Rechtsprechung
OLG Naumburg, 30.04.2009 - 3 WF 224/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen des Erfallens der Verfahrensgebühr im Beschwerdeverfahren
- Judicialis
VV RVG Nr. 3200
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG -VV Nr. 3200
Voraussetzungen des Erfallens der Verfahrensgebühr im Beschwerdeverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Verfahrensgebühr - Für Verfahrensgebühr muss kein Schriftsatz bei Gericht eingereicht werden
Verfahrensgang
- AG Salzwedel, 03.07.2008 - 50 F 184/07
- OLG Naumburg, 30.04.2009 - 3 WF 224/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2010, 63
- AGS 2010, 70
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.04.2005 - V ZB 25/04
Erstattung von Anwaltskosten im Richterablehnungsverfahren
Auszug aus OLG Naumburg, 30.04.2009 - 3 WF 224/08
Die Einreichung eines Schriftsatzes bei Gericht ist hingegen nicht erforderlich (im Anschluss an BGH NJW 2005, 2233).Die Einreichung eines Schriftsatzes bei Gericht ist hingegen nicht erforderlich (BGH, NJW 2005, 2233 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.03.2011 - 3 Ta 37/11
Kosten des Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde
Insoweit ist der vorliegende Fall vergleichbar mit dem Sachverhalt, auf den sich der Beschluss des OLG Sachsen-Anhalt vom 30.04.2009 - 3 WF 224/08 - bezieht.Demzufolge gilt auch hier, dass die Prozessbevollmächtigten der Beklagten - ungeachtet der Frage, wann hier bezüglich der Klageabweisung - 8 Ca 782/09 = 3 Sa 750/09 - Rechtskraft eintrat bzw. wann das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - 3 AZN 769/10 - endgültig abgeschlossen war - auf jeden Fall noch zum Zeitpunkt der Beschwerdeerwiderung vom 03.09.2010 infolge der Unkenntnis des BAG-Beschlusses vom 25.08.2010 - 4 AZN 769/10 - berechtigt waren, für die Beklagte schriftsätzlich auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zu reagieren (OLG Sachsen-Anhalt 30.04.2009 - 3 WF 224/08 - juris Rz. 5 ff.).