2005, 741 LG Koblenz 11.11.2004 - 9 Qs 223/04 ; AnwKomm-RVG/E. Schneider, § 33 Rn. 87; vgl. AnwKommRVG/Schnapp, § 56 Rn. 17; Hartmann, KostG, § 33 RVG Rn. 21; Geroid/Schmidt/Madert, § 33 Rn. 19; a.A. Hartung/Römermann/Hartung, § 56 Rn. 31).
  • OLG Saarbrücken, 31.03.1998 - 4 U 226/97
    Auszug aus OLG Hamm, 13.10.2009 - 2 Ws 185/09
    ... Enthält die Erinnerungsentscheidung keine Zulassung der Beschwerde, ist dies als konkludente Nichtzulassung der Beschwerde anzusehen (vgl. OLGR Saarbrücken 2005, 513; NJW-RR 1999, 214; LG Koblenz, FarnRZ 2005, 741 LG Koblenz 11.11.2004 - 9 Qs 223/04 ; AnwKommRVG/E. Schneider, § 33 Rn. 88)." Soweit Schneider im Kommentar Schneider/Wolff, AnwaItKommentar RVG, 4. Auflage 2008, über lexisnexis.com, § 33 Rn 88, 89 neben einer unbeachtlichen Ergänzung nach § 321 ZPO eine Berichtigung des Beschlusses nach § 319 ZPO in Betracht zieht, dürfte es seiner Meinung nach für die Annahme einer "offenbaren" Unrichtigkeit aber nur selten einen zureichenden Grund geben.
  • OLG Hamm, 04.11.2014 - 1 Ws 480/14

    Zulassung der Beschwerde; grundsätzliche Bedeutung; nachträgliche Zulassung

    Eine nachträgliche Zulassung der Beschwerde ist nach überwiegender Ansicht nicht statthaft (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 2 Ws 185/09 - BeckRS 2009, 86921 m. w. N., betreffend den gleichgelagerten Fall der Zulassung der weiteren Beschwerde; OLG München, Beschluss vom 9. Juni 2010 - 11 WF 769/10, BeckRS 2010, 14722; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. August 2009 - 18 WF 100/09 - zitiert nach juris.de; Volpert in Schneider/Wolf, AnwaltKommentar RVG, 7. Auflage, § 56 Rn. 37 sowie Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 21. Auflage, § 33 Rn. 19 - betreffend die Zulassung der weiteren Beschwerde - die jeweils die Nachholung einer in der Erinnerungsentscheidung übersehene Zulassung unter den Voraussetzungen von § 319 ZPO als zulässig ansehen; Hartmann, Kostengesetze, 44. Auflage, § 33 RVG Rn. 28 sowie § 56 RVG Rn. 15; Hartung in Hartung/Schons/Enders, RVG, 2. Auflage, § 56 Rn. 34; Bischof in Bischof/Jungbauer/Bräuer/Curkovic/Klipstein/Klüsener/Uher, RVG, 6. Auflage, § 33 Rn. 39; a. A. Pukall in Mayer/Kroiß RVG, 6. Auflage, § 56 Rn. 26).
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