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   OLG Köln, 01.12.2016 - II-27 WF 197/16   

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https://dejure.org/2016,45217
OLG Köln, 01.12.2016 - II-27 WF 197/16 (https://dejure.org/2016,45217)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.12.2016 - II-27 WF 197/16 (https://dejure.org/2016,45217)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Dezember 2016 - II-27 WF 197/16 (https://dejure.org/2016,45217)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfallen der Terminsgebühr bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs im einstweiligen Anordnungsverfahren

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 3104 Anm. I Nr. 1
    Erfallen der Terminsgebühr bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs im einstweiligen Anordnungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1337
  • AGS 2017, 70
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.11.2011 - XII ZB 458/10

    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr in Verfahren mit mündlicher Verhandlung auf

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2016 - 27 WF 197/16
    Wie bereits der Bezirksrevisor und ihm folgend das Amtsgericht zutreffend und eingehend dargestellt haben, nimmt der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin bei seiner Beschwerde insbesondere Bezug auf eine Entscheidung des BGH (Beschluss vom 02.11.2011 - XII ZB 458/10 -, FamRZ 2012, Seite 110), welche indes für das vorliegende Verfahren nicht herangezogen werden kann, da sie sich mit einer anderen Gebührenvorschrift, nämlich der Vorbem. 3 Abs. 3 Alt. 3 VV RVG a. F. (jetzt: Vorbem. 3 Abs. 3 Alt. 2 VV RVG) und nicht mit Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 RVG-VV befasst, auf die sich der Antragstellervertreter in seinem Festsetzungsantrag vom 12.04.2016 und den nachfolgenden Schriftsätzen beruft.

    Auf die insoweit unterschiedliche Falllage hat auch der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln in seinem Beschluss vom 27.04.2012 (II-4 WF 22/12) zu Recht hingewiesen und ausgeführt, dass die Entscheidung des 12. Senats des BGH vom 02.11.2011 - XII ZB 458/10 - zu der Entstehung einer Terminsgebühr nach der Vorbem. 3 Abs. 3 Alt. 3 VV RVG (a. F.) aufgrund der Mitwirkung an einer Besprechung für das Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 644 ZPO a.F. nicht einschlägig sei.

  • OLG Köln, 27.04.2012 - 4 WF 22/12

    Erfallen der Terminsgebühr in Verfahren einer einstweiligen Anordnung zum

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2016 - 27 WF 197/16
    Auf die insoweit unterschiedliche Falllage hat auch der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln in seinem Beschluss vom 27.04.2012 (II-4 WF 22/12) zu Recht hingewiesen und ausgeführt, dass die Entscheidung des 12. Senats des BGH vom 02.11.2011 - XII ZB 458/10 - zu der Entstehung einer Terminsgebühr nach der Vorbem. 3 Abs. 3 Alt. 3 VV RVG (a. F.) aufgrund der Mitwirkung an einer Besprechung für das Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 644 ZPO a.F. nicht einschlägig sei.
  • OLG Brandenburg, 29.03.2017 - 15 WF 40/17

    Rechtsanwaltsgebühren in Familiensachen: Terminsgebühr im Verfahren der

    Soweit in der Kommentarliteratur (Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 22. Aufl., Rn. 43; Riedel/Sußbauer/Alhmann, RVG, 10. Aufl., VV Nr. 3104, Rn. 8, jeweils auch zu der insoweit vergleichbaren Konstellation im zivilprozessualen Eilverfahren) und Rechtsprechung (OLG Köln, BeckRS 2016, 20660; OLG München, FamRZ 2006, 220) die Ansicht vertreten wird, dass es sich bei dem Verfahren der einstweiligen Anordnung nach §§ 49 ff. FamFG wie auch bei den Eilverfahren nach der ZPO um Verfahren handele, für die eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben sei, weil eine Entscheidung in jenen Verfahren zunächst auch ohne mündliche Verhandlung ergehen könne und erst nach deren Erlass auf Antrag (§ 54 Abs. 2 FamFG) bzw. auf Widerspruch (§ 924 Abs. 2 S. 2 ZPO) mündlich zu verhandeln sei, trägt dies weder dem einheitlichen Charakter des familienrechtlichen bzw. zivilrechtlichen Eilverfahrens Rechnung, noch entspricht sie dem Sinn und Zweck von Abs. 1 Nr. 1 der Anmerkung zu VV RVG Nr. 3104; sie steht auch im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
  • OLG Karlsruhe, 17.01.2024 - 18 WF 155/23

    Keine Terminsgebühr für Verfahrensbevollmächtigte bei Entscheidung ohne mündliche

    Damit fällt nach überwiegender Auffassung, die der Senat in ständiger Rechtsprechung teilt, keine Terminsgebühr an (OLG Köln vom 01.12.2018 - II-27 WF 197/16, juris Rn. 8; Senat vom 08.02.2013 - 18 WF 154/12, juris Rn. 17; Zöller/Feskorn, a.a.O., § 49 FamFG Rn. 27; Gerold/Schmidt/Müller/Rabe, RVG, 26. Auflage 2023, RVG VV 3103 Rn. 48; Kroiß/Mayer, RVG, 8. Auflage 2021, RVG VV 3104 Rn. 15; Toussaint, a.a.O., RVG VV 3103, 3104 Rn. 28 Stichwort: FamFG; Sternal/Giers, FamFG, 21. Auflage 2023, § 51 Rn. 34; Dutta/Jacoby/Schwab/Heiß, FamFG, 4. Auflage 2021, § 51 Rn. 7; Haußleiter/Haußleiter, 2. Auflage 2017, FamFG, § 51 Rn. 7).
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