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   AG Gengenbach, 14.05.2013 - 1 C 193/12   

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https://dejure.org/2013,12050
AG Gengenbach, 14.05.2013 - 1 C 193/12 (https://dejure.org/2013,12050)
AG Gengenbach, Entscheidung vom 14.05.2013 - 1 C 193/12 (https://dejure.org/2013,12050)
AG Gengenbach, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - 1 C 193/12 (https://dejure.org/2013,12050)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsgebühr: Folgen der Unwirksamkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Vergütungsvereinbarung bei vorheriger Ablehnung eines Mandates im Rahmen der Beratungshilfe aus wichtigem Grund durch den Rechtsanwalt

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 242 BGB, § 8 BeratHiG, § 49a Abs 1 S 2 BRAO, § 3a Abs 4 RVG, § 4a Abs 2 Nr 1 RVG
    Rechtsanwaltsvergütung: Folgen der Unwirksamkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorausetzungen für wirksame Vereinbarung eines Erfolgshonorars?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unwirksame Vereinbarung eines Erfolgshonorars

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufklärungspflichten beim Erfolgshonorar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergütungsvereinbarung statt Beratungshilfe

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksame Vereinbarung eines Erfolgshonorars erfordert eine bestimmte Gegenüberstellung der Vergütungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anwalt darf mit Mandanten Erfolgsbeteiligung statt Beratungshilfe vereinbaren

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1332
  • AGS 2013, 272
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 10 W 120/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des im Wege der

    Auszug aus AG Gengenbach, 14.05.2013 - 1 C 193/12
    Dadurch greift § 3a Abs. 4 RVG i.V.m. § 8 BerHG nicht ein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.01.2009, 10 W 120/08; Mayer/Kroiß, RVG 5. Aufl. 2012, § 3a Rz. 60).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2012 - 7 W 91/12
    Auszug aus AG Gengenbach, 14.05.2013 - 1 C 193/12
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in dem Beschluss vom 28.09.2012 - 7 W 91/12 - die Auffassung vertreten, dass zunächst eine Erbauseinandersetzung durchzuführen ist.
  • OLG Hamm, 30.04.2015 - 28 U 88/14

    Zulässigkeit einer Erfolgshonorarvereinbarung

    Umgekehrt hätte die Klägerin aber auch die Erwägung anstellen können, im Sinne des § 16 Abs. 2 BORA in Kenntnis ihrer Beratungshilfeberechtigung freiwillig auf deren Inanspruchnahme zu verzichten und sich statt dessen zur Zahlung eines Erfolgshonorars bereit zu erklären (dazu Amtsgericht Gengenbach, Urt. 1 C 193/12 vom 14.05.2013).
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