Rechtsprechung
AG München, 10.12.2009 - 222 C 23309/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Vergütungsvereinbarung, Angemessenheit
- Burhoff online
Vergütungsvereinbarung; Sittenwirdrigkeit; Angemessenheit, Stundensatz
- openjur.de
Honorarvereinbarung eines Strafverteidigers: Sittenwidrigkeit und Vermutung unangemessener Höhe
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit der Grundsätze eines sittenwidrigen Rechtsgeschäfts auch auf Honorarvereinbarungen von Rechtsanwälten; Wirksamkeit einer anwaltlichen Honorarvereinbarung ohne einen entsprechenden Hinweis bzgl. des Übersteigens der vereinbarten gegenüber der gesetzlichen ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Herabsetzung des Honorars durch das Gericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Überhöhte Honorarvereinbarung eines Rechtsanwaltes
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Wann ist denn nun eine Vergütungsvereinbarung angemessen?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Rechtsanwalt kassiert überhöhtes Honorar - Amtsrichterin setzt es herab, weil es dem Fall nicht angemessen war
- juraforum.de (Kurzinformation)
Rechtsanwalt kann maximal fünffache Höchstgebühr verlangen
Besprechungen u.ä. (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzanmerkung)
Zu überhöhten Honorarforderungen eines Rechtsanwalts
- rechtsindex.de (Entscheidungsbesprechung)
Zu hohe Honorarvereinbarung eines Rechtsanwaltes
Papierfundstellen
- AGS 2011, 20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 15.06.2009 - 1 BvR 1342/07
Verletzung der Berufsfreiheit eines Rechtsanwalts durch gerichtliche Kürzung …
Auszug aus AG München, 10.12.2009 - 222 C 23309/08
Dabei ist die Annahme einer tatsächlichen Vermutung dann möglich, wenn diese erschüttert werden kann (BVerfG, Beschluss vom 15.06.2009, Az 1 BvR 1342/07). - BGH, 12.02.2009 - IX ZR 73/08
Aufhebung des Berufungsurteils wegen fehlenden Tatbestandes; Wirksamkeit einer …
Auszug aus AG München, 10.12.2009 - 222 C 23309/08
Zwar handelt es sich um sehr hohe Anforderungen, an denen möglicherweise auch vom BGB in Zukunft nicht in vollem Umfang festgehalten werden wird (BGH, Urteil v. 12.02.09, Az. IX ZR 73/08), es besteht jedoch hier kein Anlass, von der bisherigen, nach wie vor gültigen Rechtsprechung abzuweichen. - BGH, 27.01.2005 - IX ZR 273/02
Grenzen der Honorarvereinbarungen in Strafsachen
Auszug aus AG München, 10.12.2009 - 222 C 23309/08
Aufgrund der unterschiedlichen Prüfungsmaßstäbe und Rechtsfolgen entsteht kein Normenkonflikt (BGH, NJW 2005, 2142). - BGH, 30.05.2000 - IX ZR 121/99
Zusammenwirken von Immobilienmakler und Rechtsanwalt
Auszug aus AG München, 10.12.2009 - 222 C 23309/08
bb) Ein Verstoß gegen § 138 BGB liegt vor, sofern ein krasses Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung besteht und ein subjektives Sittenwidrigkeitsmoment wie die Ausnutzung der Unerfahrenheit oder Hilflosigkeit des anderen Vertragspartners hinzutritt (BGH, NJW 2000, 2669;… Krekeler in: Widmaier, Münchner Anwaltshandbuch Strafverteidigung, 1. Auflage 2006, Rn. 54).