Rechtsprechung
BGH, 12.10.2001 - 2 BJs 79/00 - 4, AK 14/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 121 StPO; § 122 StPO; § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO; § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 129 a Abs. 1 Nr. 3 StGB
Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Begriff; Anwendbarkeit bei Auslandsvereinigungen; "Non-aligned Mudjahedin"); Dringender Tatverdacht; Haftgrund der Fluchtgefahr; Verhältnismäßigkeit - JurPC
StGB §§ 129, 129 a, 308
Terroristische Vereinigung unter Verdacht - Internet-Ausdrucke als Beweismittel - Wolters Kluwer
Terroristische Vereinigung - Mitgliedschaftliche Beteiligung - Fortdauer der Untersuchungshaft - Haftbefehl - Dringender Tatverdacht - Non-aligned Mudjahedin - Straßburger Weihnachtsmarkt
- Judicialis
StGB § 308; ; StGB § ... 129 a; ; StGB § 129; ; StGB § 129 a Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 129 a Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 129 a Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 6 Nr. 2; ; StPO § 121; ; StPO § 122; ; StPO § 112 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Besprechungen u.ä.
- archive.org (Entscheidungsbesprechung)
§§ 129, 129 a, 308 StGB; § 112 StPO
Internet-Ausdrucke können als Beweismittel im Strafverfahren verwertet werden
Verfahrensgang
- BGH, 12.07.2001 - 2 BJs 79/00
- BGH, 12.10.2001 - 2 BJs 79/00 - 4, AK 14/01
- BGH, 09.11.2001 - 2 BJs 79/00
- BGH, 22.01.2002 - 2 BJs 79/00
- BGH, 20.02.2002 - 2 BJs 79/00
- BGH, 08.10.2003 - 3 StR 342/03
- BGH, 08.12.2008 - 2 BJs 79/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.02.1983 - 3 StR 313/82
Kriminelle Vereinigung - Hausbesetzer - Gemeinsame Kampfmaßnahme - Unrechtmäßiger …
Auszug aus BGH, 12.10.2001 - 2 BJs 79/00
a) Unter einer Vereinigung im Sinne der §§ 129, 129 a StGB ist ein auf gewisse Dauer berechneter organisatorischer Zusammenschluß von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Willens des einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, daß sie sich als einheitlicher Verband fühlen (st.Rspr.; s. etwa BGHSt 28, 147 ff.; 31, 239, 240).Die organisierte Willensbildung, hinter der einzelne abweichende individuelle Meinungen zurück stehen, kann dabei auf dem Prinzip von Befehl und Gehorsam aufgebaut sein, aber auch dem Demokratieprinzip entsprechen (BGHSt 31, 239., 240).
- BGH, 11.10.1978 - 3 StR 105/78
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 12.10.2001 - 2 BJs 79/00
a) Unter einer Vereinigung im Sinne der §§ 129, 129 a StGB ist ein auf gewisse Dauer berechneter organisatorischer Zusammenschluß von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Willens des einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, daß sie sich als einheitlicher Verband fühlen (st.Rspr.; s. etwa BGHSt 28, 147 ff.; 31, 239, 240). - BGH, 12.10.1965 - 3 StR 15/65
Bildung einer auf geheime und auf Begehung von Straftaten gerichteten Vereinigung …
Auszug aus BGH, 12.10.2001 - 2 BJs 79/00
Vielmehr genügen auch Auslandstaten, wenn auf diese das deutsche Strafrecht Anwendung fände (BGH NJW 1966, 310, 312). - BGH, 05.01.1982 - 1 BJs 350/81
Begriff der Vereinigung
Auszug aus BGH, 12.10.2001 - 2 BJs 79/00
Handelt es sich bei der Vereinigung um eine ausländische oder international tätige, sind die §§ 129, 129 a StGB jedoch nur dann anwendbar, wenn die Vereinigung zumindest in Form einer Teilorganisation auch auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland besteht (BGHSt 30, 328 m.w.Nachw.).
Rechtsprechung
BGH, 12.10.2001 - AK 14/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Untersuchungshaft - Terroristische Vereinigung - Fortdauer der Untersuchungshaft - Dringender Tatverdacht - Vereinigung - Organisationseinheit - Sprengstoffanschläge - Islamistische Fundamentalisten - Non-aligned Mudjahedin - Haftbefehl des Ermittlungsrichters
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.02.1983 - 3 StR 313/82
Kriminelle Vereinigung - Hausbesetzer - Gemeinsame Kampfmaßnahme - Unrechtmäßiger …
Auszug aus BGH, 12.10.2001 - AK 14/01
a) Unter einer Vereinigung im Sinne der §§ 129, 129 a StGB ist ein auf gewisse Dauer berechneter organisatorischer Zusammenschluß von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Willens des einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, daß sie sich als einheitlicher Verband fühlen (st.Rspr.; s. etwa BGHSt 28, 147 ff.; 31, 239, 240).Die organisierte Willensbildung, hinter der einzelne abweichende individuelle Meinungen zurückstehen, kann dabei auf dem Prinzip von Befehl und Gehorsam aufgebaut sein, aber auch dem Demokratieprinzip entsprechen (BGHSt 31, 239, 240).
- BGH, 11.10.1978 - 3 StR 105/78
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 12.10.2001 - AK 14/01
a) Unter einer Vereinigung im Sinne der §§ 129, 129 a StGB ist ein auf gewisse Dauer berechneter organisatorischer Zusammenschluß von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Willens des einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, daß sie sich als einheitlicher Verband fühlen (st.Rspr.; s. etwa BGHSt 28, 147 ff.; 31, 239, 240). - BGH, 12.10.1965 - 3 StR 15/65
Bildung einer auf geheime und auf Begehung von Straftaten gerichteten Vereinigung …
Auszug aus BGH, 12.10.2001 - AK 14/01
Vielmehr genügen auch Auslandstaten, wenn auf diese das deutsche Strafrecht Anwendung fände (BGH NJW 1966, 310, 312). - BGH, 05.01.1982 - 1 BJs 350/81
Begriff der Vereinigung
Auszug aus BGH, 12.10.2001 - AK 14/01
Handelt es sich bei der Vereinigung um eine ausländische oder international tätige, sind die §§ 129, 129 a StGB jedoch nur dann anwendbar, wenn die Vereinigung zumindest in Form einer Teilorganisation auch auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland besteht (BGHSt 30, 328 m.w.Nachw.).
- BGH, 28.10.2010 - 3 StR 179/10
Kriminelle Vereinigung; terroristische Vereinigung; Teilorganisation …
Nicht erforderlich war es jedoch, dass sich auch die gruppeninterne Willensbildung autonom innerhalb der inländischen Teilorganisation vollzog; vielmehr genügte es, wenn deren Mitglieder in die Willensbildung der ausländischen Organisation integriert waren und sich den auf dieser Ebene getroffenen Entschlüssen gegebenenfalls unter Zurückstellung ihrer individuellen Meinungen unterwarfen, sie mithin von der ausländischen (Haupt-)Vereinigung "gelenkt" wurden (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1965 - 3 StR 15/65, NJW 1966, 310, 311; Beschluss vom 12. Oktober 2001 - AK 14/01). - BGH, 14.04.2010 - StB 5/10
Vereinigung, deren Zwecke und deren Tätigkeit darauf gerichtet ist, Mord oder …
Es genügte vielmehr, dass deren Mitglieder in die Willensbildung der ausländischen oder internationalen Organisation integriert waren und sich den auf dieser Ebene getroffenen Entschlüssen gegebenenfalls unter Zurückstellung ihrer individuellen Meinungen unterwarfen (vgl. BGH NJW 1966, 310, 312; BGH, Beschl. vom 12. Oktober 2001 - AK 14/01;… Krauß in LK 12. Aufl. § 129 Rdn. 36; Schmidt NStZ-RR 2002, 161).