Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.02.2021

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   BGH, 16.02.2012 - AK 1, 2/12, AK 1/12, AK 2/12   

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BGH, 16.02.2012 - AK 1, 2/12, AK 1/12, AK 2/12 (https://dejure.org/2012,545)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2012 - AK 1, 2/12, AK 1/12, AK 2/12 (https://dejure.org/2012,545)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - AK 1, 2/12, AK 1/12, AK 2/12 (https://dejure.org/2012,545)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 129b Abs 1 S 2 StGB
    Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Beteiligung an der kurdischen "Komalen Ciwan"

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Grundsätze zum Erlass eines Haftbefehls bei der Annahme von Flucht- und Verdunkelungsgefahr

  • rewis.io

    Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Beteiligung an der kurdischen "Komalen Ciwan"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Grundsätze zum Erlass eines Haftbefehls bei der Annahme von Flucht- und Verdunkelungsgefahr

  • datenbank.nwb.de

    Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Beteiligung an der kurdischen "Komalen Ciwan"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftrecht - Untersuchungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.10.1965 - 3 StR 15/65

    Bildung einer auf geheime und auf Begehung von Straftaten gerichteten Vereinigung

    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - AK 1/12
    Unabhängig davon, ob überhaupt völkerrechtlich eine Volksgruppe innerhalb eines bestehenden Staates in Ausnahmefällen das Recht zu einer Sezession haben kann und dieses Recht gewaltsam durchsetzen darf (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1965 - 3 StR 15/65, NJW 1966, 310, 313; IGH, Rechtsgutachten vom 22. Juli 2010 - General List No. 141, Rn. 82 f., International Legal Materials 49 [2010], 1404 ff.), fehlen in der konkreten Situation die Voraussetzungen für ein solches allenfalls in besonderen Konstellationen gegebenes Recht.
  • VK Sachsen, 18.06.2009 - 1/SVK/017-09

    Ausschluss wegen fehlender Erklärung, wenn eindeutig gefordert?

    Die Anforderungen sind erfüllt, wenn der Bieter in Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens AK 1 der Gütegemeinschaft ,,Güteschutz Kanalbau" ist.

    Zugleich wurde der Antragstellerin mitgeteilt, dass ihr Angebot nicht den geforderten Ausschreibungsbedingungen entspreche, da der von der Antragstellerin benannte Nachunternehmer nicht über das geforderte Gütezeichen AK 1 der Gütegemeinschaft ,,Güteschutz Kanalbau" verfüge.

    Die vorgetragene Begründung der Auftraggeberin, wonach der benannte Nachunternehmer für Teilleistungen nicht das geforderte Gütezeichen AK 1 der Gütegemeinschaft ,,Güteschutz Kanalbau" besitze, sei ungeeignet, eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gemäß § 26 Nr. 1 a VOB/A zu begründen.

    Es sei aber so, dass die Regelung in Ziffer 10.8 weder die Vorlage eines Nachweises verlange, noch sei der Zeitpunkt definiert, in dem der Bieter im Besitz des RAL-Gütezeichens AK 1 sein müsse.

    Soweit ein Auftraggeber aber nicht ausdrücklich eine andere Vorgabe mache, sei die Nachweisführung für die infrage stehende Tatsache, hier also der Besitz des RAL- Gütezeichens AK 1, nicht auf den Zeitpunkt der Angebotsabgabe bestimmt.

    Weder in der Vergabebekanntmachung noch in der Aufforderung zur Angebotsabgabe, auch nicht in sonstigen Vergabeunterlagen, sei die Vorlage eines Nachweises hinsichtlich des Gütezeichens AK 1 gefordert.

    Darüber hinaus besitze die benannte Nachunternehmerin selbstverständlich ein entsprechendes Gütezeichen AK 1.

    Maßgeblich sei vielmehr, dass das mit der überreichten Verpflichtungserklärung rechtlich verpflichtete Unternehmen als solches im Besitz des Gütezeichens AK 1 sei.

    Die durch die Verpflichtungserklärung berechtigte und verpflichtete Nachunternehmerin sei in Besitz des RAL-Gütezeichens AK 1.

    Insbesondere könne das eigene Angebot nicht wegen eines angeblich fehlenden RAL-Gütezeichens AK 1 ausgeschlossen werden.

    Das Formblatt ,,Eignungsnachweis" habe keine entsprechende Aufforderung enthalten, das Gütezeichen AK 1 vorzulegen.

    Gemäß Punkt 10.8 der Vergabeakte sei der Nachweis des RAL-Gütezeichens AK 1 der Gütegemeinschaft ,,Güteschutz Kanalbau" gefordert worden.

    Das von der Antragstellerin für ihre Nachauftragsnehmerin, für die Niederlassung Sachsen, vorgelegte RAL-Gütezeichen der Gruppe AK 1 sei, wie eine Nachfrage bei der Gütegemeinschaft ,,Güteschutz Kanalbau" ergeben habe, nicht mehr gültig.

    Abschließend wiederholte die Antragstellerin nochmals ihren bisherigen Vortrag, dass es hinsichtlich des benannten Nachunternehmers auf die Nachunternehmerin selbst und nicht auf ihre Niederlassung Sachsen ankomme, welche selbstverständlich über das geforderte Gütezeichen AK 1 verfüge.

    In die formale Angebotsprüfung sei deshalb noch mal eingestiegen worden, da durch die XXXXXX GmbH festgestellt worden sei, dass die Antragstellerin nicht über das geforderte RAL-Gütezeichen AK 1 der Gütegemeinschaft ,,Güteschutz Kanalbau" verfügt habe.

    Der Ausschluss des Angebotes der Antragstellerin gestützt auf das vermeintlich fehlende RAL-Gütezeichens AK 1 der Gütegemeinschaft ,,Güteschutz Kanalbau" verletzte die Antragstellerin in ihren Rechten aus § 97 Absatz 7 GWB.

    Vorliegend vertritt die Vergabekammer die Auffassung, dass das Angebot der Antragstellerin vergaberechtswidrig aufgrund eines angeblichen Fehlens eines gültigen RAL-Gütezeichens AK 1 vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen wurde.

    Das Angebot der Antragstellerin war nach Auffassung der Vergabekammer nicht wegen Fehlens eines gültigen RAL-Gütezeichens AK 1 auszuschließen.

    Das verlangte RAL-Gütezeichens AK 1 dient nach den Ausführungen der Auftraggeberin im Rahmen der mündlichen Verhandlung insbesondere der Feststellung, ob der Bieter technisch in der Lage ist, die sensible Bauleistung an einem wichtigen Knotenpunkt der städtischen Wasserversorgung zu bewältigen.

    Insoweit wäre also das RAL-Gütezeichens AK 1 als unternehmensbezogene Bescheinigung einzustufen, die eine spezielle Fachkunde nachweist und mithin von § 8 Nr. 3 Abs. 4 Satz 1 VOB/A erfasst ist.

    Die Anforderungen sind erfüllt, wenn der Bieter in Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens AK 1 der Gütegemeinschaft ,,Güteschutz Kanalbau" ist".

    Hätte man jedoch auftraggeberseits eine konkrete, niederlassungsbezogene Zertifizierung und Vorlage des Zertifikates gewünscht, so hätte man dies durch entsprechend klare Formulierungen auch zum Ausdruck bringen müssen und hätte es nicht bei der Formulierung belassen dürfen, dass der ,,der Bieter in Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens AK 1 der Gütegemeinschaft ,,Güteschutz Kanalbau" ist.

    Im Ergebnis war also festzuhalten, dass das Angebot der Antragstellerin zu Unrecht wegen des vermeintlich fehlenden RAL-Gütezeichens AK 1 der Gütegemeinschaft ,,Güteschutz Kanalbau" ausgeschlossen wurde, weshalb die Aufhebung des Vergabeverfahrens in diesem Verfahrensstand und unter den dargelegten Gesichtspunkten nicht gerechtfertigt war.

  • OLG Hamm, 03.11.2010 - 20 U 38/10

    Rechtsfolgen der unrichtigen Beantwortung von Fragen in einem von dem

    Wie das Fax-Schreiben der Beklagten (Anlage K 5 = Bl. 11 AK 1) und der Rahmenvertrag der Beklagten mit der Streithelferin (Anlage B 7 = Bl. 32 AK 1) zeigen, war die Beklagte auch mit der Einbeziehung des "VSMA Wording" einverstanden; auch nach dem Willen der Beklagten sollten diese Klauselwerke Inhalt der mit ihr zu schließenden Versicherungsverträge werden.
  • VK Baden-Württemberg, 05.07.2010 - 1 VK 29/10

    Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB

    AK 1 oder Nachweis einer Fremdüberwachung mit dem Angebot vorzulegen ist.

    Es werde zum einen angegeben, dass der Nachweis Güteschutz Kanalbau mindestens AK 1 oder Nachweis einer Fremdüberwachung mit dem Angebot vorzulegen sei, zum anderen werde darauf hingewiesen, dass Nachweise gemäß § 8 VOB/A Nr. 3 Abs. 1 a bis g nur auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen seien.

    Zudem sei die Forderung eines Nachweises Güteschutz mindestens AK 1 für die konkrete Baumaßnahme unsinnig.

    Des weiteren sei die Rüge, dass die Forderung eines Nachweises Güteschutz Kanalbau mindestens AK 1 für die konkrete Baumaßnahme unsinnig sei, verspätetet erhoben worden.

    AK 1 oder einer Fremdüberwachung bis zum Ende der Angebotsabgabefrist nicht ausreichend Zeit gewesen sei, dass die Anforderung in Ziffer 3.1.3 der Aufforderung zur Angebotsabgabe (KEV 110.2) widersprüchlich und das Erfordernis eines Nachweises des Güteschutz Kanalbau mind.

    AK 1 unsinnig sei, ist sie mit diesem Vortrag präkludiert.

    AK 1 oder ein Nachweis einer Fremdüberwachung mit dem Angebot vorzulegen sei.

    AK 1" oder einer Fremdüberwachung sei nicht erfüllbar, mangels rechtzeitiger Rüge nicht mehr gehört werden kann.

    AK 1 fügte die Antragstellerin ihrem Angebot nicht bei.

    Ein dem Gütezeichen Kanalbau AK 1 gleichwertiger Nachweis wurde von der Antragstellerin nicht vorgelegt.

    AK 1 verfügt, die Voraussetzungen erfüllt, dass ein Fremdüberwachungsvertrag mit ihm geschlossen wird.

  • OLG Hamburg, 25.07.2018 - 3 U 51/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Wahrung der Vollziehungsfrist durch Zustellung

    Die Antragstellerin ist mit Urteil des Landgerichts vom 7.10.2016, Az. 416 HKO 122/16, teilweise abgeändert durch Urteil des Senats vom 9.11.2017, Az. 3 U 246/16, im Wege der einstweiligen Verfügung verurteilt worden, eine Handlung zu unterlassen (Anlage AK 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2016 - 11 S 889/15

    Ausweisung eines die PKK in herausgehobener Funktion unterstützenden türkischen

    Der Senat sieht sich hier auch in Übereinstimmung mit den aktuellen Bewertungen der PKK und deren Teilorganisationen durch den Bundesgerichtshof, (Beschluss vom 03.09.2015 - AK 27/15 -, BeckRS 2015, 16318; vom 19.03.2015 - AK 2/15 -, juris; vom 06.05.2014 - 3 StR 265/13 -, NStZ-RR 2014, 274, auch zur Zurechnung von Taten der TAK zur PKK; vom 16.02.2012 - AK 1/12 und AK 2/12 -, juris, zur KCK und der HPG; Urteil vom 28.10.2010 - 3 StR 179/10 -, NJW 2011, 542; vgl. auch Haverkamp, ZStW 2011, 92 , Fn. 25, die bezüglich der PKK von einer Allianz von Terrorismus mit organisierter Kriminalität ausgeht).
  • BGH, 22.09.2016 - StB 29/16

    Dringender Tatverdacht der Verabredung zum Mord; Fortdauer der etwas mehr als

    Der Senat hatte zuvor im Haftprüfungsverfahren nach §§ 121 f. StPO mit Beschlüssen vom 10. Oktober 2013 (AK 17-19/13), 23. Januar 2014 (AK 1-3/14), 8. Mai 2014 (AK 8-10/14) und 7. August 2014 (AK 20-22/14) jeweils die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2016 - 11 S 1389/15

    Ausweisung wegen Unterstützung der terroristischen PKK

    Der Senat sieht sich hier auch in Übereinstimmung mit den aktuellen Bewertungen der PKK und deren Teilorganisationen durch den Bundesgerichtshof, (Beschluss vom 03.09.2015 - AK 27/15 -, BeckRS 2015, 16318; vom 19.03.2015 - AK 2/15 -, juris; vom 06.05.2014 - 3 StR 265/13 -, NStZ-RR 2014, 274, auch zur Zurechnung von Taten der TAK zur PKK; vom 16.02.2012 - AK 1/12 und AK 2/12 -, juris, zur KCK und der HPG; Urteil vom 28.10.2010 - 3 StR 179/10 -, NJW 2011, 542; vgl. auch Haverkamp, ZStW 2011, 92 , Fn. 25, die bezüglich der PKK von einer Allianz von Terrorismus mit organisierter Kriminalität ausgeht).
  • BGH, 06.05.2014 - 3 StR 265/13

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (PKK; keine

    Dies entspricht der langjährigen, ständigen Rechtsprechung der mit Staatsschutzstrafsachen befassten Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - AK 1 und 2/12, BGHR StGB § 129b Vereinigung 2; vgl. zur Entwicklung der Rechtsprechung BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 179/10, BGHSt 56, 28, 29 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.2013 - 11 S 2336/12

    Aussetzung des Verfahrens eines türkischen Saatsangehörigen zur Einholung einer

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 15.03.2005 - 1 C 26.03 - juris, Urteile des Senats vom 16.05.2012 - 11 S 2328/11 - juris und vom 07.12.2011 - 11 S 897/11 - juris, jew. m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - AK 1/12 und 2/12 - juris) sind die PKK und ihre Nachfolgeorganisationen - im Folgenden PKK - dem Terrorismus zuzurechnen und damit jedenfalls als eine den Terrorismus im Sinne des § 54 Nr. 5 AufenthG unterstützende Vereinigung anzusehen.
  • BGH, 14.11.2012 - AK 32/12

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland;

    Der Senat hatte dies in früheren Entscheidungen in anderen Verfahren im Hinblick auf die dortige jeweilige Beweislage offengelassen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2012 - AK 1/12 u.a., juris Rn. 19; vom 19. April 2012 - AK 9/12, Rn. 14).

    Sie ist angesichts des von ihr in Anspruch genommenen - indes nicht gegebenen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - AK 1/12 u.a., juris Rn. 18) - "Selbstverteidigungsrechts" und der durch ihre weiteren Unterorganisationen, die HPG und die TAK, verübten Anschläge darauf ausgerichtet, Mord (§ 211 StGB) oder Totschlag (§ 212 StGB) zu begehen.

  • VK Sachsen, 22.07.2005 - 1/SVK/080-05

    Ausschluss bei fehlender Nachunternehmererklärung!

  • FG München, 24.10.2001 - 1 K 4935/98

    Mietvertrag auf Lebenszeit mit Angehörigen zu ungewöhnlichen Bedingungen

  • LG Düsseldorf, 24.03.2016 - 4b O 39/14

    Anzeigeneinheit (1)

  • OVG Brandenburg, 27.12.2001 - 1 B 332/01

    Bewilligung zugesagter Personalausstattung

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2005 - 1 LA 187/05

    Kein Ermessen bei der Auswahl des Zielstaats der Abschiebung

  • VG Cottbus, 08.08.2012 - 3 L 156/12

    Jagd-, Forst- und Fischereirecht

  • VK Baden-Württemberg, 20.05.2009 - 1 VK 18/09

    Rüge innerhalb von fünf Tagen ist noch unverzüglich!

  • VK Düsseldorf, 23.04.2007 - VK-9/07

    Eignungsnachweise der Nachunternehmer?

  • VK Düsseldorf, 23.04.2007 - VK-09/07

    Auslegung des Zusatzes "gemäß Bewerbungsbedingungen" in der Bekanntmachung;

  • VK Sachsen-Anhalt, 06.06.2000 - VK Hal 9/00

    Mittelstandsförderung durch VOB/A

  • VG Schwerin, 07.04.1995 - 1 B 10068/95

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Aussetzung der Abschiebung; Bestehen

  • VK Thüringen, 19.05.2020 - 250-4002-2559/2020-N-004-WAK
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Rechtsprechung
   BGH, 03.02.2021 - AK 1/21, AK 2/21, AK 1, 2/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,2326
BGH, 03.02.2021 - AK 1/21, AK 2/21, AK 1, 2/21 (https://dejure.org/2021,2326)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2021 - AK 1/21, AK 2/21, AK 1, 2/21 (https://dejure.org/2021,2326)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 112 StPO; § 129a StGB; § 129b StGB; § 8 VStGB
    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate; dringender Tatverdacht wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Kriegsverbrechen

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Dringender Tatverdacht der Beteiligung an Kriegsverbrechen in Syrien

  • rewis.io

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht hinsichtlich der Begehung von Kriegsverbrechen gegen eine Person in Syrien im Zusammenhang mit der mitgliedschaftlichen Betätigung in einer terroristischen Vereinigung

  • rechtsportal.de

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Dringender Tatverdacht der Beteiligung an Kriegsverbrechen in Syrien

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 118
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.09.2020 - StB 28/20

    Kriegsverbrechen gegen Personen durch schwerwiegend entwürdigende oder

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - AK 1/21
    (2) Die Tat ist zugleich angesichts der Motivlage ein Mord aus niedrigen Beweggründen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2020 - StB 28/20, juris Rn. 37 mwN).

    Mit Blick auf den vom Angeschuldigten S. vorsätzlich erbrachten Beitrag liegt wenigstens eine Beihilfe zu dem Kriegsverbrechen gegen Personen und dem Mord vor (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2020 - StB 28/20, juris Rn. 28 ff.).

  • BGH, 22.02.2018 - AK 4/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen dringenden Tatverdachts von

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - AK 1/21
    Die Tötung ist dem Angeschuldigten aufgrund des bislang anzunehmenden Sachverhalts als Mittäter nach § 25 Abs. 2 StGB, § 2 VStGB zuzurechnen, da die Bewachung in unmittelbarer Nähe einen wesentlichen Tatbeitrag darstellte (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2018 - StB 29/17 u.a., juris Rn. 33; vom 20. Februar 2019 - AK 4/19, juris Rn. 23 f.).

    Für dieses in Tateinheit mit dem Kriegsverbrechen stehende Delikt ist deutsches Strafrecht sowohl nach § 1 Satz 1 VStGB (s. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2018 - StB 29/17 u.a., juris Rn. 36) als auch nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB anwendbar.

  • BGH, 24.01.2019 - AK 57/18

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - AK 1/21
    Es bestehen der Haftgrund der Fluchtgefahr gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO sowie - auch bei der gebotenen restriktiven Auslegung des § 112 Abs. 3 StPO (s. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 30 ff.) - derjenige der Schwerkriminalität.
  • BGH, 28.04.2020 - 3 StR 85/20

    Regelmäßig keine Mittäterschaft (hier: beim Betrug) durch untergeordnete

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - AK 1/21
    Die letztlich aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu beantwortende Frage, ob er in Tateinheit damit das Kriegsverbrechen gegen Personen und den Mord als Mittäter oder lediglich als Gehilfe begangen hat (vgl. allgemein BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - 3 StR 85/20, juris Rn. 4 mwN), bedarf für die Entscheidung über die Haftfortdauer keiner abschließenden Klärung.
  • BGH, 20.02.2019 - AK 4/19

    Anordnung der Untersuchungshaft und deren Fortdauer über sechs Monate hinaus

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - AK 1/21
    Die Tötung ist dem Angeschuldigten aufgrund des bislang anzunehmenden Sachverhalts als Mittäter nach § 25 Abs. 2 StGB, § 2 VStGB zuzurechnen, da die Bewachung in unmittelbarer Nähe einen wesentlichen Tatbeitrag darstellte (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2018 - StB 29/17 u.a., juris Rn. 33; vom 20. Februar 2019 - AK 4/19, juris Rn. 23 f.).
  • BGH, 30.06.2020 - AK 14/20

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - AK 1/21
    Deutsches Strafrecht gilt insoweit ebenfalls (vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. Juni 2020 - AK 14/20, juris Rn. 27 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2021 - 6 StS 5/20

    Kriegsverbrechen eines in Deutschland lebenden Syrers; Revolutionärer

    Zumindest die FSA und die Jabhat al-Nusra verfügten über eine hierarchische Struktur, hielten die militärische Kontrolle über weite Landesteile und waren in der Lage, koordinierte Angriffe durchzuführen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 3. Februar 2021 - AK 1 und 2/21, juris Rn. 6, 15).

    Dieser stand als Funktionsträger der gegnerischen Streitkräfte für das aus Sicht des Angeklagten zu bekämpfende Regime, das in Verfolgung der Ziele der Jabhat al-Nusra gestürzt werden sollte, um den erstrebten islamischen Staat auf der Grundlage der Scharia zu errichten (zur Einordnung als Täter wegen der Wahrnehmung der Bewachung vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2018 - StB 29/17 u.a., juris Rn. 33; vom 20. Februar 2019 - AK 4/19, juris Rn. 23 f.; vom 3. Februar 2021 - AK 1 und 2/21, juris Rn. 15).

    Mitgliedschaftliche Beteiligung gemäß §§ 129a, 129b StGB Durch dieselbe Handlung betätigte sich der Angeklagte A. gemäß § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB mitgliedschaftlich für die Jabhat al-Nusra (zu deren Charakter als terroristische Vereinigung im Ausland vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 3. Februar 2021 - AK 1 und 2/21, juris Rn. 7 ff., 14).

    Konkurrenzen Das Kriegsverbrechen gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 1 VStGB steht zu dem durch dieselbe Handlung verwirklichten Mord gemäß § 211 Abs. 2 Var. 4 StGB sowie dem gleichzeitig verwirklichten Vereinigungsdelikt im Sinne der §§ 129a, 129b StGB jeweils in Tateinheit (§ 52 StGB) (vgl. BGH, Beschluss vom 3 Februar 2021 - AK 1 und 2/21, juris Rn. 14, 18).

  • BGH, 05.10.2023 - AK 56/23

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des

    Außerdem sind angesichts der Motivlage die Voraussetzungen eines Mordes nach § 211 StGB jedenfalls in der Variante der niedrigen Beweggründe gegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. September 2020 - StB 28/20, juris Rn. 37 mwN; vom 3. Februar 2021 - AK 1/21 u.a., NStZ-RR 2021, 118).

    Das Verbringen der Soldaten zur Hinrichtungsstätte und die Bewachung des Geschehens in unmittelbarer Nähe stellten wesentliche Tatbeiträge dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2018 - AK 4/18 u.a., juris Rn. 33; vom 20. Februar 2019 - AK 4/19, juris Rn. 22 ff.; vom 3. Februar 2021 - AK 1/21 u.a., NStZ-RR 2021, 118 mwN).

    Für die Kriegsverbrechen gilt das infolge des in § 1 Satz 1 VStGB normierten Weltrechtsprinzips, für die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung aufgrund von § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB, für den Tatbestand des Mordes infolge beider Vorschriften (s. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 2021 - AK 1/21 u.a., NStZ-RR 2021, 118; vom 3. Februar 2021 - AK 20/20, StV 2021, 596 Rn. 51; vom 22. Februar 2022 - AK 3/22, juris Rn. 20).

  • BGH, 31.10.2023 - 3 StR 306/23

    Verurteilung wegen eines in Syrien begangenen besonders schweren

    Ungeachtet der Frage, ob sich die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts für die genannten Delikte hier trotz der nicht deckungsgleichen Tatbestandsmerkmale als Annex zu der nach § 1 Satz 1 VStGB eröffneten Zuständigkeit für das Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung ergeben kann (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019 - StB 14/19, BGHSt 64, 89 Rn. 71 mwN), ist der Geltungsbereich zumindest nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB eröffnet (s. zum Mord BGH, Beschluss vom 3. Februar 2021 - AK 1/21 u.a., NStZ-RR 2021, 118; zu Körperverletzungsdelikten in Syrien BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - AK 47/19, juris Rn. 53).
  • BVerwG, 21.08.2023 - 6 A 3.21

    Vereinsrechtliches Verbot von Ansaar International e. V. bestätigt

    Die der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugrundeliegenden Feststellungen, die sich der Senat zu eigen macht, beruhen auf entsprechenden Strukturermittlungen des Generalbundesanwalts sowie Erkenntnissen des BND und des Bundeskriminalamts (BKA) (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 2021 - AK 1 und 2/21 - juris Rn. 12, vom 10. März 2021 - StB 8/21 - juris Rn. 13 und vom 10. Juni 2021 - StB 23/21 - juris Rn. 11).
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