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   OLG Düsseldorf, 16.08.2011 - I-24 W 69/11   

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https://dejure.org/2011,10572
OLG Düsseldorf, 16.08.2011 - I-24 W 69/11 (https://dejure.org/2011,10572)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.08.2011 - I-24 W 69/11 (https://dejure.org/2011,10572)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. August 2011 - I-24 W 69/11 (https://dejure.org/2011,10572)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einwendungen gegen besondere Abmachungen zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber über Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe als gebührenrechtlicher Art; Möglichkeit der Berücksichtigung von unzureichendem Bestreiten im ersten Rechtszug in der Beschwerdeinstanz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kostenfestsetzung: Welche Einwendungen sind möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2011, 494
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 03.06.2004 - 10 WF 16/04

    Zulässigkeit der Gebührenfestsetzung bei allgemeinen Einwendungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2011 - 24 W 69/11
    Einwendungen, die auf besondere Abmachungen zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber gestützt sind, sind nicht gebührenrechtlicher Art und führen grundsätzlich zur Ablehnung der Festsetzung (OLG Düsseldorf OLGR 2005, 58 zum gleich lautenden § 19 Abs. 5 BRAGO).
  • LG Potsdam, 15.08.2013 - 24 Qs 77/13

    Mittelgebühr, Termingebühr, Bußgeldverfahren

    Allein dann, wenn der Gebührenansatz missbräuchlich erfolgt und bei einer Gesamtabwägung unbillig ist, darf und muss das Gericht die Gebühr neu festsetzen (vgl. LG Meiningen, JurBüro 2011, 643; Hartmann, aaO, Rdn. 23).
  • OLG Naumburg, 10.01.2017 - 12 W 2/17

    Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung: Einwendung der vereinbarten Abrechnung

    Einwendungen, die auf besondere Abmachungen zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber gestützt sind, sind nicht gebührenrechtlicher Art und führen grundsätzlich zur Ablehnung der Festsetzung (z.B. OLG Düsseldorf, JurBüro 2011, 643).
  • LG Potsdam, 05.09.2013 - 24 Qs 85/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Strafverteidigers bei Strafsache von geringer

    Allein dann, wenn der Gebührenansatz missbräuchlich erfolgt und bei einer Gesamtabwägung unbillig ist, darf und muss das Gericht die Gebühr neu festsetzen (vgl. LG Meiningen JurBüro 2011, 643; Hartmann aaO, Rdn. 23).
  • LG Potsdam, 12.11.2014 - 24 Qs 97/14

    Strafverteidigerkosten: Voraussetzungen einer Erstattungsfähigkeit der

    Allein dann, wenn der Gebührenansatz missbräuchlich erfolgt und bei einer Gesamtabwägung unbillig ist, darf und muss das Gericht die Gebühr neu festsetzen (vgl. LG Meiningen JurBüro 2011, 643; Hartmann a.a.O., Rdn. 23).
  • LG Flensburg, 27.08.2015 - I Qs 40/15

    Kostenfestsetzung im Strafverfahren: Umfang der Prüfungskompetenz des

    Allein dann, wenn der Gebührenansatz missbräuchlich erfolgt und bei einer Gesamtabwägung unbillig ist, darf und muss das Gericht die Gebühr neu festsetzen (vgl. LG Meiningen JurBüro 2011, 643; Hartmann aaO, Rdn. 23).
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