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   BGH, 15.10.1999 - 2 StE 7/99, AK 13/99   

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BGH, 15.10.1999 - 2 StE 7/99, AK 13/99 (https://dejure.org/1999,6546)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1999 - 2 StE 7/99, AK 13/99 (https://dejure.org/1999,6546)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1999 - 2 StE 7/99, AK 13/99 (https://dejure.org/1999,6546)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 121 StPO; § 129 Abs. 1 und 4 StGB; § 111 StGB
    Untersuchungshaft über 6 Monate; Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung; Aufforderung zu Straftaten

  • Wolters Kluwer

    Haftbeschwerde; Untersuchungshaft; Fortdauer; Dringender Tatverdacht; Öffentliche Aufforderung zu Straftaten; Kriminelle Vereinigung; Rädelsführerschaft

  • Judicialis

    StPO § 121; ; StPO § 122; ; StPO § 121 Abs. 1; ; StPO § 116; ; StGB § 111 Abs. 1; ; StGB § 111 Abs. 2; ; StGB § 129 Abs. 1; ; StGB § 129 Abs. 4; ; StGB § 129; ; StGB § 111

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 27
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.12.1977 - 3 StR 427/77

    Gründung einer kriminellen Vereinigung auf der Grundlage

    Auszug aus BGH, 15.10.1999 - 2 StE 7/99
    Der Senat weist insoweit darauf hin, daß er in einem früheren Urteil vom 21. Dezember 1997 - 3 StR 427/77 (BGHSt 27, 325, 327) ausgeführt hatte, daß es für die Strafbarkeit nach § 129 StGB nicht ausreicht, wenn eine Vereinigung Straftaten anderer billigt oder andere zu Straftaten auffordert.

    Dabei konnte er offen lassen, ob er nach diesen Grundsätzen seine in BGHSt 27, 325, 327 geäußerte Auffassung aufrechterhalten kann, die Aufforderung zu Straftaten nach § 111 StGB genüge für die Anwendung des § 129 Abs. 1 StGB nicht.

    Der Senat neigt jedoch dazu, jedenfalls dann, wenn durch öffentliche Aufforderungen zu Straftaten nach den konkreten Umständen des Einzelfalls eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit heraufbeschworen wird, unter teilweiser Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung in BGHSt 27, 325.327 die Vorschrift des § 129 Abs. 1 StGB für anwendbar zu halten.

  • BGH, 30.06.1999 - StB 5/99

    "Kalif" Kaplan bleibt in Haft

    Auszug aus BGH, 15.10.1999 - 2 StE 7/99
    Der Angeschuldigte befindet sich seit 25. März 1999 aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 23. März 1999, der auf die Haftbeschwerde des Angeschuldigten hin mit Beschluß des Senats vom 30. Juni 1999 - StB 5/99 - abgeändert worden ist, in Untersuchungshaft.

    Wegen des dringenden Tatverdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB wird auf den Beschluß des Senats vom 30. Juni 1999 - StB 5/99 - Bezug genommen.

  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 583/94

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Notwendigkeit der Begehung von Straftaten

    Auszug aus BGH, 15.10.1999 - 2 StE 7/99
    In einer neueren Entscheidung zum Anwendungsbereich des § 129 StGB - BGHSt 41, 47 ff- -hat der Senat jedoch ausgeführt, daß diese Vorschrift ihrem Sinn nach anwendbar ist, wenn die Straftaten, auf deren Begehung die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung gerichtet sind, eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit bedeuten und somit unter diesem Blickwinkel von einigem Gewicht sind.
  • OLG Düsseldorf, 15.09.1997 - VI 2/97
    Auszug aus BGH, 15.10.1999 - 2 StE 7/99
    Diese Entscheidung ist auf Kritik gestoßen (vgl. Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 129 Rdn. 3; Tröndle/Fischer. StGB 49. Aufl. § 129 Rdn. 36; OLG Düsseldorf, NStZ 1998, 249 m. zust. Anm. Hofmann).
  • LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15

    Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess

    Straftaten im Sinne des § 129 StGB sind nämlich grundsätzlich alle Verhaltensweisen, die einen gesetzlichen Tatbestand in strafbarer Weise verwirklichen, sei es als Täter oder als Teilnehmer (vgl. BGH, Urt. 3 StR 583/94 v. 22.02.1995, BGHSt 41, 47, 50 = NJW 1995, 2117 ff.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.09.1997, NStZ 1998, 249 ff.; BGH, Beschl. 2 BJs 95/97-4 - StB 5/99 v. 30.06.1999, NStZ 1999, 503 ff.; BGH, Beschl. 2 StE 7/99, AK 13/99 v. 15.10.1999, NStZ 2000, 27).
  • BGH, 10.08.2023 - 3 StR 36/23

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung; Besitz einer

    Im Übrigen bedarf hier keiner Entscheidung, ob - zumal angesichts der zwischenzeitlichen gesetzlichen Normierung der Vereinigung - an der Auffassung festzuhalten ist, für eine Strafbarkeit nach § 129 StGB reiche es nicht aus, wenn eine Vereinigung Straftaten anderer billige oder andere zu Straftaten auffordere; solche Verhaltensweisen seien unter den Voraussetzungen der §§ 140, 111 StGB mit Strafe bedroht (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1977 - 3 StR 427/77 [S], BGHSt 27, 325, 328; bereits dahinstehen lassend BGH, Urteil vom 22. Februar 1995 - 3 StR 583/94, BGHSt 41, 47, 54; zu einem teilweisen Aufgeben der früheren Rechtsprechung neigend BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1999 - AK 13/99, BGHR StGB § 129 Schutzzweck 3).
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