Weitere Entscheidung unten: KG, 28.10.2010

Rechtsprechung
   AG München, 11.10.2010 - 275 C 22738/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15601
AG München, 11.10.2010 - 275 C 22738/10 (https://dejure.org/2010,15601)
AG München, Entscheidung vom 11.10.2010 - 275 C 22738/10 (https://dejure.org/2010,15601)
AG München, Entscheidung vom 11. Oktober 2010 - 275 C 22738/10 (https://dejure.org/2010,15601)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Befriedungsgebühr, Einspruchsrücknahme, ausgesetzte Hauptverhandlung

  • Burhoff online

    Befriedungsgebühr, Einspruchsrücknahme, ausgesetzte Hauptverhandlung

  • openjur.de

    Verteidigergebühr: Befriedigungsgebühr bei Rücknahme des Bußgeldbescheids nach ausgesetzter Hauptverhandlung; Deckungsschutz der Rechtsschutzversicherung für die Kosten des Bußgeldverfahrens

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung von Kosten aus einem Bußgeldverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Verkehrte Welt: Keine Befriedungsgebühr auch noch nach einer bereits durchgeführten Hauptverhandlung, aber das führt zur Mehrbelastung der Justiz

Papierfundstellen

  • AGS 2010, 599
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bamberg, 16.01.2007 - 1 Ws 856/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr im Berufungsverfahren, Vermeidung einer

    Auszug aus AG München, 11.10.2010 - 275 C 22738/10
    Eine andere Auslegung ist auch nicht der Kommentierung bei Mayer/Kroiß, Ziff 5115 VV RVG, Rn. 17 und der Entscheidung des OLG Bamberg NStZ-RR 2007, 159 zu entnehmen.
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Rechtsprechung
   KG, 28.10.2010 - 19 WF 174/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25273
KG, 28.10.2010 - 19 WF 174/10 (https://dejure.org/2010,25273)
KG, Entscheidung vom 28.10.2010 - 19 WF 174/10 (https://dejure.org/2010,25273)
KG, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 19 WF 174/10 (https://dejure.org/2010,25273)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 15 Abs 5 S 2 RVG, § 2 VAÜG
    Rechtsanwaltsvergütung: Ausgesetztes und wiederaufgenommenes Versorgungsausgleichsverfahren als neue Angelegenheit

  • Wolters Kluwer

    Begriff der neuen Angelegenheit i.S. von § 15 Abs. 5 S. 2 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Anwaltsgebühren bei Wiederaufnahme einer ausgesetzten Folgesache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 15 Abs. 5 S. 2; VAÜG § 2
    Begriff der neuen Angelegenheit i.S. von § 15 Abs. 5 S. 2 RVG; Anwaltsgebühren bei Wiederaufnahme der ausgesetzten Folgesache Versorgungsausgleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 371
  • FamRZ 2011, 667
  • AGS 2010, 599
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.03.2006 - VII ZB 69/05

    Anwaltsgebühren vor und nach Aussetzung eines Rechtsstreits

    Auszug aus KG, 28.10.2010 - 19 WF 174/10
    § 15 Abs. 5 S. 2 RVG ist nur anwendbar, wenn einem Rechtsanwalt nach Erledigung eines früheren Auftrags ein neuer Auftrag erteilt worden ist (BGH NJW 2006, 1525 mwN. zu der entsprechenden Regelung in § 13 BRAGO).

    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 30. März 2006 (NJW 2006, 1525 mit Nachweisen zum Streitstand) für die entsprechende Regelung in § 13 BRAGO entschieden, dass die Fälle, in denen - wie z.B. gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 RVG bzw. § 16 Satz 2 BRAGO mit Erlass einer Kostenentscheidung - die Vergütung des Rechtsanwalts fällig wird, ohne dass sein Auftrag erledigt ist, einer Erledigung im Sinne von § 13 BRAGO nicht entsprechen.

  • BGH, 16.11.2017 - V ZB 152/16

    Rechtsanwaltsgebühren: Behandlung des Verfahrens über den Einspruch gegen ein

    bb) Diese Rechtsprechung hat überwiegend Zustimmung (KG, FamRZ 2011, 667; Finanzgericht Baden-Württemberg, AGS 2010, 606; Ahlmann in Riedel/Sußbauer, 10. Aufl., RVG, § 15 Rn. 71; Schneider/Wolf, AnwK RVG, 7. Aufl., § 8 Rn. 73; Enders in Hartung/Schons/Enders, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 2. Aufl., § 15 Rn. 125 ff.), aber auch Ablehnung erfahren.
  • OLG Oldenburg, 13.01.2011 - 13 WF 166/10

    Anwaltsgebühren für die Vertretung in einer ausgesetzten und wieder aufgenommenen

    Die anwaltliche Vertretung in einer ausgesetzten und wieder aufgenommenen Folgesache Versorgungsausgleich stellt auch dann keine neue Angelegenheit nach § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG dar, wenn zwei Kalenderjahre seit dem Erlass des Scheidungsurteils und der Aussetzung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich vergangen sind (Bestätigung von KG, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 19 WF 174/10).

    a) Es fehlt bereits an einem neuen Auftrag des Antragsgegners (so auch KG, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 19 WF 174/10, juris, Rn. 3).

  • LG München I, 06.06.2013 - 18 Qs 23/13

    Erledigung des anwaltlichen Auftrags; Vorläufige Einstellung des Verfahrens

    So sieht beispielsweise die Rechtsprechung in der - mit der vorliegenden Konstellation vergleichbaren - Konstellation der Verfahrensaussetzung keine Erledigung i.S.d. § 15 Abs. 5 S. 2 RVG (vgl. Mayer/Kroiß, RVG, 5. Auflage 2012, § 15 Rdn. 189; KG RVGreport 2011, 19).
  • VG Bayreuth, 28.06.2013 - B 1 M 12.230

    Zurückweisung der Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung

    Nachdem außerdem die Schriftsätze des Klägerbevollmächtigten vom 15.04.2010 und 03.06.2010, die zu der Streitsache B 1 K 10.559 führten, weniger als 2 Jahre nach seiner ebenfalls auf Herausgabe des Geldbetrages gerichteten Tätigkeit in den Jahren 2008 und 2009 lagen, hat der Kostenbeamte zutreffend die anwaltliche Tätigkeit im Verwaltungsverfahren von 2008 bis 2010 als einheitliche gebührenrechtliche Angelegenheit behandelt (vgl. insoweit z.B. BGH, B.v. vom 11.8.2010 - XII ZB 60/08 - MDR 2010, 1218, OLG Oldenburg, B.v. 13.1.2011 - 13 WF 166/10 - FamRZ 2011, 665, KG Berlin, B.v. 28.10.2010 - 19 WF 174/10 - NJW-RR 2011, 371 und OLG Frankfurt, B.v. 18.2.2008 - 3 WF 281/07).
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