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   LG Berlin, 28.12.2016 - 536 Qs 22/16   

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https://dejure.org/2016,50107
LG Berlin, 28.12.2016 - 536 Qs 22/16 (https://dejure.org/2016,50107)
LG Berlin, Entscheidung vom 28.12.2016 - 536 Qs 22/16 (https://dejure.org/2016,50107)
LG Berlin, Entscheidung vom 28. Dezember 2016 - 536 Qs 22/16 (https://dejure.org/2016,50107)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Rücknahme Strafbefehl, vorbereitendes Verfahren, Verfahrensgebühr

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Nr 4104 RVG-VV, § 411 Abs 3 S 1 StPO
    Verteidigergebühren im Strafbefehlsverfahren: Vorverfahrensgebühr nach Rücknahme der Anklage durch die Staatsanwaltschaft

Papierfundstellen

  • AGS 2017, 80
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Oldenburg, 25.06.2008 - 5 Qs 230/08

    Entstehen einer Verfahrensgebühr im vorbereitenden Verfahren bei Rücknahme der

    Auszug aus LG Berlin, 28.12.2016 - 536 Qs 22/16
    Er wurde im Rahmen des - sich an die Rücknahme der Klage anschließenden - Ermittlungsverfahrens tätig und hatte die Gebühr nicht bereits aus der vorausgegangenen Tätigkeit in dieser Sache im Ermittlungsverfahren verdient (vgl. LG Oldenburg, Beschluss vom 25. Juni 2008, Az.: 5 Qs 230/08; AG Gießen, Beschluss vom 29. Juni 2016, Az.: 507 Ds 604 Js 35439/13 - zit. nach juris, dort Rn. 8).
  • AG Gießen, 29.06.2016 - 507 Ds 604 Js 35439/13

    Nimmt die Staatsanwaltschaft ihre Anklage, versetzt sie damit das Verfahren in

    Auszug aus LG Berlin, 28.12.2016 - 536 Qs 22/16
    Er wurde im Rahmen des - sich an die Rücknahme der Klage anschließenden - Ermittlungsverfahrens tätig und hatte die Gebühr nicht bereits aus der vorausgegangenen Tätigkeit in dieser Sache im Ermittlungsverfahren verdient (vgl. LG Oldenburg, Beschluss vom 25. Juni 2008, Az.: 5 Qs 230/08; AG Gießen, Beschluss vom 29. Juni 2016, Az.: 507 Ds 604 Js 35439/13 - zit. nach juris, dort Rn. 8).
  • LG Nürnberg-Fürth, 13.10.2020 - 7 Qs 56/20

    Kostenfestsetzung bei Rücknahme eines Strafbefehlsantrags

    Die übereinstimmende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist zudem, dass dem Verteidiger - sofern er nach Rücknahme des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls anschließend im Ermittlungsverfahren tätig war z.B. aufgrund weiterer Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft, die zu einem erneuten Antrag auf Erlass eines Strafbefehls oder aber zu einer Einstellung geführt haben - zusätzlich die Gebühr VV 4104 RVG zusteht (Gerold/Schmidt/Burhoff, 24. Aufl. 2019, RVG VV 4104, Rn. 4; LG Berlin, Beschluss vom 28.12.2016 - 536 Qs 22/16 = BeckRS 2016, 114021; AG Gießen, Beschluss vom 29.6.2016, 507 DS 604 Js 35439/13 = BeckRS 2016, 13454).
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