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   BVerfG, 27.10.2010 - 1 BvR 2736/08   

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https://dejure.org/2010,24089
BVerfG, 27.10.2010 - 1 BvR 2736/08 (https://dejure.org/2010,24089)
BVerfG, Entscheidung vom 27.10.2010 - 1 BvR 2736/08 (https://dejure.org/2010,24089)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - 1 BvR 2736/08 (https://dejure.org/2010,24089)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34a BVerfGG, § 11 Abs 1 RPflG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG, Anl 1 Teil 1 Nr 1008 RVG
    Zurückweisung einer sofortiger Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Keine Festsetzung einer Erhöhungsgebühr gem Anl 1 Teil 1 Nr 1008 GVG bei anwaltlicher Vertretung mehrerer Beschwerdeführer, die sich gegen denselben Akt der ...

  • Wolters Kluwer

    Kostenfestsetzung einer anwaltlichen Tätigkeit in Bezug auf die Höhe einer Entschädigungszahlung durch die Übernahme eines Grundstücks für den Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld i.R.e. Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Zurückweisung einer sofortiger Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Keine Festsetzung einer Erhöhungsgebühr gem Anl 1 Teil 1 Nr 1008 GVG bei anwaltlicher Vertretung mehrerer Beschwerdeführer, die sich gegen denselben Akt der ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Zurückweisung einer sofortiger Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Keine Festsetzung einer Erhöhungsgebühr gem Anl 1 Teil 1 Nr 1008 GVG bei anwaltlicher Vertretung mehrerer Beschwerdeführer, die sich gegen denselben Akt der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2011, 428
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 148/75

    Begriff der notwendigen Auslagen im Verfasungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2010 - 1 BvR 2736/08
    Diese Regelung schließt es jedoch nicht aus, ergänzend Grundsätze des sonstigen Prozessrechts heranzuziehen, soweit dem nicht Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens entgegen stehen (vgl. BVerfGE 46, 321 ; 50, 254 ; 81, 387 , 89, 313 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2008 - 2 BvR 274/03, 2 BvR 937/03 -, NJW 2008, S. 3207).

    Im Regelfall spricht nichts dagegen, die Grundsätze des § 91 ZPO entsprechend anzuwenden (vgl. BVerfGE 50, 254 ; 89, 313 ); eine schematische Anwendung der Regelungen der ZPO kommt indes nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 46, 321 ).

  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 275/74

    Umfang der notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahrn - Gebühren des

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2010 - 1 BvR 2736/08
    Diese Regelung schließt es jedoch nicht aus, ergänzend Grundsätze des sonstigen Prozessrechts heranzuziehen, soweit dem nicht Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens entgegen stehen (vgl. BVerfGE 46, 321 ; 50, 254 ; 81, 387 , 89, 313 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2008 - 2 BvR 274/03, 2 BvR 937/03 -, NJW 2008, S. 3207).

    Im Regelfall spricht nichts dagegen, die Grundsätze des § 91 ZPO entsprechend anzuwenden (vgl. BVerfGE 50, 254 ; 89, 313 ); eine schematische Anwendung der Regelungen der ZPO kommt indes nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 46, 321 ).

  • BVerfG, 02.12.1993 - 2 BvR 1041/88

    Erfolglose Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2010 - 1 BvR 2736/08
    Im Regelfall spricht nichts dagegen, die Grundsätze des § 91 ZPO entsprechend anzuwenden (vgl. BVerfGE 50, 254 ; 89, 313 ); eine schematische Anwendung der Regelungen der ZPO kommt indes nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 46, 321 ).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 269/83

    Erstattung von Anwaltskosten im Verfassungsbeschwerdeverfahren bei gemeinsamer

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2010 - 1 BvR 2736/08
    Diese Regelung schließt es jedoch nicht aus, ergänzend Grundsätze des sonstigen Prozessrechts heranzuziehen, soweit dem nicht Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens entgegen stehen (vgl. BVerfGE 46, 321 ; 50, 254 ; 81, 387 , 89, 313 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2008 - 2 BvR 274/03, 2 BvR 937/03 -, NJW 2008, S. 3207).
  • BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90

    Keine erhöhte Prozessgebühr bei Vertretung mehrerer Beschwerdeführer

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2010 - 1 BvR 2736/08
    Der über das subjektive Interesse jedes Beschwerdeführers hinausgehenden objektiven Bedeutung des Verfahrens wird in solchen Verfahren gegebenenfalls durch eine Erhöhung des Gegenstandswerts im Rahmen der Festsetzung nach § 37 Abs. 2 Satz 2, § 14 Abs. 1 RVG Rechnung getragen (vgl. BVerfGE 96, 251 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Juni 2000 - 1 BvR 1864/94 -, NJW-RR 2001, S. 139; Graßhof, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 34a Rn. 79 ).
  • BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 1864/94

    Keine erhöhten Prozessgebühren für die Vertretung mehrerer Beschwerdeführer in

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2010 - 1 BvR 2736/08
    Der über das subjektive Interesse jedes Beschwerdeführers hinausgehenden objektiven Bedeutung des Verfahrens wird in solchen Verfahren gegebenenfalls durch eine Erhöhung des Gegenstandswerts im Rahmen der Festsetzung nach § 37 Abs. 2 Satz 2, § 14 Abs. 1 RVG Rechnung getragen (vgl. BVerfGE 96, 251 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Juni 2000 - 1 BvR 1864/94 -, NJW-RR 2001, S. 139; Graßhof, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 34a Rn. 79 ).
  • BVerfG, 31.07.2008 - 2 BvR 274/03

    Kein Ersatz von Verdienstausfall als allgemeinem Prozessaufwand für ein

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2010 - 1 BvR 2736/08
    Diese Regelung schließt es jedoch nicht aus, ergänzend Grundsätze des sonstigen Prozessrechts heranzuziehen, soweit dem nicht Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens entgegen stehen (vgl. BVerfGE 46, 321 ; 50, 254 ; 81, 387 , 89, 313 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2008 - 2 BvR 274/03, 2 BvR 937/03 -, NJW 2008, S. 3207).
  • BVerfG, 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über Entschädigungsregelung für

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2010 - 1 BvR 2736/08
    Mit Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Februar 2010 hob das Bundesverfassungsgericht den letztinstanzlichen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts wegen Verletzung des Eigentumsrechts der Beschwerdeführer auf (NVwZ 2010, S. 512) und verwies die Sache zurück an das Bundesverwaltungsgericht.
  • StGH Baden-Württemberg, 05.10.2015 - 1 VB 15/13

    Zu der Frage der Verzinsung des Kostenerstattungsanspruchs im

    Zwar sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung im Verfahren vor dem Staatsgerichtshof nicht schematisch anzuwenden; vielmehr sind die Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 87, 270 - Juris Rn. 6; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27.10.2010 - 1 BvR 2736/08 -, Juris Rn. 6; Graßhof, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu-Klein/Bethge, BVerfGG, § 34a Rn. 69 ).
  • VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 55/19

    Brandenburgisches Paritätsgesetz nichtig

    Dabei trägt das Gericht auch der Tatsache Rechnung, dass der Verfahrensbevollmächtigte die vier Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer vertreten hat und damit für mehrere Auftraggeber tätig geworden ist, wobei er daneben auch die - erfolglos gebliebene - Antragstellerin vertreten hat (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Oktober 2010 ​- 1 BvR 2736/08 -, ​juris, und vom 28. Juni 2000 ​- 1 BvR 1864/94 -,​Rn. 2 f, www.bverfg.de).
  • BVerfG, 01.10.2012 - 1 BvR 918/10

    Nr 3208 RVG-VV nicht im Rahmen der Gebührenberechnung in

    Während sich der Streitwert in Unterhaltsverfahren vor den Fachgerichten gemäß § 42 GKG a.F. beziehungsweise § 51 FamGKG allein nach dem Wert der Forderung bestimmt, sind bei der Festsetzung des Gegenstandswertes in Verfassungsbeschwerdeverfahren gemäß § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG alle Umstände des konkreten Einzelfalls nach billigem Ermessen zu würdigen, wobei nicht nur das subjektive Interesse des Beschwerdeführers an der Sache und der Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, sondern insbesondere die Bedeutung der Angelegenheit zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 2010 - 1 BvR 2736/08 -, juris Rn. 8).
  • BVerfG, 04.11.2014 - 2 BvR 2238/13

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss und Hilfsantrag auf

    Dies gilt auch für Verfassungsbeschwerden, die sich unmittelbar gegen eine Rechtsnorm richten (vgl. BVerfGE 96, 251 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 2437/95 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 28. Juni 2000 - 1 BvR 1864/94 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 2010 - 1 BvR 2736/08 -, juris, Rn. 8).

    Bei der Festsetzung des Gegenstandswerts nach § 37 Abs. 2 Satz 2, § 14 Abs. 1 RVG ist der über das subjektive Interesse jedes Beschwerdeführers hinausgehenden objektiven Bedeutung des Verfahrens Rechnung zu tragen und der Gegenstandswert gegebenenfalls entsprechend zu erhöhen (vgl. BVerfGE 79, 365 ; 96, 251 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 2010 - 1 BvR 2736/08 -, juris, Rn. 8 m.w.N.).

  • VerfGH Berlin, 11.03.2011 - VerfGH 85/07

    Teilweise erfolgreiche sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss im

    Die vom Beschwerdeführer gegen die Entscheidung des Rechtspflegers vom 14. Juli 2010 eingelegte sofortige Beschwerde ist als Rechtsmittel gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss nach § 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. § 104 Abs. 3 ZPO statthaft (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 27. Oktober 2010 - 1 BvR 2736/08 - juris, Rn. 6, und 31. Juli 2008 - 2 BvR 274/03 u.a. - juris, Rn. 4) sowie entsprechend § 569 ZPO form- und fristgerecht erhoben worden.
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