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   AG Berlin-Charlottenburg, 03.03.2010 - 207 C 463/09   

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https://dejure.org/2010,21276
AG Berlin-Charlottenburg, 03.03.2010 - 207 C 463/09 (https://dejure.org/2010,21276)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 03.03.2010 - 207 C 463/09 (https://dejure.org/2010,21276)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 03. März 2010 - 207 C 463/09 (https://dejure.org/2010,21276)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit des vertraglichen Verhältnisses zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten bzw. der Rechtsschutzversicherung und dem Mandanten für die Beurteilung der Angemessenheit der gesetzlichen Gebühren; Bestimmung der Rechtsanwaltsgebühren mit dem Mittelwert ...

  • Burhoff online

    Vorschuss, Rückforderung; Bindungswirkung, straf-/bußgeldrechtliche Entscheidung

  • verkehrsanwaelte.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 667; BGB § 675; BGB § 812 Abs. 1; RVG § 14
    Maßgeblichkeit des vertraglichen Verhältnisses zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten bzw. der Rechtsschutzversicherung und dem Mandanten für die Beurteilung der Angemessenheit der gesetzlichen Gebühren; Bestimmung der Rechtsanwaltsgebühren mit dem Mittelwert ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Keine Bindungswirkung der Kostenfestsetzung im Straf-/Bußgeldverfahren für die Zivilgerichte, oder Zum Behaltendürfen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Keine Bindung der Zivilgerichte an die Kostenfestsetzung durch das für das Bußgeldverfahren zuständige Gericht

Papierfundstellen

  • AGS 2010, 466
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • AG Saarbrücken, 19.05.2006 - 42 C 377/05

    Bussgeldverfahren - Rahmengebühren - Mittelgebühr

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 03.03.2010 - 207 C 463/09
    Teilweise wird vertreten, dass im Rahmen der Bestimmung der Angemessenheit der Gebühr in Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten im Regelfall von der Mittelgebühr auszugehen ist (vgl. AG Saarbrücken, Uri. v. 19.05.2006 - 42 C 377/05).
  • BGH, 14.07.1972 - VII ZR 41/71

    Gebührenordnung - Vergütung - Freispruch - Staatskasse - Erstattungspflicht -

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 03.03.2010 - 207 C 463/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss die Rechtsschutzversicherung den Differenzbetrag zahlen, wenn ein Verteidiger von seinem Mandanten, für den er einen Freispruch erzielt hat, innerhalb des gesetzlichen Gebührenrahmens eine höhere Vergütung verlangen kann, als im Verfahren nach § 464b StPO gegenüber der erstattungspflichtigen Staatskasse festgesetzt worden ist (vgl. BGH, VersR 1972, 1141).
  • BGH, 03.02.1988 - IVa ZR 196/86

    Rückzahlungsanspruch aufgrund Leistungskondiktion - Vertragliche Beziehungen als

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 03.03.2010 - 207 C 463/09
    Dies resultiert daraus, dass er gegenüber dem Mandanten aus § 667 BGB herausgabepflichtig ist und deshalb die Darlegungs- und Beweislast für die bestimmungsgemäße Verwendung der zur Auftragsausführung (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 121 und 927; WM 1988, 763) oder den bestimmungsgemäßen Verbrauch (vgl. BGH, NJVV 1997, 47) zur Verfügung gestellten Gelder hat, seien sie als Vorschuss der Klägerin oder im Wege der Kostenerstallung des Prozessgegners an ihn geflossen (vgl. auch OLG Düsseldorf aa0; Palandt/Sprau, BGB , 69. Auflage, § 667 Rcln. 10) .
  • BGH, 30.10.2003 - III ZR 344/02

    Rechtsstellung eines Mittelverwendungstreuhänders im Rahmen eines Anlagemodells

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 03.03.2010 - 207 C 463/09
    Dies resultiert daraus, dass er gegenüber dem Mandanten aus § 667 BGB herausgabepflichtig ist und deshalb die Darlegungs- und Beweislast für die bestimmungsgemäße Verwendung der zur Auftragsausführung (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 121 und 927; WM 1988, 763) oder den bestimmungsgemäßen Verbrauch (vgl. BGH, NJVV 1997, 47) zur Verfügung gestellten Gelder hat, seien sie als Vorschuss der Klägerin oder im Wege der Kostenerstallung des Prozessgegners an ihn geflossen (vgl. auch OLG Düsseldorf aa0; Palandt/Sprau, BGB , 69. Auflage, § 667 Rcln. 10) .
  • BGH, 11.12.2003 - IX ZR 109/00

    Anwaltsgebühren bei Wahrnehmung mehrerer Verfahren; Höhe des Vorschusses für

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 03.03.2010 - 207 C 463/09
    Ausgangspunkt bei der Bestimmung der Gebührenhöhe ist - entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (WW 2006, 247 ff.) - zunächst, dass allein die Bestimmung des Mittelwerts einer gesetzlichen Rahmengebühr billigem Ermessen entspricht, wenn keine besonderen Umstände vorliegen (vgl. auch BGH NJW 2004, 1043, 1046).
  • LG Leipzig, 02.09.2008 - 6 Qs 70/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenbestimmung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 03.03.2010 - 207 C 463/09
    Bestimmt aber der im Rahmen eines üblichen Verkehrsunfalls tätige Rechtsanwalt seine Gebühren mit dem Mittelwert überschreitet er jedenfalls unter Berücksichtigung einer Toleranzgrenze von 20 Prozent (vgl. hierzu OLG Koblenz, MW 2005, 917; OLG Düsseldorf, AnwBl 1998, 539; LG Leipzig, VRR 2009, 119; LG Zweibrücken, ZfS 1992, 172) nicht das ihm bei der Gebührenbestimmung eingeräumte Ermessen (vgl_ AG Geinhausen, AGS 2007, 453 ).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - 24 U 129/01

    Anwendung des Verbots der Nichtwissenserklärung des § 138 Abs. 4 ZPO auch auf

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 03.03.2010 - 207 C 463/09
    Dabei hat sich der Rechtsnachfolger zwar grundsätzlich seiner Informationsrechte, die ihm im Zusammenhang mit dem Rechtsübergang zustehen, zu bedienen (vgl. OLG Düsseldorf aa0 und MDR 2002, 1148 ).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 24 U 104/07

    Ansprüche der Rechtsschutzversicherung gegenüber dem Anwalt ihres

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 03.03.2010 - 207 C 463/09
    Dieser geht als Anspruch "auf Erstattung" nach den genannten Klauseln auf den Versicherer über (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2008, 1347 ; Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 7. Auflage, § 20 ARB75 Rdn. 25).
  • OLG Hamm, 14.06.1999 - 13 U 259/98

    Verrechnung von Teilleistungen bei Kostenerstattung durch Rechtsschutzversicherer

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 03.03.2010 - 207 C 463/09
    Zunächst geht der Anspruch des mitversicherten Mandanten auf Kostenerstattung gegen Dritte sogleich mit seiner Entstehung auf den Rechtsschutzversicherer als Schadensversicherer über (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2000, 174; OLG München, RuS 1999, 158 f.).
  • AG Jena, 22.02.1998 - 28 C 2093/97
    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 03.03.2010 - 207 C 463/09
    Bestimmt aber der im Rahmen eines üblichen Verkehrsunfalls tätige Rechtsanwalt seine Gebühren mit dem Mittelwert überschreitet er jedenfalls unter Berücksichtigung einer Toleranzgrenze von 20 Prozent (vgl. hierzu OLG Koblenz, MW 2005, 917; OLG Düsseldorf, AnwBl 1998, 539; LG Leipzig, VRR 2009, 119; LG Zweibrücken, ZfS 1992, 172) nicht das ihm bei der Gebührenbestimmung eingeräumte Ermessen (vgl_ AG Geinhausen, AGS 2007, 453 ).
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