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   OLG Nürnberg, 25.03.2015 - 2 Ws 426/14   

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https://dejure.org/2015,10752
OLG Nürnberg, 25.03.2015 - 2 Ws 426/14 (https://dejure.org/2015,10752)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.03.2015 - 2 Ws 426/14 (https://dejure.org/2015,10752)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. März 2015 - 2 Ws 426/14 (https://dejure.org/2015,10752)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Unwirksamkeit der Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs des Beschuldigten gegen die Staatskasse

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs des Beschuldigten gegen die Staatskasse an seinen Verteidiger; Abtretungsregelung in der Vollmachtsurkunde als überraschende Klausel gem. § 305c BGB

  • rewis.io

    Unwirksamkeit einer formularmäßigen Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs des Beschuldigten gegen die Staatskasse an seinen Verteidiger

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Leitsätze Zwangsvollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 43 S. 1; BGB § 398; BGB § 167 Abs. 1
    Wirksamkeit der Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs des Beschuldigten gegen die Staatskasse an seinen Verteidiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verteidiger aufgepasst: Keine Abtretung in der Vollmacht

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs in der Vollmacht?

  • Jurion (Kurzinformation)

    Klausel über Abtretung eines Kostenerstattungsanspruchs in einer Anwaltsvollmacht unwirksam

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Abtretung von Kostenerstattungsansprüchen in Verteidigervollmacht ist unzulässig

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2015, 600
  • AGS 2015, 274
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Nürnberg, 05.05.2014 - 2 Ws 704/13

    Strafrestaussetzung unter Auflagen: Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.2015 - 2 Ws 426/14
    Der Senat hat im Strafvollstreckungsverfahren 2 Ws 704/13 mit Beschluss vom 05.05.2014 auf die Beschwerde des Verurteilten den Beschluss der auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg mit dem Sitz in Straubing vom 22.11.2013 hinsichtlich bestimmter Weisungen aufgehoben und die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Verurteilten im Beschwerdeverfahren der Staatskasse auferlegt.

    a) Bei der vorliegenden Fallkonstellation, in der die Beschwerdeführerin zunächst als Wahlverteidigerin des Verurteilten tätig war, diesem später als Pflichtverteidigerin beigeordnet wurde und gemäß dem Beschluss des Senats vom 05.05.2014 (2 Ws 704/13) die Staatskasse die notwendigen Auslagen des Verurteilten zu tragen hat, bestehen folgende Möglichkeiten, Anwaltsgebühren gegenüber der Staatskasse geltend zu machen:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1987 - 11 B 43/87
    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.2015 - 2 Ws 426/14
    In der Rechtsprechung wird dies teilweise unter Hinweis auf § 305c BGB abgelehnt (vgl. OLG Koblenz VersR 2009, 1348 Rdn. 50 nach juris; LG Düsseldorf AGS 2007, 34; LG Konstanz Rpfleger 2008, 596; LG Nürnberg-Fürth AnwBl 1976, 166; LG Regensburg Beschluss vom 26.09.2013 - 1 Qs 63/2013 [unveröffentlicht]; OVG Münster NJW 1987, 3029 [für Unwirksamkeit außerhalb von Strafprozessen]; so auch Mayer/Kroiß RVG 6. Aufl. § 43 Rdn. 7).

    Denn inhaltlich handelt es sich um eine zweiseitige Abrede, die mit der Erteilung der Vollmacht nicht im Zusammenhang steht (vgl. OVG Münster NJW 1987, 3029).

  • LAG Hamm, 29.01.1976 - 8 Ta 116/75

    Streitwert: Kündigung - "Arbeitsentgelt" (§ 12 Abs. 7 ArbGG) - Errechnung -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.2015 - 2 Ws 426/14
    In der Rechtsprechung wird dies teilweise unter Hinweis auf § 305c BGB abgelehnt (vgl. OLG Koblenz VersR 2009, 1348 Rdn. 50 nach juris; LG Düsseldorf AGS 2007, 34; LG Konstanz Rpfleger 2008, 596; LG Nürnberg-Fürth AnwBl 1976, 166; LG Regensburg Beschluss vom 26.09.2013 - 1 Qs 63/2013 [unveröffentlicht]; OVG Münster NJW 1987, 3029 [für Unwirksamkeit außerhalb von Strafprozessen]; so auch Mayer/Kroiß RVG 6. Aufl. § 43 Rdn. 7).
  • BGH, 27.11.2002 - 2 ARs 239/02

    Keine Rechtsbeschwerde zum BGH gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.2015 - 2 Ws 426/14
    Der Senat folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, NJW 2003, 763 Rdn. 9 nach juris), wonach gemäß § 464 b Satz 3 StPO auf das Verfahren (§§ 103 ff. ZPO) und die Vollstreckung (§§ 794 ff. ZPO) der Kostenfestsetzung die Vorschriften der Zivilprozessordnung lediglich insoweit Anwendung finden, als sie strafprozessualen Prinzipien nicht widersprechen.
  • LG Konstanz, 01.07.2008 - 2 Qs 27/08

    Abtretung - Kostenerstattungsansprüche - Zulässigkeit - Vollmacht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.2015 - 2 Ws 426/14
    In der Rechtsprechung wird dies teilweise unter Hinweis auf § 305c BGB abgelehnt (vgl. OLG Koblenz VersR 2009, 1348 Rdn. 50 nach juris; LG Düsseldorf AGS 2007, 34; LG Konstanz Rpfleger 2008, 596; LG Nürnberg-Fürth AnwBl 1976, 166; LG Regensburg Beschluss vom 26.09.2013 - 1 Qs 63/2013 [unveröffentlicht]; OVG Münster NJW 1987, 3029 [für Unwirksamkeit außerhalb von Strafprozessen]; so auch Mayer/Kroiß RVG 6. Aufl. § 43 Rdn. 7).
  • OLG Koblenz, 17.04.2009 - 10 U 691/07

    Unfallversicherung: Erklärung des Versicherers zur Leistungspflicht; Schätzung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.2015 - 2 Ws 426/14
    In der Rechtsprechung wird dies teilweise unter Hinweis auf § 305c BGB abgelehnt (vgl. OLG Koblenz VersR 2009, 1348 Rdn. 50 nach juris; LG Düsseldorf AGS 2007, 34; LG Konstanz Rpfleger 2008, 596; LG Nürnberg-Fürth AnwBl 1976, 166; LG Regensburg Beschluss vom 26.09.2013 - 1 Qs 63/2013 [unveröffentlicht]; OVG Münster NJW 1987, 3029 [für Unwirksamkeit außerhalb von Strafprozessen]; so auch Mayer/Kroiß RVG 6. Aufl. § 43 Rdn. 7).
  • OLG Nürnberg, 20.05.2014 - 2 Ws 225/14

    Wahlverteidigergebühren des Pflichtverteidigers: Geltendmachung gegen die

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.2015 - 2 Ws 426/14
    Die Strafvollstreckungskammer hat nach Anhörung des Bezirksrevisors und Stellungnahme der Antragstellerin mit Beschluss der Rechtspflegerin vom 10.07.2014 den Antrag der Verteidigerin auf Festsetzung notwendiger Auslagen im eigenen Namen gegen die Staatskasse unter Hinweis auf die in anderer Sache ergangene Entscheidung des Senats vom 20.05.2014 (2 Ws 225/14) zurückgewiesen.
  • LG Leipzig, 06.01.2010 - 11 Qs 372/09

    Abtretung von Kostenerstattungsansprüchen; Vollmachtsurkunde, Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.2015 - 2 Ws 426/14
    Demgegenüber halten Teile der Rechtsprechung und die überwiegende Kommentarliteratur die Abtretung in der Vollmachtsurkunde für zulässig (vgl. OLG Koblenz Rpfleger 1974, 403; LG Hamburg AnwBl 1977, 70 Rdn. 46 nach juris; LG Leipzig RVGreport 2010, 185; 186; Göttlich/Mümmler/Feller, RVG 5. Aufl. "Abtretung" Anm. 2; Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 4. Aufl. § 43 Rdn. 19; hiervon geht auch Fromm, NJW 2014, 1708, aus).
  • OLG Nürnberg, 06.12.2010 - 2 Ws 567/10

    Kostenfestsetzung im Strafverfahren: Sofortige Beschwerde gegen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.2015 - 2 Ws 426/14
    Für die Entscheidung ist somit nicht gemäß § 464b Satz 3 StPO i.V.m. § 568 Satz 1 ZPO der Einzelrichter, sondern der gesamte Senat zuständig (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.12.2010 - 2 Ws 567/10, zfs 2011, 226 Rdn. 7 nach juris).
  • OLG Hamm, 05.07.2012 - 2 Ws 136/12

    Über die aus der Staatskasse gezahlten Beträge hinausgehende Vergütung des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.2015 - 2 Ws 426/14
    Demgemäß sind für das Beschwerdeverfahren die §§ 304 ff. StPO und nicht die entsprechenden Vorschriften der Zivilprozessordnung anwendbar (vgl. BGH a.a.O.; OLG Hamm, AGS 2013, 254 Rdn. 15 nach juris m.w.N.).
  • OLG Rostock, 30.04.2018 - 20 Ws 78/18

    Rechtsanwaltskosten in Strafsachen: Wirksamkeit der in der Vollmachtsurkunde

    Denn der Angeklagte hat seine zukünftigen Kostenerstattungsansprüche gegen die Staatskasse bereits mit der Rechtsanwalt J. am 13.11.2013 erteilten und von diesem zu den Akten gereichten Vollmacht wirksam und unwiderruflich zur Abgeltung von dessen Honoraransprüchen (= Kosten und Auslagen) an diesen abgetreten (vgl. zur Wirksamkeit einer in die Vollmachtsurkunde aufgenommenen Abtretungserklärung Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG, 23. Aufl., § 43 Rdz. 12; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.03.2015 - 2 Ws 426/14 - jeweils m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2019 - L 20 AS 554/18

    Unzulässigkeit der Aufrechnung eines Freistellungsanspruchs von Kosten des

    Jedenfalls im vorliegenden Fall, in dem sich aus der Überschrift der Urkunde oder sonst in hervorgehobener Weise kein Hinweis darauf ergibt, dass diese neben der Vollmacht noch andere Regelungen enthält, ist die Klausel über die Abtretung gemäß § 305c BGB als unwirksam anzusehen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. März 2015, 2 Ws 426/14, Rn. 19, juris).
  • LG Köln, 13.08.2019 - 323 Qs 87/19

    Gebührenbemessung, Bußgeldverfahren, Verfahrensgebühr, Berufskraftfahrer

    Aufgrund dieser konkreten Gestaltung ist daher davon auszugehen, dass der Inhalt der Klausel für den Betroffenen erkennbar und daher nicht überraschend war (so auch etwa OLG Rostock, Beschluss vom 30.04.2018, 20 Ws 78/18 - juris - OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.03.2015, 2 Ws 426/14 - juris; Meyer/Kroiß- Krois , RVG, 7.A., 2018, § 43 Rn. 7; Gerold/Schmidt- Burhoff , RVG-Kommentar, 23.A., 2017, § 43 Rn. 12; Riedel/Sußbauer- Kremer, RVG, 10.A., 2015, § 43 Rn. 10; Hartung/Schons/Enders- Hartung , RVG, 3.A., 2017, § 43 Rn. 18).
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