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Rechtsprechung
   LG Detmold, 11.08.2016 - 9 O 51/16   

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https://dejure.org/2016,23964
LG Detmold, 11.08.2016 - 9 O 51/16 (https://dejure.org/2016,23964)
LG Detmold, Entscheidung vom 11.08.2016 - 9 O 51/16 (https://dejure.org/2016,23964)
LG Detmold, Entscheidung vom 11. August 2016 - 9 O 51/16 (https://dejure.org/2016,23964)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rechtsschutzversicherung, Deckungsschutz, Mutwilligkeit

  • IWW

    § 18 Abs. 2 S. 3 ARB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer mutwilligen Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung i.R.d. Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wegen erhöhter Abgaswerte eines VW-Diesel-Kraftfahrzeugs

  • ra.de
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Rechtschutzversicherung: Deckungsschutz VW-Abgasskandals

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 125
    Rückabwicklung des Kaufvertrags über einen vom Abgasskandal betroffenen Pkw ist keine mutwillige Interessenwahrnehmung

  • RA Kotz

    Abgasskandal - Rechtsschutzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Abgasskandal: Rechtsschutzversicherug und Geltungsmachung von Gewährleistungsansprüchen

  • versr.de (Kurzinformation)

    Rückabwicklung des Kaufvertrags über einen vom Abgasskandal betroffenen Pkw ist keine mutwillige Interessenwahrnehmung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Deckungsschutz hinsichtlich eines vom so genannten Abgasskandal betroffenen PKW VW

  • test.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Verbraucherfreundliche Gerichtsentscheidungen gegen Rechtsschutzversicherer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    VW-Abgasskandal: Gute Nachricht für Rechtsschutzversicherte

  • test.de (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 1493
  • AGS 2016, 595
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 9 O 113/16

    Deckungsschutz durch Übernahme der Kosten der gerichtlichen Rechtsverfolgung im

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es sich nicht nur um einen einfachen Herstellungsfehler handelt, sondern um eine bewusst auf Manipulation ausgerichtete und programmierte Software, die Abgaswerte vortäuschen sollte, die tatsächlich nicht zu erreichen waren (LG Detmold, Urteil vom 11. August 2016, Az.: 9 O 51/16, juris).
  • LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 9 O 157/16

    Dieselskandal: Deckungspflicht der Rechtsschutzversicherer bei

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es sich nicht nur um einen einfachen Herstellungsfehler handelt, sondern um eine bewusst auf Manipulation ausgerichtete und programmierte Software, die Abgaswerte vortäuschen sollte, die tatsächlich nicht zu erreichen waren (LG Detmold, Urteil vom 11. August 2016, Az.: 9 O 51/16, juris).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2021 - 26 U 71/20

    Diesel-Skandal: Keine Bereicherungsansprüche bei Verjährung der

    Es kommt noch hinzu, dass im Jahr 2016 auch bereits erste Gerichtsentscheidungen vorlagen, welche die Frage einer Haftung der Beklagten in Bezug auf den sog. "Dieselskandal" thematisierten (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2016 - I-28 W 14/16 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2016 - 7 W 26/16 -, VersR 2016, 1515; s. ferner - in Bezug auf etwaige Ansprüche auf Deckungsschutz gegen den jeweiligen Rechtsschutzversicherer zur Geltungsmachung von Ansprüchen gegenüber der Beklagten - etwa LG Detmold, Urteil vom 11.08.2016 - 9 O 51/16 -, VersR 2016, 1493; LG Köln, Urteil vom 10.11.2016 - 24 O 216/16 -, juris).
  • LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 9 O 142/16
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es sich nicht nur um einen einfachen Herstellungsfehler handelt, sondern um eine bewusst auf Manipulation ausgerichtete und programmierte Software, die Abgaswerte vortäuschen sollte, die tatsächlich nicht zu erreichen waren (LG Detmold, Urteil vom 11. August 2016, Az.: 9 O 51/16, juris).
  • LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 9 O 95/16

    Rechtsschutzdeckung bei hinreichenden Erfolgsaussichten in Dieselskandal-Fällen

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es sich nicht nur um einen einfachen Herstellungsfehler handelt, sondern um eine bewusst auf Manipulation ausgerichtete und programmierte Software, die Abgaswerte vortäuschen sollte, die tatsächlich nicht zu erreichen waren (LG Detmold, Urteil vom 11. August 2016, Az.: 9 O 51/16, juris).
  • OLG Frankfurt, 21.12.2021 - 26 U 55/21

    VW-Dieselskandal: Haftung des Herstellers nach § 852 Satz 1 BGB

    Es kommt noch hinzu, dass im Jahr 2016 auch bereits erste Gerichtsentscheidungen vorlagen, welche die Frage einer Haftung der Beklagten in Bezug auf den sog. "Dieselskandal" thematisierten (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2016 - I-28 W 14/16 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2016 - 7 W 26/16 -, VersR 2016, 1515; s. ferner - in Bezug auf etwaige Ansprüche auf Deckungsschutz gegen den jeweiligen Rechtsschutzversicherer zur Geltungsmachung von Ansprüchen gegenüber der Beklagten - etwa LG Detmold, Urteil vom 11.08.2016 - 9 O 51/16 -, VersR 2016, 1493; LG Köln, Urteil vom 10.11.2016 - 24 O 216/16 -, juris).
  • LG Düsseldorf, 06.10.2017 - 9 O 77/17

    Gewährung von Deckungsschutz für die außergerichtliche und gerichtliche

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es sich nicht nur um einen einfachen Herstellungsfehler handelt, sondern um eine bewusst auf Manipulation ausgerichtete und programmierte Software, die Abgaswerte vortäuschen sollte, die tatsächlich nicht zu erreichen waren (LG Detmold, Urteil vom 11.08.2016, Az.: 9 O 51/16, juris).
  • LG Düsseldorf, 06.10.2017 - 9 O 70/17

    Zusage von Deckungsschutz aufgrund Rechtsschutzversicherungsvertrags für die

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es sich nicht nur um einen einfachen Herstellungsfehler handelt, sondern um eine bewusst auf Manipulation ausgerichtete und programmierte Software, die Abgaswerte vortäuschen sollte, die tatsächlich nicht zu erreichen waren (LG Detmold, Urteil vom 11.08.2016, Az.: 9 O 51/16, juris).
  • LG Düsseldorf, 06.10.2017 - 9 O 79/17

    Gewährung von Deckungsschutz aufgrund Rechtsschutzversicherungsvertrags für die

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es sich nicht nur um einen einfachen Herstellungsfehler handelt, sondern um eine bewusst auf Manipulation ausgerichtete und programmierte Software, die Abgaswerte vortäuschen sollte, die tatsächlich nicht zu erreichen waren (LG Detmold, Urteil vom 11.08.2016, Az.: 9 O 51/16, juris).
  • LG Düsseldorf, 06.10.2017 - 9 O 69/17
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es sich nicht nur um einen einfachen Herstellungsfehler handelt, sondern um eine bewusst auf Manipulation ausgerichtete und programmierte Software, die Abgaswerte vortäuschen sollte, die tatsächlich nicht zu erreichen waren (LG Detmold, Urteil vom 11.08.2016, Az.: 9 O 51/16, juris).
  • LG Düsseldorf, 06.10.2017 - 9 O 78/17
  • LG Düsseldorf, 20.11.2017 - 9 O 76/17
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Rechtsprechung
   AG Düsseldorf, 30.06.2016 - 55 C 48/16   

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https://dejure.org/2016,47262
AG Düsseldorf, 30.06.2016 - 55 C 48/16 (https://dejure.org/2016,47262)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.06.2016 - 55 C 48/16 (https://dejure.org/2016,47262)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - 55 C 48/16 (https://dejure.org/2016,47262)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten als Aufwendungsersatz i.R.d. Schadensabwicklung

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AGS 2016, 595
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 05.12.2017 - VI ZR 24/17

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Gegenstandswert des Anspruchs auf Ersatz

    Da es zur Bestimmung des Gegenstandswerts für die Nebenforderung auf die letztlich festgestellte oder unstreitig gewordene Höhe der Hauptforderung ankommt, ist es somit entgegen der Ansicht der Revision ohne Belang, ob die auf § 254 BGB gestützte Einwendung von Schädigerseite vor oder nach der Beauftragung des Rechtsanwalts oder der Geltendmachung des Anspruchs durch den Geschädigten erhoben wird (a.A. wohl AG Düsseldorf, AGS 2016, 595 mit zust. Anmerkung Seutter, DAR 2016, 491 ff.; Mardner, NJW 2016, 1546, 1548, der auf den Zeitpunkt der Beauftragung und den "Beauftragungswert" abstellt) und ob der Geschädigte bis zur Erhebung der Einwendung davon ausgehen durfte, dass die im Gutachten ermittelte Schadenshöhe zutreffend ist (so aber wohl AG Frankfurt, AGS 2012, 91 f.).

    Schließlich stellt der berechtigte Verweis auf eine günstigere Reparaturwerkstatt entgegen der Ansicht der Revision (ebenso: Seutter, DAR 2016, 491, 492 f.; Jaeger, ZfS 2016, 490, 492) - anders als eine nachträgliche Erfüllung - nicht eine teilweise Erledigung des Anspruchs dar, die in dem hier maßgeblichen Außenverhältnis unter Umständen den Gegenstandswert unberührt lässt.

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