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   BGH, 26.06.2002 - AK 12/02   

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BGH, 26.06.2002 - AK 12/02 (https://dejure.org/2002,10687)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2002 - AK 12/02 (https://dejure.org/2002,10687)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - AK 12/02 (https://dejure.org/2002,10687)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 300
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.10.1965 - 3 StR 15/65

    Bildung einer auf geheime und auf Begehung von Straftaten gerichteten Vereinigung

    Auszug aus BGH, 26.06.2002 - AK 12/02
    Damit unterfällt die Vereinigung auch dem § 129 a StGB (vgl. BGH NJW 1966, 310, 312).
  • BGH, 02.02.1983 - 3 StR 313/82

    Kriminelle Vereinigung - Hausbesetzer - Gemeinsame Kampfmaßnahme - Unrechtmäßiger

    Auszug aus BGH, 26.06.2002 - AK 12/02
    Die Erfüllung des Merkmals der organisierten Willensbildung (vgl. BGHSt 31, 239, 243 aE) liegt bei Berücksichtigung des erheblichen Aufwands, der zur logistischen Vorbereitung der Anschläge und zur internen Abstimmung der Vorgehensweise sowohl innerhalb der Hamburger Gruppe, als auch zwischen dieser und anderen an der Planung und Vorbereitung der Terrorakte beteiligten Gruppierungen oder Einzelpersonen auf internationaler Ebene erforderlich war, auf der Hand.
  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09

    Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

    Auch die mit einem nicht unerheblichen logistischen Aufwand verbundene Art und Weise, in der die konkreten Straftaten begangen wurden, belegt eine intensive vorherige Abstimmung zwischen den Mitgliedern der Organisation (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 300, 301).
  • KG, 25.01.2013 - 2 StE 11/11

    Al Qaida-Mitglieder zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt

    Der geplante Einsatz von Selbstmordattentätern steht der Dauerhaftigkeit nicht entgegen ( vgl. BGHSt 31, 239 ff ; NStZ-RR 2002, 300, 301; Fischer, StGB 58.Aufl.,§ 129Rdn. 7).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.06.2002 - 2 BJs 88/01 - 5   

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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 129a StGB; § 6 Abs. 3 StGB; § 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO; § 121 StPO
    Hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme einer terroristischen Vereinigung; Dauerhaftigkeit des Zusammenschlusses; Terroristische Vereinigung bei ausschließlich im Ausland begangenen Taten; Fluchtgefahr; besondere Gründe für Fortdauer der Untersuchungshaft

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde - Haftbefehl - Ermittlungsrichter - Unterstützung einer terroristischen Vereinigung - Untersuchungshaft - Fortdauer - Dringender Tatverdacht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.10.1965 - 3 StR 15/65

    Bildung einer auf geheime und auf Begehung von Straftaten gerichteten Vereinigung

    Auszug aus BGH, 26.06.2002 - 2 BJs 88/01
    Damit unterfällt die Vereinigung auch dem § 129 a StGB (vgl. BGH NJW 1966, 310, 312).
  • BGH, 02.02.1983 - 3 StR 313/82

    Kriminelle Vereinigung - Hausbesetzer - Gemeinsame Kampfmaßnahme - Unrechtmäßiger

    Auszug aus BGH, 26.06.2002 - 2 BJs 88/01
    Die Erfüllung des Merkmals der organisierten Willensbildung (vgl. BGHSt 31, 239, 243 aE) liegt bei Berücksichtigung des erheblichen Aufwands, der zur logistischen Vorbereitung der Anschläge und zur internen Abstimmung der Vorgehensweise sowohl innerhalb der Hamburger Gruppe, als auch zwischen dieser und anderen an der Planung und Vorbereitung der Terrorakte beteiligten Gruppierungen oder Einzelpersonen auf internationaler Ebene erforderlich war, auf der Hand.
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