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   OLG Karlsruhe, 24.02.2016 - 3 Ws 409/15   

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https://dejure.org/2016,11525
OLG Karlsruhe, 24.02.2016 - 3 Ws 409/15 (https://dejure.org/2016,11525)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.02.2016 - 3 Ws 409/15 (https://dejure.org/2016,11525)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - 3 Ws 409/15 (https://dejure.org/2016,11525)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrechnung der Geschäftsreise des beigeordneten Verteidigers; Erstattung der Fahrtkosten für die Strecke zwischen dem Kanzleisitz und dem Gerichtsort als Geschäftsreisekosten; Kanzleisitz maßgeblich für Berechnung der Reisekosten; Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und ...

  • rechtsportal.de

    Abrechnung der Geschäftsreise des beigeordneten Verteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Geschäftsreise des (Pflicht)Verteidigers - Reisekosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abrechnung der Geschäftsreise des beigeordneten Verteidigers; Erstattung der Fahrtkosten für die Strecke zwischen dem Kanzleisitz und dem Gerichtsort als Geschäftsreisekosten; Kanzleisitz maßgeblich für Berechnung der Reisekosten; Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und ...

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2016, 607
  • AGS 2016, 332
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2012 - 10 W 97/11

    Begriff der Geschäftsreise i.S. von § 48 RVG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2016 - 3 Ws 409/15
    Diesem Ergebnis steht auch nicht der vom Beschwerdeführer zitierte - allerdings eine andere Fallkonstellation (Fahrt vom Kanzleisitz zu einem Gerichtstermin am Wohnort des Rechtsanwalts) behandelnde - Beschluss des OLG Düsseldorf vom 23.2.2012 (NJW-RR 2012, 764) entgegen; auch dort wurden die angefallenen Kosten für die Strecke zwischen Kanzlei- und Gerichtsort zugesprochen.
  • OLG Hamm, 06.11.1990 - 2 Ws 441/90

    Kostenbeschwerde, Auslagenfestsetzung nach Freispruch, Verbindlichkeit von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2016 - 3 Ws 409/15
    Ausgehend von dieser Systematik der Trennung von Gebühren und Auslagen ist bei der Berechnung der Fahrkosten für eine Geschäftsreise i.d.R. nicht auf den Wohnsitz des Rechtsanwalts, sondern auf die Strecke zwischen Kanzleisitz, wohin der Rechtsanwalt in aller Regel an Wochentagen ohnehin fährt, und dem Ort des Gerichtstermins abzustellen (vgl. OLG Hamm, B. v. 6.11.1990 - 2 Ws 441/90; Gerold/Schmitt, RVG, 22. Aufl., Rdn. 18 zu 7003-7006 VV; Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl., Rdn. 19 zu 7003-7006 VV).
  • BVerwG, 27.03.2023 - 3 KSt 1.22

    Erstattungsfähige Kosten der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen

    Der Auffassung, dass eine Geschäftsreise unabhängig vom Ort der Kanzlei vorliege, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich der Wohnsitz des Rechtsanwalts befindet (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Februar 2012 - 10 W 97/11 - NJW-RR 2012, 764), folgt der Senat nicht (wie hier OLG Koblenz, Beschluss vom 27. April 2015 - 7 WF 407/15 - NJW-RR 2015, 1408; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Februar 2016 - 3 Ws 409/15 - juris Rn. 6; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 25. Aufl. 2021, VV 7003-7006 Rn. 10).
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