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   OLG Frankfurt, 05.07.2017 - 2 Ws 35/17   

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https://dejure.org/2017,37159
OLG Frankfurt, 05.07.2017 - 2 Ws 35/17 (https://dejure.org/2017,37159)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.07.2017 - 2 Ws 35/17 (https://dejure.org/2017,37159)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Juli 2017 - 2 Ws 35/17 (https://dejure.org/2017,37159)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehung einer Erledigungs- bzw. Befriedigungsgebühr gem. Nr. 4141 RVG-VV

  • Burhoff online

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Mitwirkung, Ursächlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusätzliche Verfahrensgebühr; Mitwirkung; Ursächlichkeit

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 4141
    Voraussetzungen der Entstehung der sogenannten Erledigungs- bzw. Befriedungsgebühr nach Nr. 4141 RVG -VV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AGS 2017, 505
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 30.09.2011 - 1 Ws 66/09

    Rechtsanwaltsvergütung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2017 - 2 Ws 35/17
    Der Senat teilt insoweit die in der Rechtsprechung vertretene Auffassung, wonach die anwaltliche Mitwirkung für die Beendigung des Verfahrens ursächlich oder jedenfalls mitursächlich gewesen sein muss (vgl. KG, Beschluss vom 30. September 2011, Az. 1 Ws 66/09; OLG Braunschweig, Beschluss vom 08. März 2016, Az. 1 Ws 49116 mN; zitiert nach juris), d. h., der Anwalt auf die Rücknahme irgendwie Einfluss genommen haben muss.
  • LG Dresden, 06.05.2019 - 15 Qs 30/19

    Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverfahren, zusätzliche Verfahrensgebühr,

    Die Kammer hält an ihrer Auffassung fest, wonach der Beitrag des Rechtsanwalts für die Entbehrlichkeit der Hauptverhandlung (mit-)ursächlich gewesen sein muss, damit die Gebühr Nr. 4141 VV RVG entsteht (so auch OLG Frankfurt, Beschl. v. 05.07.2017 - 2 Ws 35/17 - Rn. 7; KG Berlin, Beschl. v. 30.09.2011 - 1 Ws 66/09 - Rn. 5; OLG Köln, Beschl. v. 11.03.2009-2 Ws 55/09 - Rn. 11).
  • LG Magdeburg, 19.03.2021 - 23 Qs 14/21

    Strafverteidigerkosten: Erfordernis der Ursächlichkeit des Verteidigerverhaltens

    zeigen, dass letztlich die endgültige Einstellung des Verfahrens ausschließlich auf der Überzeugungsarbeit des Richters gegenüber der Staatsanwaltschaft beruhte und nicht auf einem Verteidigerverhalten (vgl. zum Erfordernis der Ursächlichkeit des Verteidigerverhaltens auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.07.2017, Az.: 2 Ws 35/17, Rn. 7 und 8. zitiert nach juris).
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