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   VGH Baden-Württemberg, 11.10.2016 - 11 S 1124/16   

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https://dejure.org/2016,34946
VGH Baden-Württemberg, 11.10.2016 - 11 S 1124/16 (https://dejure.org/2016,34946)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.10.2016 - 11 S 1124/16 (https://dejure.org/2016,34946)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Oktober 2016 - 11 S 1124/16 (https://dejure.org/2016,34946)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erneutes Entstehen einer Verfahrensgebühr nach Wiederanruf des ruhenden Verfahrens; Verjährung einer angefallenen Gebühr bei Ruhen des Verfahrens

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 8 RVG, § 15 Abs 2 RVG
    Erneute Verfahrensgebühr nach Wiederaufnahme eines ruhenden Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 8; RVG § 15 Abs. 2
    Ruhen des Verfahrens; Verjährung; Erneutes Entstehen einer Verfahrensgebühr

  • rechtsportal.de

    Erneutes Entstehen einer Verfahrensgebühr nach Wiederanruf des ruhenden Verfahrens; Verjährung einer angefallenen Gebühr bei Ruhen des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Gebührenentstehung trotz Verjährung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 67, 122
  • NJW 2017, 1408
  • DÖV 2017, 80
  • AGS 2016, 560
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 06.05.1992 - 17 U 1/92
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.2016 - 11 S 1124/16
    Deshalb besteht, soweit ersichtlich in der Literatur Einigkeit darüber, dass im Falle einer eingetretenen Verjährung, wenn also der Prozessbevollmächtigte die Gebühr nicht mehr fordern kann, er aber in der Folge wieder Tätigkeiten entfaltet, durch die der Gebührentatbestand wieder verwirklicht wird, die Gebühr erneut gefordert werden kann (vgl. H. Schmidt, AnwBl 1979, 382; Ahlmann, in: Riedel/Sußbauer, RVG, § 8 Rn. 30; Mayer, in: Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl., § Rn. 35 dort versehentlich systematisch unter dem Stichwort "Pflichtverteidiger" eingeordnet; Gierl, in: Mayer/Kroiß, RVG, 2. Aufl., § 8 Rn. 2; Enders, in: Hartung u.a., RVG 2. Aufl., § 8 Rn. 39; OLG Köln, Beschluss vom 06.05.1992 - 17 U 1/92 - JurBüro 1993, 345).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2020 - L 7 AS 11/20

    Abrechnung; Prozesskostenhilfe; Synergieeffekt; Verfahrensgebühr; Verjährung;

    Die Vorschrift setzt denknotwendig voraus, dass der Gebührentatbestand an sich in derselben Angelegenheit mehrfach verwirklicht werden kann (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 11 S 1124/16 - juris RdNr. 4).

    Dementsprechend ist in Literatur und Rechtsprechung anerkannt, dass ein Rechtsanwalt, der aufgrund eingetretener Verjährung die Gebühr nicht mehr fordern kann, in der Folge aber wieder Tätigkeiten entfaltet, durch die der Gebührentatbestand wieder verwirklicht wird, die Gebühr erneut fordern kann (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 11 S 1124/16 - juris RdNr. 4; Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 6. Mai 1992 - 17 U 1 /92 - juris RdNr. 4; Mayer in: Gerold/Schmidt, RVG, 24. Aufl. 2019, § 8 RdNr. 35; Ahlmann, in: Riedel/Sußbauer, RVG, 10. Aufl. 2015, § 8 RdNr. 30; Gierl in: Mayer/Kroiß, RVG, 7. Aufl. 2018, § 8 RdNr. 68; Enders, in: Hartung/Schons/Enders, RVG, 3. Aufl. 2017, § 8 RdNr. 39; H. Schmidt, AnwBl 1979, 382).

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