Rechtsprechung
   BGH, 22.07.2020 - AK 17/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,22897
BGH, 22.07.2020 - AK 17/20 (https://dejure.org/2020,22897)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2020 - AK 17/20 (https://dejure.org/2020,22897)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2020 - AK 17/20 (https://dejure.org/2020,22897)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,22897) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft; Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung als hauptamtlicher Kader der PKK; Dringender Tatverdacht hinsichtlich mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.05.2014 - 3 StR 265/13

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (PKK; keine

    Auszug aus BGH, 22.07.2020 - AK 17/20
    Für die Anschläge besteht kein Rechtfertigungsgrund nach Völkervertrags- oder Völkergewohnheitsrecht (s. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 3 StR 265/13, NStZ-RR 2014, 274; vom 8. Februar 2018 - AK 3/18, NStZ-RR 2018, 106).
  • BGH, 11.01.2017 - AK 67/16

    Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im

    Auszug aus BGH, 22.07.2020 - AK 17/20
    Die Haftprüfung ist grundsätzlich auf den in dem Haftbefehl erhobenen Vorwurf beschränkt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2016 - AK 41/16, juris Rn. 9; vom 11. Januar 2017 - AK 67/16, juris Rn. 22).
  • BGH, 06.12.2017 - AK 63/17

    Überprüfung der Fortdauer von Untersuchungshaft: Gegenstand der Prüfung;

    Auszug aus BGH, 22.07.2020 - AK 17/20
    Dem Haftprüfungsgericht ist es jedenfalls verwehrt, anhand der Ermittlungsergebnisse die im Haftbefehl umschriebene prozessuale Tat auszutauschen oder den Haftbefehl über diese hinaus in tatsächlicher Hinsicht zu erweitern (s. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - AK 63/17, NStZ-RR 2018, 53, 54).
  • BGH, 09.06.2020 - AK 12/20

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

    Auszug aus BGH, 22.07.2020 - AK 17/20
    bb) Nach Aktenlage förderte der Angeschuldigte die Vereinigung nicht nur von außen, sondern, getragen von einem einvernehmlichen Willen zu einer fortdauernden Teilnahme am Verbandsleben, von innen, und nahm damit eine Stellung innerhalb der Organisation ein, die ihn als zum Kreis der Mitglieder gehörend kennzeichnet (hierzu - zum alten wie zum neuen Recht - s. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2018 - StB 11/18, NStZ-RR 2018, 369, 370 f.; vom 9. Juni 2020 - AK 12/20, juris Rn. 24, jeweils mwN).
  • BGH, 28.06.2018 - StB 11/18

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Betätigung in einer

    Auszug aus BGH, 22.07.2020 - AK 17/20
    bb) Nach Aktenlage förderte der Angeschuldigte die Vereinigung nicht nur von außen, sondern, getragen von einem einvernehmlichen Willen zu einer fortdauernden Teilnahme am Verbandsleben, von innen, und nahm damit eine Stellung innerhalb der Organisation ein, die ihn als zum Kreis der Mitglieder gehörend kennzeichnet (hierzu - zum alten wie zum neuen Recht - s. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2018 - StB 11/18, NStZ-RR 2018, 369, 370 f.; vom 9. Juni 2020 - AK 12/20, juris Rn. 24, jeweils mwN).
  • BGH, 07.03.2019 - AK 5/19

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen

    Auszug aus BGH, 22.07.2020 - AK 17/20
    a) Nach Ergreifung des flüchtigen Angeschuldigten ist der zunächst bestehende Haftgrund der Flucht (§ 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO) entfallen (s. BGH, Beschluss vom 7. März 2019 - AK 5/19, juris Rn. 51).
  • BGH, 08.02.2018 - AK 3/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen dringenden

    Auszug aus BGH, 22.07.2020 - AK 17/20
    Für die Anschläge besteht kein Rechtfertigungsgrund nach Völkervertrags- oder Völkergewohnheitsrecht (s. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 3 StR 265/13, NStZ-RR 2014, 274; vom 8. Februar 2018 - AK 3/18, NStZ-RR 2018, 106).
  • BGH, 28.07.2016 - AK 41/16

    Haftprüfungsverfahren (Prüfungsgegenstand; kein Vollzug des Haftbefehls bei

    Auszug aus BGH, 22.07.2020 - AK 17/20
    Die Haftprüfung ist grundsätzlich auf den in dem Haftbefehl erhobenen Vorwurf beschränkt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2016 - AK 41/16, juris Rn. 9; vom 11. Januar 2017 - AK 67/16, juris Rn. 22).
  • BGH, 27.01.2021 - StB 43/20

    Entbindungen von der Schweigepflicht gegenüber dem

    Auszug aus BGH, 22.07.2020 - AK 17/20
    Als hochwahrscheinlich über einen längeren Zeitraum tätiger hauptamtlicher Kader verfügt er mit demselben Grad der Wahrscheinlichkeit über zahlreiche Beziehungen innerhalb der PKK, die er unter Inanspruchnahme der entsprechenden Strukturen nutzen kann, um sich erneut zumindest ins europäische Ausland abzusetzen und/oder unterzutauchen (zum notwendigen Beweismaß vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - StB 43 u. 44/18, juris Rn. 37).
  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21

    Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse;

    Ein solches Interesse liegt bei Zusammenschlüssen zur Verfolgung weltanschaulich-ideologischer, religiöser oder politischer Ziele regelmäßig bereits mit Blick hierauf vor (vgl. beispielsweise BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2021 - AK 3 und 4/21, NStZ-RR 2021, 136, 137; vom 3. September 2020 - AK 22/20, juris Rn. 16; vom 22. Juli 2020 - AK 17/20, juris Rn. 22; vom 6. Februar 2020 - AK 1/20, NStZ-RR 2020, 245).
  • BGH, 20.12.2023 - AK 89/23

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung; Ausrichtung

    Der vollzogene Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 17. Mai 2023, der allein Gegenstand des Haftprüfungsverfahrens nach §§ 121, 122 StPO und zu dessen Anpassung oder Erweiterung nur das gemäß § 126 Abs. 1 oder 2 StPO zuständige Gericht befugt ist (s. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2022 - AK 14/22, juris Rn. 3; vom 22. Juli 2022 - AK 17/20, juris Rn. 4), verhält sich zwar nicht zu den mutmaßlichen Beteiligungshandlungen der Angeschuldigten im November und Dezember 2021.
  • BGH, 20.12.2023 - AK 86/23

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des

    Der vollzogene Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 2023, der allein Gegenstand des Haftprüfungsverfahrens nach §§ 121, 122 StPO und zu dessen Anpassung oder Erweiterung nur das gemäß § 126 Abs. 1 oder 2 StPO zuständige Gericht befugt ist (s. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2022 - AK 14/22, juris Rn. 3; vom 22. Juli 2022 - AK 17/20, juris Rn. 4), verhält sich zwar nicht zu den mutmaßlichen Beteiligungshandlungen im Januar und März 2022.
  • BGH, 13.10.2021 - AK 44/21

    Haftprüfung: Dringender Tatverdacht für Kriegsverbrechen gegen Personen durch

    Dem Haftprüfungsgericht ist es jedenfalls verwehrt, anhand der Ermittlungsergebnisse die im Haftbefehl umschriebene prozessuale Tat auszutauschen oder den Haftbefehl über diese hinaus in tatsächlicher Hinsicht zu erweitern (s. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2020 - AK 17/20, juris Rn. 4).
  • BGH, 11.07.2023 - AK 35/23

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Der vollzogene Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 5. Dezember 2022, der allein Gegenstand des Haftprüfungsverfahrens nach §§ 121, 122 StPO und zu dessen Anpassung oder Erweiterung nur das gemäß § 126 Abs. 1 oder 2 StPO zuständige Gericht befugt ist (s. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2022 - AK 14/22, juris Rn. 3; vom 22. Juli 2020 - AK 17/20, juris Rn. 4), verhält sich zwar nicht zu dem Vorwurf, einige Mitglieder der Vereinigung hätten das gewaltsame Eindringen einer bewaffneten Gruppe in das Reichstagsgebäude geplant.
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2022 - 6 StS 2/21

    Goyim-Bewegung als kriminelle Vereinigung Hass-Postings gegen Juden als

    Ein solches Interesse liegt bei Zusammenschlüssen zur Verfolgung weltanschaulich-ideologischer, religiöser oder politischer Ziele regelmäßig vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2021 - AK 3 und 4/21, NStZ-RR 2021, 136, 137; vom 3. September 2020 - AK 22/20, juris Rn. 16; vom 22. Juli 2020 - AK 17/20, juris Rn. 22; vom 6. Februar 2020 - AK 1/20, NStZ-RR 2020, 245).
  • BGH, 11.07.2023 - StB 34/23

    Patriotische Union

    Der vollzogene Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 5. Dezember 2022, der allein Gegenstand des Haftprüfungsverfahrens nach §§ 121, 122 StPO und zu dessen Anpassung oder Erweiterung nur das gemäß § 126 Abs. 1 oder 2 StPO zuständige Gericht befugt ist (s. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2022 - AK 14/22, juris Rn. 3; vom 22. Juli 2020 - AK 17/20, juris Rn. 4), verhält sich zwar nicht zu dem Vorwurf, einige Mitglieder der Vereinigung hätten das gewaltsame Eindringen einer bewaffneten Gruppe in das Reichstagsgebäude geplant.
  • BGH, 11.07.2023 - AK 46/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden

    Der vollzogene Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 5. Dezember 2022, der allein Gegenstand des Haftprüfungsverfahrens nach §§ 121, 122 StPO und zu dessen Anpassung oder Erweiterung nur das gemäß § 126 Abs. 1 oder 2 StPO zuständige Gericht befugt ist (s. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2022 - AK 14/22, juris Rn. 3; vom 22. Juli 2020 - AK 17/20, juris Rn. 4), verhält sich zwar nicht zu dem Vorwurf, einige Mitglieder der Vereinigung hätten das gewaltsame Eindringen einer bewaffneten Gruppe in das Reichstagsgebäude geplant.
  • BGH, 18.11.2021 - AK 47/21

    Haftbefehlssache wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen

    Dem Haftprüfungsgericht ist es jedenfalls verwehrt, anhand der Ermittlungsergebnisse eine im Haftbefehl umschriebene prozessuale Tat auszutauschen oder den Haftbefehl über die von diesem erfassten prozessualen Taten hinaus in tatsächlicher Hinsicht zu erweitern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2021 - AK 44/21, juris Rn. 3; vom 20. April 2021 - AK 30/21, juris Rn. 38 mwN; vom 22. Juli 2020 - AK 17/20, juris Rn. 4; KK-StPO/Schultheis, 8. Aufl., § 121 Rn. 24).
  • BGH, 11.07.2023 - AK 25/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

    Der vollzogene Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 5. Dezember 2022, der allein Gegenstand des Haftprüfungsverfahrens nach §§ 121, 122 StPO und zu dessen Anpassung oder Erweiterung nur das gemäß § 126 Abs. 1 oder 2 StPO zuständige Gericht befugt ist (s. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2022 - AK 14/22, juris Rn. 3; vom 22. Juli 2020 - AK 17/20, juris Rn. 4), verhält sich zwar nicht zu dem Vorwurf, einige Mitglieder der Vereinigung hätten das gewaltsame Eindringen einer bewaffneten Gruppe in das Reichstagsgebäude geplant.
  • BGH, 11.07.2023 - AK 23/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 11.07.2023 - AK 44/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 11.07.2023 - AK 42/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 11.07.2023 - AK 26/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 08.09.2022 - AK 29/22

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht