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   BGH, 10.01.2002 - 2 StE 8/01 - 6, AK 22/01   

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https://dejure.org/2002,12548
BGH, 10.01.2002 - 2 StE 8/01 - 6, AK 22/01 (https://dejure.org/2002,12548)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2002 - 2 StE 8/01 - 6, AK 22/01 (https://dejure.org/2002,12548)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2002 - 2 StE 8/01 - 6, AK 22/01 (https://dejure.org/2002,12548)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung wegen Durchführung und Steuerung von "demonstrativen" Straftaten; Verwirklichung des § 129 StGB trotz Kurswechsel der PKK; Europaverantwortlicher einer in Deutschland gebildeten Organisation im Sinne von§ 129 StGB

  • Judicialis

    StGB § 129; ; StGB § 129 Abs. 1; ; StPO § 121; ; StPO § 122; ; StPO § 116; ; StPO § 121 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 129
    Zwecke einer kriminellen Vereinigung

  • datenbank.nwb.de
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 05.12.1996 - 3 St 12/96
    Auszug aus BGH, 10.01.2002 - 2 StE 8/01
    Dies erscheint zweifelhaft, da nach dem zur Tatzeit geltenden Rechtszustand nur inländische kriminelle Vereinigungen, bzw. im Inland bestehende Teilorganisationen solcher Vereinigungen von § 129 StGB erfaßt waren (vgl. BGHSt 30, 328; BayObLG NStZ-RR 1997, 251 m.w.N.).
  • BGH, 11.08.1999 - AK 10/99

    Mitglieder einer kriminellen Vereinigung (Arbeiterpartei Kurdistan, PKK);

    Auszug aus BGH, 10.01.2002 - 2 StE 8/01
    Wegen der Einzelheiten wird auf das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen der zwischenzeitlich zum Bayerischen Obersten Landesgericht erhobenen Anklage vom 20. Dezember 2001 (S. 66 f.) verwiesen (vgl. zum "Heimatbüro" BGHR StGB § 129 Straftaten 1).
  • BGH, 10.01.2002 - 2 BJs 176/99

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Notwendigkeit der Begehung von Straftaten

    Auszug aus BGH, 10.01.2002 - 2 StE 8/01
    2 BJs 176/99 - 8 2 StE 8/01 - 6 AK 22/01.
  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 583/94

    Bildung krimineller Vereinigungen - PKK - Haftbefehl - Untersuchungshaft -

    Auszug aus BGH, 10.01.2002 - 2 StE 8/01
    Hiergegen könnten Bedenken bestehen, weil die Zwecke oder die Tätigkeit einer kriminellen Vereinigung im Sinne des § 129 StGB in der Weise darauf gerichtet sein müssen, Straftaten zu begehen, daß diese nicht nur von untergeordneter Bedeutung, sondern in dem Sinne wesentlich und mit anderen Zwecken oder Tätigkeiten gleichgeordnet sind, daß durch das strafrechtswidrige Verhalten das Erscheinungsbild der Vereinigung aus der Sicht informierter Dritter mitgeprägt wird (BGHSt 41, 47, 56).
  • BGH, 20.12.2001 - AK 21/01

    Begriff der Vereinigung

    Auszug aus BGH, 10.01.2002 - 2 StE 8/01
    Dies bedarf angesichts des Kurswechsels der PKK, die ihre Ziele nunmehr mit friedlichen und politischen Mitteln erreichen will, einerseits und des Umstandes andererseits, wonach die Voraussetzungen einer Rückkehr zu "demonstrativen" Straftaten nur relativ vage definiert sind und auch ein zeitlicher Rahmen nicht absehbar ist, einer genaueren Prüfung in der Hauptverhandlung (vgl. Beschluß des Senats vom 20. Dezember 2001 - AK 21/01).
  • BGH, 05.01.1982 - 1 BJs 350/81
    Auszug aus BGH, 10.01.2002 - 2 StE 8/01
    Dies erscheint zweifelhaft, da nach dem zur Tatzeit geltenden Rechtszustand nur inländische kriminelle Vereinigungen, bzw. im Inland bestehende Teilorganisationen solcher Vereinigungen von § 129 StGB erfaßt waren (vgl. BGHSt 30, 328; BayObLG NStZ-RR 1997, 251 m.w.N.).
  • BGH, 28.10.2010 - 3 StR 179/10

    Kriminelle Vereinigung; terroristische Vereinigung; Teilorganisation

    bb) Vor Inkrafttreten des durch das 34. Strafrechtsänderungsgesetz vom 22. August 2002 (BGBl. I S. 3390) in das Strafgesetzbuch eingefügten § 129b StGB am 30. August 2002 war ein organisationsbezogenes Verhalten mit Blick auf den räumlichen Geltungsbereich des Verbots nach Art. 9 Abs. 2 GG, an das die §§ 129, 129a StGB anknüpfen, nur dann nach diesen Vorschriften strafbar, wenn es sich auf eine Vereinigung bezog, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestand (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urteil vom 12. Oktober 1965 - 3 StR 15/65, NJW 1966, 310, 311; Beschlüsse vom 5. Januar 1982 - StB 53/81, BGHSt 30, 328; vom 17. März 1999 - 3 ARs 2/99, BGHSt 45, 26, 35; vom 10. Januar 2002 - AK 22/01).

    cc) In Anwendung dieser Maßstäbe wurden die in Deutschland agierenden Führungskader der PKK als eigenständige Vereinigung angesehen (s. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. August 1999 - AK 10, 11/99, BGHR StGB § 129 Straftaten 1; vom 20. Dezember 2001 - AK 21/01, BGHR StGB § 129 Straftaten 2; vom 10. Januar 2002 - AK 22/01; vom 18. Januar 2002 - AK 1/02).

  • BGH, 10.01.2002 - 2 BJs 176/99

    Mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung (PKK/ERNK);

    2 BJs 176/99 - 8 2 StE 8/01 - 6 AK 22/01.
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