Rechtsprechung
AG Gengenbach, 14.05.2013 - 1 C 193/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Rechtsanwaltsgebühr: Folgen der Unwirksamkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an eine Vergütungsvereinbarung bei vorheriger Ablehnung eines Mandates im Rahmen der Beratungshilfe aus wichtigem Grund durch den Rechtsanwalt
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 242 BGB, § 8 BeratHiG, § 49a Abs 1 S 2 BRAO, § 3a Abs 4 RVG, § 4a Abs 2 Nr 1 RVG
Rechtsanwaltsvergütung: Folgen der Unwirksamkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vorausetzungen für wirksame Vereinbarung eines Erfolgshonorars?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die unwirksame Vereinbarung eines Erfolgshonorars
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Aufklärungspflichten beim Erfolgshonorar
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vergütungsvereinbarung statt Beratungshilfe
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wirksame Vereinbarung eines Erfolgshonorars erfordert eine bestimmte Gegenüberstellung der Vergütungen
- haufe.de (Kurzinformation)
Anwalt darf mit Mandanten Erfolgsbeteiligung statt Beratungshilfe vereinbaren
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 1332
- AGS 2013, 272
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 10 W 120/08
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des im Wege der …
Auszug aus AG Gengenbach, 14.05.2013 - 1 C 193/12
Dadurch greift § 3a Abs. 4 RVG i.V.m. § 8 BerHG nicht ein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.01.2009, 10 W 120/08;… Mayer/Kroiß, RVG 5. Aufl. 2012, § 3a Rz. 60). - OLG Düsseldorf, 28.09.2012 - 7 W 91/12
Auszug aus AG Gengenbach, 14.05.2013 - 1 C 193/12
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in dem Beschluss vom 28.09.2012 - 7 W 91/12 - die Auffassung vertreten, dass zunächst eine Erbauseinandersetzung durchzuführen ist.
- OLG Hamm, 30.04.2015 - 28 U 88/14
Zulässigkeit einer Erfolgshonorarvereinbarung
Umgekehrt hätte die Klägerin aber auch die Erwägung anstellen können, im Sinne des § 16 Abs. 2 BORA in Kenntnis ihrer Beratungshilfeberechtigung freiwillig auf deren Inanspruchnahme zu verzichten und sich statt dessen zur Zahlung eines Erfolgshonorars bereit zu erklären (dazu Amtsgericht Gengenbach, Urt. 1 C 193/12 vom 14.05.2013).