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LG Bochum, 28.08.2013 - I-10 T 26/13 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsätze zur Bestimmung der Kostentragungslast bei Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Witten, 14.06.2013 - 2 C 289/13
- LG Bochum, 28.08.2013 - I-10 T 26/13
Papierfundstellen
- AGS 2014, 60
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.07.2002 - IX ZR 153/01
Zulässigkeit der Androhung der Mandatskündigung durch den Rechtsanwalt
Auszug aus LG Bochum, 28.08.2013 - 10 T 26/13
Nach allgemeiner Ansicht reicht eine Mitteilung der Berechnung in der Klage oder einem anderen Prozessschriftsatz aus (BGH, NJW 2002, 2774 zur Vorgängervorschrift § 18 Abs. 1 Satz 1 BRAGO;… Gerold/Schmidt, RVG, 20. Aufl., § 10 Rn. 5).
- LG Gießen, 05.10.2020 - 2 O 205/20 Die Beklagte hat jedoch jedenfalls nicht in Abrede gestellt, dass sie den Vergütungsfestsetzungsantrag des Klägers erhalten hat; dies reicht jedoch aus (vgl. LG Bochum, Beschluss vom 28.08.2013 - I-10 T 26/13, BeckRS 2013, 16101).
Nach allgemeiner Ansicht genügt eine Mitteilung der Berechnung in der Klage oder einem anderen Prozessschriftsatz aus (vgl. LG Bochum, Beschluss vom 28.08.2013 - I-10 T 26/13, BeckRS 2013, 16101 m.w.N.; BGH, Versäumnisurteil vom 4.7. 2002 - IX ZR 153/01 (Koblenz), NJW 2002, 2774 m.w.N.).