Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.11.2001

Rechtsprechung
   BGH, 09.11.2001 - 2 BJs 79/00 - 4, AK 19/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3885
BGH, 09.11.2001 - 2 BJs 79/00 - 4, AK 19/01 (https://dejure.org/2001,3885)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2001 - 2 BJs 79/00 - 4, AK 19/01 (https://dejure.org/2001,3885)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2001 - 2 BJs 79/00 - 4, AK 19/01 (https://dejure.org/2001,3885)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3885) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 121 StPO; § 122 StPO; § 112 StPO; § 129a StGB
    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Dringender Tatverdacht; Beteiligung an (Unterstützung) einer terroristischen Vereinigung; Haftprüfung; Islamischer Fundamentalismus (Djihad); Verhältnismäßigkeit

  • HRR Strafrecht

    § 121 StPO; § 122 StPO; § 112 StPO; § 129a StGB
    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Dringender Tatverdacht; Beteiligung an (Unterstützung) einer terroristischen Vereinigung; Haftprüfung; Islamischer Fundamentalismus (Djihad); Verhältnismäßigkeit

  • HRR Strafrecht

    § 121 StPO; § 122 StPO; § 112 StPO; § 129a StGB
    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Dringender Tatverdacht; Beteiligung an / Unterstützung einer terroristischen Vereinigung; Haftprüfung; Islamischer Fundamentalismus (Djihad); Verhältnismäßigkeit

  • HRR Strafrecht

    § 121 StPO; § 122 StPO; § 112 StPO; § 129a StGB
    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Dringender Tatverdacht; Beteiligung an (Unterstützung) einer terroristischen Vereinigung; Haftprüfung; Islamischer Fundamentalismus (Djihad); Verhältnismäßigkeit

  • Wolters Kluwer

    Terroristische Vereinigung - Mitgliedschaftliche Beteiligung - Fortdauer der Untersuchungshaft - Haftbefehl - Dringender Tatverdacht - Non-aligned Mudjahedin - Straßburger Weihnachtsmarkt

  • Judicialis

    StPO § 116; ; StPO § 121; ; StPO § 122; ; StPO § 112 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 129 a; ; StGB § 129; ; StGB § 308 Abs. 1; ; StGB § 6 Nr. 2; ; StGB § 129 a Abs. 1; ; StGB § 129 a Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 129 a
    Terroristische Vereinigung zur Umsetzung des "heiligen Krieges"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.10.1978 - 3 StR 105/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 09.11.2001 - 2 BJs 79/00
    Ob dieser Verdacht sich zu einer die Verurteilung der Beschuldigten tragenden Überzeugung verdichten läßt, insbesondere ob dem Zusammenwirken der einzelnen Gruppierungen oder deren Mitgliedern eine organisierte Willensbildung zugrunde liegt, die dem Wesen einer Vereinigung im Sinne der §§ 129, 129 a StGB entspricht (s. etwa BGHSt 28, 147 ff.; 31, 239, 240), muß der Beurteilung des Tatgerichts nach Durchführung der Beweisaufnahme vorbehalten bleiben.
  • BGH, 02.02.1983 - 3 StR 313/82

    Kriminelle Vereinigung - Hausbesetzer - Gemeinsame Kampfmaßnahme - Unrechtmäßiger

    Auszug aus BGH, 09.11.2001 - 2 BJs 79/00
    Ob dieser Verdacht sich zu einer die Verurteilung der Beschuldigten tragenden Überzeugung verdichten läßt, insbesondere ob dem Zusammenwirken der einzelnen Gruppierungen oder deren Mitgliedern eine organisierte Willensbildung zugrunde liegt, die dem Wesen einer Vereinigung im Sinne der §§ 129, 129 a StGB entspricht (s. etwa BGHSt 28, 147 ff.; 31, 239, 240), muß der Beurteilung des Tatgerichts nach Durchführung der Beweisaufnahme vorbehalten bleiben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 09.11.2001 - AK 17/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,18287
BGH, 09.11.2001 - AK 17/01 (https://dejure.org/2001,18287)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2001 - AK 17/01 (https://dejure.org/2001,18287)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2001 - AK 17/01 (https://dejure.org/2001,18287)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,18287) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.02.1983 - 3 StR 313/82

    Kriminelle Vereinigung - Hausbesetzer - Gemeinsame Kampfmaßnahme - Unrechtmäßiger

    Auszug aus BGH, 09.11.2001 - AK 17/01
    Ob dieser Verdacht sich zu einer die Verurteilung der Beschuldigten tragenden Überzeugung verdichten läßt, insbesondere ob dem Zusammenwirken der einzelnen Gruppierungen oder deren Mitgliedern eine organisierte Willensbildung zugrunde liegt, die dem Wesen einer Vereinigung im Sinne der §§ 129, 129 a StGB entspricht (s. etwa BGHSt 28, 147 ff.; 31, 239, 240), muß der Beurteilung des Tatgerichts nach Durchführung der Beweisaufnahme vorbehalten bleiben.
  • BGH, 11.10.1978 - 3 StR 105/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 09.11.2001 - AK 17/01
    Ob dieser Verdacht sich zu einer die Verurteilung der Beschuldigten tragenden Überzeugung verdichten läßt, insbesondere ob dem Zusammenwirken der einzelnen Gruppierungen oder deren Mitgliedern eine organisierte Willensbildung zugrunde liegt, die dem Wesen einer Vereinigung im Sinne der §§ 129, 129 a StGB entspricht (s. etwa BGHSt 28, 147 ff.; 31, 239, 240), muß der Beurteilung des Tatgerichts nach Durchführung der Beweisaufnahme vorbehalten bleiben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht