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   BGH, 23.04.2010 - AK 2/10   

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https://dejure.org/2010,5645
BGH, 23.04.2010 - AK 2/10 (https://dejure.org/2010,5645)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2010 - AK 2/10 (https://dejure.org/2010,5645)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2010 - AK 2/10 (https://dejure.org/2010,5645)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 4 Nr 2 AWG vom 26.06.2006, Art 7 Abs 3 EGV 423/2007, Art 7 Abs 4 EGV 423/2007
    Strafbarer Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz: Strafbarkeit des Zuwiderhandelns gegen das Umgehungsverbot nach der EU-Iran-Embargo-Verordnung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit einer Lieferung eines in Deutschland hergestellten Keramiksinterofens an eine Beschaffungsstelle des iranischen Raketenprogramms ohne erforderliche Genehmigung im Januar 2007; Verstoß gegen eine sich aus den Embargovorschriften ergebenden Genehmigungspflicht ...

  • rewis.io

    Strafbarer Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz: Strafbarkeit des Zuwiderhandelns gegen das Umgehungsverbot nach der EU-Iran-Embargo-Verordnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafbarer Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz: Strafbarkeit des Zuwiderhandelns gegen das Umgehungsverbot nach der EU-Iran-Embargo-Verordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strafbarer Handel: Iran-Embargo

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 55, 94
  • NJW 2010, 2370
  • NStZ 2011, 287
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.03.2009 - StB 20/08

    BGH eröffnet Hauptverfahren wegen Vorwurfs der Förderung des iranischen

    Auszug aus BGH, 23.04.2010 - AK 2/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt bei der Prüfung, ob eine Handlung des Täters geeignet ist, eine erhebliche Gefährdung der auswärtigen Beziehungen herbeizuführen, dem Umstand, ob staatlichen deutschen Stellen ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass es zu dem Verstoß gegen die außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen kommen konnte, eine wesentliche Indizwirkung zu (BGHSt 53, 238, 255 f.).
  • BVerfG, 25.10.1991 - 2 BvR 374/90

    Verfassungsmäßigkeit des § 33 Abs. 1 AWG vor dem Hintergrund des

    Auszug aus BGH, 23.04.2010 - AK 2/10
    Das bedeutet, dass der Bürger aus der Verbindung der strafrechtlichen Blankettvorschrift des AWG und der sie ausfüllenden Regelung in der EG-Verordnung entnehmen können muss, welches Verhalten verboten ist und welche Sanktionen ihm für den Fall des Verstoßes gegen das Verbot drohen (vgl. BVerfG NJW 1992, 2624).
  • BGH, 20.08.1992 - 1 StR 229/92

    Täterschaft und Teilnahme bei der ungenehmigten Ausfuhr nach dem

    Auszug aus BGH, 23.04.2010 - AK 2/10
    Die Strafvorschrift des § 34 Abs. 2 AWG aF stellt, soweit sie in Verbindung mit Art. 4 Abs. 4 Dual-Use-VO Anwendung findet, zudem ein Sonderdelikt dar, da der Genehmigungsvorbehalt des Art. 4 Abs. 4 Dual-Use-VO nicht an den tatsächlichen Vorgang der Ausfuhr (vgl. BGH NJW 1992, 3114), sondern unmittelbar an die Ausführereigenschaft anknüpft (Bieneck in Bieneck, Handbuch AWR § 24 Rdn. 14).
  • OLG Koblenz, 12.11.2007 - 4420 BL-III-29/07

    Untersuchungshaft: Grundlage der Haftprüfung; Zuständigkeit für die

    Auszug aus BGH, 23.04.2010 - AK 2/10
    Es kann auch offen bleiben, ob es ggf. im Haftprüfungsverfahren nach §§ 121, 122 StPO zulässig wäre, den Haftbefehl auf diesen Vorwurf umzustellen und auf dieser (neuen) Grundlage die Haftfortdauer anzuordnen (ablehnend: OLG Hamm MDR 1975, 950; OLG Koblenz NStZ-RR 2008, 92; Schultheis in KK 6. Aufl. § 125 Rdn. 2; Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 125 Rdn. 2).
  • OLG Hamm, 17.12.1974 - 4 HEs 244/74
    Auszug aus BGH, 23.04.2010 - AK 2/10
    Es kann auch offen bleiben, ob es ggf. im Haftprüfungsverfahren nach §§ 121, 122 StPO zulässig wäre, den Haftbefehl auf diesen Vorwurf umzustellen und auf dieser (neuen) Grundlage die Haftfortdauer anzuordnen (ablehnend: OLG Hamm MDR 1975, 950; OLG Koblenz NStZ-RR 2008, 92; Schultheis in KK 6. Aufl. § 125 Rdn. 2; Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 125 Rdn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19

    Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen

    bb) Der Begriff des Bereitstellens gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 a AWG ist mit den Begriffen des Zurverfügungstellens und des Zugutekommenlassens synonym (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 2021, 3 StR 156/20, Rn. 11 ff.; Beschluss vom 5. März 2019, 3 StR 413/18, juris Rn. 10; ferner vom 23. April 2010, AK 2/10, juris Rn. 15 ff.; Wagner, in: Müko-StGB, 3. Auflage 2019, AWG § 18 Rn. 34).
  • BGH, 11.08.2021 - 3 StR 268/20

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Errichtung von Social

    Obwohl sich insoweit der Wortlaut der Blankettnorm und der ausfüllenden Norm nicht decken, ist der Sinngehalt der beiden Tatbestandsmerkmale identisch, so dass Verstöße gegen Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 der Strafbewehrung des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Variante 8 AWG unterfallen (vgl. in Bezug auf den wortlautgleichen Art. 7 Abs. 3 der Iran-Embargo-Verordnung (EG) Nr. 423/2007 vom 19. April 2007 BGH, Beschluss vom 23. April 2010 - AK 2/10, BGHSt 55, 94 Rn. 15; siehe zudem MüKoStGB/Wagner, 3. Aufl., § 18 AWG Rn. 34; BT-Drucks. 17/11127, S. 27).

    Denn "Zur-Verfügung-Stellen" ist jeder tatsächliche Vorgang, der dazu führt, dass der gelisteten Person, Organisation, Einrichtung oder Vereinigung der betreffende wirtschaftliche Vorteil zugutekommt, also sie die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert erlangt (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-72/11, juris Rn. 40; BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - 3 StR 156/20; Beschluss vom 23. April 2010 - AK 2/10, BGHSt 55, 94 Rn. 19; MüKoStGB/Wagner, 3. Aufl., § 18 AWG Rn. 32).

    ee) Auf die vom Oberlandesgericht aufgeworfene Frage, unter welchen Voraussetzungen ein mittelbares "Zur-Verfügung-Stellen" im Sinne von Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 gegeben ist (vgl. insofern in Bezug auf den wortlautgleichen Art. 7 Abs. 3 der Iran-Embargo-Verordnung (EG) Nr. 423/2007 vom 19. April 2007 EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-72/11, juris Rn. 51 ff.; BGH, Beschlüsse vom 5. März 2019 - 3 StR 413/18, NStZ 2019, 736 Rn. 11 ff.; vom 23. April 2010 - AK 2/10, BGHSt 55, 94 Rn. 20), kommt es nach dem Vorstehenden gleichfalls nicht an.

    Ziel des Bereitstellungsverbots des Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 ist es, den gelisteten Personen, Organisationen, Einrichtungen und Vereinigungen in tatsächlicher Hinsicht die materiellen Grundlagen ihrer Tätigkeit vorzuenthalten (BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2021 - AK 37/21, juris Rn. 46; vom 22. Juli 2020 - AK 16/20, juris Rn. 29; vom 14. Mai 2020 - AK 8/20, juris Rn. 32; siehe auch BGH, Beschluss vom 23. April 2010 - AK 2/10, BGHSt 55, 94 Rn. 20).

  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 347/15

    Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ohne Genehmigung

    Soweit das Landgericht für seine gegenteilige Ansicht auf eine Entscheidung des Senats (Beschluss vom 23. April 2010 - AK 2/10, NJW 2010, 2370, 2371) verwiesen hat, hat es übersehen, dass sich diese auf die anders gelagerte Konstellation des Art. 4 Abs. 4 Dual-Use-VO bezog.
  • BGH, 18.11.2021 - AK 47/21

    Haftbefehlssache wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen

    Obwohl sich insoweit der Wortlaut der Blankettnorm und der ausfüllenden Norm nicht decken, ist der Sinngehalt der beiden Tatbestandsmerkmale identisch, so dass Verstöße gegen Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 der Strafbewehrung des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Variante 8 AWG unterfallen (BGH, Beschluss vom 11. August 2021 - 3 StR 268/20, juris Rn. 17; vgl. in Bezug auf den wortlautgleichen Art. 7 Abs. 3 der Iran-Embargo-Verordnung (EG) Nr. 423/2007 vom 19. April 2007 BGH, Beschluss vom 23. April 2010 - AK 2/10, BGHSt 55, 94 Rn. 15; s. zudem MüKoStGB/Wagner, 3. Aufl., § 18 AWG Rn. 34; BT-Drucks. 17/11127, S. 27).

    cc) " Zur-Verfügung-Stellen" ist jeder tatsächliche Vorgang, der dazu führt, dass der gelisteten Person, Organisation, Einrichtung oder Vereinigung der betreffende wirtschaftliche Vorteil zugutekommt, sie also die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert erlangt (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-72/11, juris Rn. 40; BGH, Beschlüsse vom 11. August 2021 - 3 StR 268/20, juris Rn. 18; vom 11. August 2021 - 3 StR 173/21, juris Rn. 6; Urteil vom 29. Juli 2021 - 3 StR 156/20, juris Rn. 12 ff.; Beschluss vom 23. April 2010 - AK 2/10, BGHSt 55, 94 Rn. 19; MüKoStGB/Wagner, 3. Aufl., § 18 AWG Rn. 32).

    Denn das Bereitstellungsverbot des Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 bezieht sich auf den tatsächlichen Vorgang des Zur-Verfügung-Stellens, der dazu führt, dass der gelisteten Person oder Einrichtung ein wirtschaftlicher Vorteil zu Gute kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2010 - AK 2/10, BGHSt 55, 94 Rn. 19).

  • OLG Hamburg, 08.11.2013 - 3-1/13

    Verstoß gegen das Iran-Embargo: Veröffentlichung im Bundesanzeiger als

    Die Eignung zur erheblichen Gefährdung der auswärtigen Beziehungen kann unter anderem dann gegeben sein, wenn aufgrund der Tat ein Akt starker diplomatischer Missbilligung, eine feindselige Kampagne der führenden Medien eines wichtigen Landes der Völkergemeinschaft oder eine Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland in inter- bzw. supranationalen Gremien nahe liegend zu erwarten sind; indes reicht nicht jede mögliche negative Reaktion eines fremden Staates, wie z.B. eine bloße Demarche, für sich allein aus (BGHSt 53, 128, 135; 53, 238, 250; 54, 275, 296; BGH NJW 2010, 2370, 2374).

    Bei der unerlaubten Ausfuhr gemäß § 34 Abs. 2 AWG a.F. handelt es sich aufgrund der den Tatbestand ausfüllenden Norm des § 5d AWV a.F. um ein Sonderdelikt, da der Genehmigungsvorbehalt nicht an den tatsächlichen Vorgang der Ausfuhr, sondern unmittelbar an die Ausführereigenschaft anknüpft (vgl. BGHSt 55, 94, 98 zu Art. 4 Abs. 4 Dual-Use-VO).

    Wie bereits dargelegt, handelt es sich bei dem Verstoß gegen § 34 Abs. 2 AWG a.F. in Verbindung mit § 5d AWV a.F. um ein Sonderdelikt, das unmittelbar an die Ausführereigenschaft anknüpft (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2010 - AK 2/10, BGHSt 55, 94, Rn. 13 zu Art. 4 Abs. 1 Dual-Use-VO).

  • BGH, 29.07.2021 - 3 StR 156/20

    Strafbarer Verstoß gegen außenwirtschaftsrechtliches Bereitstellungsverbot durch

    a) Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AWG ist es strafbar, einem Bereitstellungsverbot eines im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union veröffentlichten unmittelbar geltenden Rechtsaktes der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union zuwiderzuhandeln, der der Durchführung einer vom Rat der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahme dient (vgl. zum Begriff des Bereitstellens BT-Drucks. 17/11127 S. 27 unter Bezugnahme auf BGH, Beschluss vom 23. April 2010 - AK 2/10, BGHSt 55, 94 Rn. 17).

    Ziel des Bereitstellungsverbots des Art. 2 Abs. 2 VO (EG) Nr. 881/2002 - ähnlich wie vorgehend der Resolution 1390 (2002) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 16. Januar 2002 (UN doc. S/RES/1390 (2002)) und weiterer Resolutionen - ist es, den gelisteten Personen, Organisationen, Einrichtungen und Vereinigungen in tatsächlicher Hinsicht die materiellen Grundlagen ihrer Tätigkeit vorzuenthalten (s. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2020 - AK 16/20, juris Rn. 29; vom 14. Mai 2020 - AK 8/20, juris Rn. 32; siehe auch BGH, Beschluss vom 23. April 2010 - AK 2/10, BGHSt 55, 94 Rn. 20).

  • BGH, 14.07.2021 - AK 37/21

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

    Denn das Bereitstellungsverbot des Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 bezieht sich auf den tatsächlichen Vorgang des Zur-Verfügung-Stellens, der dazu führt, dass der gelisteten Person oder Einrichtung ein wirtschaftlicher Vorteil zu Gute kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2010 - AK 2/10, BGHSt 55, 94 Rn. 19).
  • BGH, 18.10.2022 - AK 33/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

    Insbesondere bedarf es hier keiner Entscheidung, ob die transferierten Gelder dem IS zugutekamen, weil die Angeschuldigte bzw. die weitere IS-Angehörige M. durch diese in der Lage waren, ihre Agitationen im Sinne der IS-Ideologie im Lager R. fortzusetzen, oder ob die Zuwendungen lediglich zu einer Verbesserung ihrer privaten Lebenssituation ohne positiven Effekt für die Vereinigung führten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 2010 - AK 2/10, BGHSt 55, 94 Rn. 18 ff.; vom 14. Juli 2021 - AK 37/21, juris Rn. 40; vom 11. August 2021 - 3 StR 173/21, juris Rn. 6; vom 11. August 2021 - 3 StR 268/20, juris Rn. 18; vom 18. November 2021 - AK 47/21, wistra 2022, 207 Rn. 15 ff.).
  • BGH, 09.12.2014 - 3 StR 62/14

    Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ohne Genehmigung; Konkurrenzen

    Das Bereitstellungsverbot des Art. 23 Abs. 3 Iran-Embargo-VO bezieht sich auf den tatsächlichen Vorgang des Zur-Verfügung-Stellens, der dazu führt, dass der gelisteten Person oder Einrichtung ein wirtschaftlicher Vorteil zu Gute kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2010 - AK 2/10, BGHSt 55, 94, 101 mwN zum wortgleichen Art. 7 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 423/2007).
  • BGH, 05.03.2019 - 3 StR 413/18

    Gewerbsmäßige Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar

    a) Auf der Grundlage der rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen hat das Oberlandesgericht zutreffend angenommen, dass der Angeklagte K. gegen das in Art. 7 Abs. 3 VO (EG) Nr. 423/2007 geregelte (s. zur identischen Bedeutung von Bereitstellen und Zurverfügungstellen BGH, Beschluss vom 23. April 2010 - AK 2/10, BGHSt 55, 94 Rn. 15 ff.; MüKoStGB/Wagner, 2. Aufl., § 18 AWG Rn. 22), gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AWG strafbewehrte Bereitstellungsverbot verstieß, indem er der - im Anhang IV Abschnitt A. Nr. 10 zur VO (EG) Nr. 423/2007 gelisteten - SHIG den Sinterofen als wirtschaftliche Ressource (Art. 1 Buchst. i VO (EG) Nr. 423/2007) mittelbar zur Verfügung stellte.

    Soweit sich der Senat mit dem im hiesigen Verfahren ergangenen Beschluss vom 23. April 2010 (AK 2/10, BGHSt 55, 94) zum mittelbaren Bereitstellen gemäß Art. 7 Abs. 3 VO (EG) Nr. 423/2007 verhalten hat (dort Rn. 20), hat sich dies auf den - dem damaligen Stand der Ermittlungen entsprechenden - Fall bezogen, dass die wirtschaftliche Ressource an einen Zwischenhändler geliefert wird.

  • BGH, 22.07.2020 - AK 16/20

    Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft; Mitgliedschaftliche Beteiligung

  • BGH, 14.05.2020 - AK 8/20

    Feststellung der Veranlassung einer Prüfung einer Untersuchungshaft wegen des

  • BGH, 11.08.2021 - 3 StR 173/21

    Verstoß gegen Bereitstellungsverbot (Zur-Verfügung-Stellen von Geldern und

  • BGH, 04.01.2013 - StB 10/12

    Haftbeschwerde (Fortdauer der Untersuchungshaft; Unstatthaftigkeit der Beschwerde

  • BGH, 04.01.2013 - StB 11/12
  • BGH, 04.01.2013 - StB 14/12
  • LG Frankfurt/Main, 28.07.2023 - 29 Qs 5/23
  • BGH, 04.01.2013 - StB 15/12
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