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   OLG Rostock, 30.04.2018 - 20 Ws 78/18   

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https://dejure.org/2018,11167
OLG Rostock, 30.04.2018 - 20 Ws 78/18 (https://dejure.org/2018,11167)
OLG Rostock, Entscheidung vom 30.04.2018 - 20 Ws 78/18 (https://dejure.org/2018,11167)
OLG Rostock, Entscheidung vom 30. April 2018 - 20 Ws 78/18 (https://dejure.org/2018,11167)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Abtretung, Kostenerstattungsanspruch, Vollmacht, Aufrechnung

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 311 Abs 3 S 1 StPO, § 464a Abs 2 StPO, § 467 Abs 1 StPO, § 91 Abs 2 ZPO, § 104 Abs 3 S 1 ZPO
    Rechtsanwaltskosten in Strafsachen: Wirksamkeit der in der Vollmachtsurkunde erfolgten Abtretung von Kostenerstattungsansprüchen an den Wahlverteidiger; Anspruch gegen die Staatskasse nach Teilfreispruch des zunächst durch einen Wahlverteidiger dann durch einen ...

  • IWW

    § 311 Abs. 3 S. 1 StPO, § 464a Abs. 2 StPO, § 91 Abs. 2 ZPO, § 104 Abs. 3 S 1 ZPO, § 305c BGB, § 398 BGB, § 167 Abs. 1 BGB, § 43 RVG, § 52 Abs. 1 RVG
    StPO, ZPO, BGB, RVG

  • Burhoff online

    Kostenerstattungsanspruch, teilweiser Gebührenverzicht des Pflichtverteidigers

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 232
  • AGS 2018, 330
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 2252/08

    Verweigerung der Festsetzung und Auszahlung der Pflichtverteidigervergütung

    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2018 - 20 Ws 78/18
    Dieser Anspruch ist nicht identisch mit dem Anspruch des Pflichtverteidigers gegen die Staatskasse auf Erstattung seiner gesetzlichen Gebühren und notwendigen Auslagen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 04. Mai 2009 - 1 BvR 2252/08 -, Rdz. 22 in juris).
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 4 Ws 56/09

    Rahmengebühr; Grudngebühr; Vernehmungsterminsgebühr; Terminsgebühr

    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2018 - 20 Ws 78/18
    Das gilt auch im Verhältnis zwischen ursprünglichem Wahlverteidiger und späterem Pflichtverteidiger (vgl. Löwe/ Rosenberg/Hilger, StPO, 26. Auflage, § 464a Rdnr. 47; Meyer-Goßner, StPO, 60. Auflage, § 464a Rdnr. 13 - jeweils m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Februar 1982; OLG Hamm, Beschluss vom 7.5.2009 - 4 Ws 56/09, BeckRS 2009, 21635, beck-online), sofern nicht ein notwendiger und vom Angeklagten nicht zu vertretender Anwaltswechsel stattgefunden hat, was hier nicht der Fall ist.
  • OLG Düsseldorf, 15.05.1986 - 1 Ws 388/86

    Staatskasse; Pflichtverteidigervergütung; Wahlverteidiger; Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2018 - 20 Ws 78/18
    Waren - wie hier - nacheinander ein Wahl- und dann ein anderer Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger tätig, so wird dem (teilweise) freigesprochenen Angeklagten von den Gebühren des Wahlverteidigers nur der (anteilige) Unterschiedsbetrag zu den Kosten des Pflichtverteidigers erstattet (OLG Düsseldorf JurBüro 1984, 724; Rpfleger 1986, 444; OLG Karlsruhe NStZ 1981, 404).
  • OLG Nürnberg, 25.03.2015 - 2 Ws 426/14

    Formularmäßige Strafverteidigervollmacht: Unwirksamkeit der Abtretung des

    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2018 - 20 Ws 78/18
    Denn der Angeklagte hat seine zukünftigen Kostenerstattungsansprüche gegen die Staatskasse bereits mit der Rechtsanwalt J. am 13.11.2013 erteilten und von diesem zu den Akten gereichten Vollmacht wirksam und unwiderruflich zur Abgeltung von dessen Honoraransprüchen (= Kosten und Auslagen) an diesen abgetreten (vgl. zur Wirksamkeit einer in die Vollmachtsurkunde aufgenommenen Abtretungserklärung Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG, 23. Aufl., § 43 Rdz. 12; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.03.2015 - 2 Ws 426/14 - jeweils m.w.N.).
  • LG Aachen, 01.04.2021 - 60 Qs 7/21

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Einziehung, beratende Tätigkeit

    Ein gleichwohl erlassener Nichtabhilfebeschluss ist im Hinblick hierauf (deklaratorisch) aufzuheben (Anschluss an OLG Rostock, Beschl. v. 30.04.2018 - 20 Ws 78/18, juris Rn. 28).

    Der gleichwohl erlassene Nichtabhilfebeschluss ist im Hinblick hierauf (deklaratorisch) aufzuheben (vgl. OLG Rostock, Beschl. v. 30.04.2018 - 20 Ws 78/18, juris Rn. 28; KK-StPO/ Gieg , 8. Aufl. 2019, § 464b Rn. 4 m.w.Nachw.).

  • LG Köln, 13.08.2019 - 323 Qs 87/19

    Gebührenbemessung, Bußgeldverfahren, Verfahrensgebühr, Berufskraftfahrer

    Aufgrund dieser konkreten Gestaltung ist daher davon auszugehen, dass der Inhalt der Klausel für den Betroffenen erkennbar und daher nicht überraschend war (so auch etwa OLG Rostock, Beschluss vom 30.04.2018, 20 Ws 78/18 - juris - OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.03.2015, 2 Ws 426/14 - juris; Meyer/Kroiß- Krois , RVG, 7.A., 2018, § 43 Rn. 7; Gerold/Schmidt- Burhoff , RVG-Kommentar, 23.A., 2017, § 43 Rn. 12; Riedel/Sußbauer- Kremer, RVG, 10.A., 2015, § 43 Rn. 10; Hartung/Schons/Enders- Hartung , RVG, 3.A., 2017, § 43 Rn. 18).
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