Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 10.03.2016

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2016 - 12 E 1249/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,1002
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2016 - 12 E 1249/15 (https://dejure.org/2016,1002)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.01.2016 - 12 E 1249/15 (https://dejure.org/2016,1002)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Januar 2016 - 12 E 1249/15 (https://dejure.org/2016,1002)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung des vorläufigen Streitwertes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2016, 428
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 17.07.2019 - 13 W 25/19
    Hierdurch sollen Streitigkeiten über die vorläufige Festsetzung - auch was das Ob eines Streitwertes betrifft - ausgeschlossen werden und das eigentliche Verfahren vor seinem Abschluss nicht mit derartigen Nebenstreitigkeiten belastet werden (vgl. OVG Münster Beschl. v. 18.1.2016 - 12 E 1249/15, BeckRS 2016, 41554).
  • OLG Köln, 28.06.2016 - 10 WF 38/16

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung des vorläufigen Streitwert

    Hierdurch sollen Streitigkeiten über die vorläufige Festsetzung ausgeschlossen und das eigentliche Rechtsschutzverfahren vor seinem Abschluss nicht mit derartigen Nebenstreitigkeiten belastet werden (OVG NW, Beschl. v. 18.01.2016 - 12 E 1249/15, zit. n. Juris, für die wortgleichen Normen der §§ 63, 68 GKG).
  • OVG Sachsen, 12.06.2018 - 3 E 56/18

    Streitwertbeschwerde; vorläufige Streitwertfestsetzung; Verwerfung;

    Hierdurch sollen Streitigkeiten über die vorläufige Streitwertfestsetzung ausgeschlossen werden und das eigentliche Rechtsschutzverfahren vor seinem Abschluss nicht mit derartigen Nebenstreitigkeiten belastet werden (OVG NRW, Beschl. v. 18. Januar 2016 - 12 E 1249/15 -, juris Rn. 2).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.03.2016 - 2 Ws 67/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,5058
OLG Karlsruhe, 10.03.2016 - 2 Ws 67/16 (https://dejure.org/2016,5058)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.03.2016 - 2 Ws 67/16 (https://dejure.org/2016,5058)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. März 2016 - 2 Ws 67/16 (https://dejure.org/2016,5058)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Streitwertbeschwerde, Strafvollzugssachen, Zulässigkeit

  • Burhoff online

    Streitwert, Strafvollzugssachen, Höhe, Zulässigkeit, Beschwerde

  • openjur.de

    Streitwertbeschwerde in Strafvollzugssachen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Was ist eine zeitweise rechtswidrige Fesselung "wert"?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitwertbeschwerde in Strafvollzugssachen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitwertbemessung in Strafvollzugssachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2016, 428
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 29.09.2005 - 4 Ws 231/05

    Strafvollzugsrecht: Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2016 - 2 Ws 67/16
    Sie ist insbesondere unabhängig von der Hauptentscheidung - § 68 GKG enthält keine Beschränkung des Beschwerderechts - statthaft (Senat, Beschluss vom 25.11.2010 - 2 Ws 409/10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.12.2009 - 3 Ws 436/09; KG Berlin, Beschluss vom 14.02.2014 - 2 Ws 27/14 Vollz -, juris; Hartmann, Kostengesetze, 46. Aufl. 2016, § 68 GKG Rn. 3; AK-Kamann/Spaniol, StVollzG, 6. Aufl. 2012, § 121 Rn. 12; BeckOK, Strafvollzug Bund/Euler, StVollzG, § 121 Rn. 8; aA OLG Rostock NStZ-RR 2013, 92; OLG Stuttgart Die Justiz 2006, 15 [§ 464 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz StPO i.V.m. § 121 Abs. 4 StVollzG ist anwendbar]; Arloth, StVollG, 3. Aufl. 2011, § 121 Rn. 1).
  • OLG Rostock, 12.11.2012 - I Vollz (Ws) 28/12

    Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Maßnahme des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2016 - 2 Ws 67/16
    Sie ist insbesondere unabhängig von der Hauptentscheidung - § 68 GKG enthält keine Beschränkung des Beschwerderechts - statthaft (Senat, Beschluss vom 25.11.2010 - 2 Ws 409/10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.12.2009 - 3 Ws 436/09; KG Berlin, Beschluss vom 14.02.2014 - 2 Ws 27/14 Vollz -, juris; Hartmann, Kostengesetze, 46. Aufl. 2016, § 68 GKG Rn. 3; AK-Kamann/Spaniol, StVollzG, 6. Aufl. 2012, § 121 Rn. 12; BeckOK, Strafvollzug Bund/Euler, StVollzG, § 121 Rn. 8; aA OLG Rostock NStZ-RR 2013, 92; OLG Stuttgart Die Justiz 2006, 15 [§ 464 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz StPO i.V.m. § 121 Abs. 4 StVollzG ist anwendbar]; Arloth, StVollG, 3. Aufl. 2011, § 121 Rn. 1).
  • KG, 14.02.2014 - 2 Ws 27/14

    Streitwert in Strafvollzugssachen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2016 - 2 Ws 67/16
    Sie ist insbesondere unabhängig von der Hauptentscheidung - § 68 GKG enthält keine Beschränkung des Beschwerderechts - statthaft (Senat, Beschluss vom 25.11.2010 - 2 Ws 409/10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.12.2009 - 3 Ws 436/09; KG Berlin, Beschluss vom 14.02.2014 - 2 Ws 27/14 Vollz -, juris; Hartmann, Kostengesetze, 46. Aufl. 2016, § 68 GKG Rn. 3; AK-Kamann/Spaniol, StVollzG, 6. Aufl. 2012, § 121 Rn. 12; BeckOK, Strafvollzug Bund/Euler, StVollzG, § 121 Rn. 8; aA OLG Rostock NStZ-RR 2013, 92; OLG Stuttgart Die Justiz 2006, 15 [§ 464 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz StPO i.V.m. § 121 Abs. 4 StVollzG ist anwendbar]; Arloth, StVollG, 3. Aufl. 2011, § 121 Rn. 1).
  • OLG Stuttgart, 31.01.2020 - V 4 Ws 22/20

    Strafvollzugs- und Unterbringungsvollzugsverfahren: Statthaftigkeit der

    In Strafvollzugs- und Unterbringungsvollzugsverfahren vor der Strafvollstreckungskammer ist die Streitwertbeschwerde - unabhängig von der Anfechtbarkeit der Hauptsache - gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG statthaft; § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO ist nicht entsprechend anzuwenden (Aufgabe Senatsbeschluss vom 29. September 2005, 4 Ws 231/05, RVG-letter 2005, 139; Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. März 2016, 2 Ws 67/16, RVGreport 2016, 232).(Rn.4).

    Der Senat gibt seine entgegenstehende Rechtsprechung (Beschl. v. 29.9.2005 ? 4 Ws 231/05) auf und schließt sich der Auffassung des OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 10.3.2016 - 2 Ws 67/16, juris Rn. 6 mwN) an, die auch von anderen Oberlandesgerichten vertreten wird (KG, Beschl. v. 30.3.2007 - 2 Ws 151/07 Vollz, juris Rn. 4; OLG Hamm, Besch. v. 18.5.2004 - 1 Vollz (Ws) 75/04, juris Rn. 3).

    Auf den in § 52 Abs. 2 GKG genannten Betrag von 5.000 ? kann nur zurückgegriffen werden, wenn keine sonstigen Anhaltspunkte für die Wertbemessung bestehen (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 10.3.2016 - 2 Ws 67/16, juris Rn. 9 mwN).

  • OLG Rostock, 23.06.2017 - 20 Ws 181/17

    Strafvollzugssache: Festsetzung des Streitwerts

    Unerheblich ist, dass auch § 78b Abs. 1 Nr. 2 GVG die Entscheidung durch einen Richter vorsieht, denn dies ist nicht der "Einzelrichter" im Sinne der genannten Bestimmungen des GKG (Senatsbeschluss vom 12. November 2012 - I Vollz (Ws) 28/12 -, juris; ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. März 2016 - 2 Ws 67/16 -, juris).
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