Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 20.02.2014 - 3 SsRs 607/13, 3 SsRs 607/13 - AK 220/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Burhoff online
Mobiltelefon, Fahrlehrer, Führer, Kraftfahrzeug
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Fahrlehrer als Führer des Kraftfahrzeuges im Sinne des § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO?
- IWW
- rabüro.de
Zur Frage, ob ein Fahrlehrer während Fahrt mit Fahrschüler Führer des Kraftfahrzeuges ist
- blutalkohol , S. 192
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 23 Abs 1a S 1 StVO, § 49 Abs 1 Nr 22 StVO, § 79 Abs 3 S 1 OWiG, § 121 Abs 2 Nr 1 GVG, § 2 Abs 15 S 2 StVG
Vorlage zum Bundesgerichtshof: Kraftfahrzeugführereigenschaft eines beifahrenden Fahrlehrers - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons durch Fahrlehrer als Beifahrer während einer Ausbildungsfahrt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Mobiltelefon, Fahrlehrer und BGH
- beck-blog (Kurzinformation)
Handyverstoß des Fahrlehrers - ist das vielleicht doch eine OWi?
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Telefonierender Fahrlehrer - BGH soll entscheiden
- lawblog.de (Kurzinformation)
Fahrlehrer mit Handy am Ohr
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons durch den Fahrlehrer als Beifahrer während einer Ausbildungsfahrt
- haerlein.de (Kurzinformation)
Ist ein Fahrlehrer, der als Beifahrer während einer Ausbildungsfahrt neben einem Fahrschüler sitzt, Fahrzeugführer?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ist der Fahrlehrer auf dem Beifahrersitz Fahrzeugführer im Sinne § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO?
Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 20.02.2014 - 3 SsRs 607/13, 3 SsRs 607/13 - AK 220/13
- BGH, 23.09.2014 - 4 StR 92/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 28.07.1998 - 4 StR 166/98
Vorlegung einer Rechtsfrage an den BGH durch allein entscheidenden Richter
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2014 - 3 SsRs 607/13
Der Senat neigt dazu, sich der Auffassung des Oberlandesgerichts Bamberg und nicht der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das seinerseits eine Vorlagepflicht nach § 121 Abs. 2 GVG wegen Abweichens von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg unter Berufung auf die eine andere Frage betreffende Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.7.1998 (BGHSt 44, 144) zu Unrecht verneint hat, anzuschließen (vgl. auch zu der ähnlichen Problematik bei § 24a StVG bzw. § 316 StGB: OLG Dresden, NJW 2006, 1013 [keine Kfz-Führereigenschaft des Fahrlehrers]; a.A. AG Cottbus, DAR 2003, 476). - OLG Dresden, 19.12.2005 - 3 Ss 588/05
Trunkenheit; Fahruntüchtigkeit
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2014 - 3 SsRs 607/13
Der Senat neigt dazu, sich der Auffassung des Oberlandesgerichts Bamberg und nicht der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das seinerseits eine Vorlagepflicht nach § 121 Abs. 2 GVG wegen Abweichens von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg unter Berufung auf die eine andere Frage betreffende Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.7.1998 (BGHSt 44, 144) zu Unrecht verneint hat, anzuschließen (vgl. auch zu der ähnlichen Problematik bei § 24a StVG bzw. § 316 StGB: OLG Dresden, NJW 2006, 1013 [keine Kfz-Führereigenschaft des Fahrlehrers]; a.A. AG Cottbus, DAR 2003, 476). - BGH, 05.08.1976 - 5 StR 240/76
Beginn der Untgerbrechung der Verjährung bei der Verfolgung von …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2014 - 3 SsRs 607/13
Eine abschließende Stellungnahme des Senats ist jedoch vorliegend nicht erforderlich, weil der Senat sich bei Bejahung der Vorlegungsfrage zu der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, im Falle der Verneinung der Vorlegungsfrage zu der des Oberlandesgerichts Bamberg in Widerspruch setzen würde (BGHSt 26, 384, 385).
- OLG Bamberg, 24.03.2009 - 2 Ss OWi 127/09
Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrzeugführerschaft eines Fahrlehrers
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2014 - 3 SsRs 607/13
Der Senat kann aber auch nicht der Rechtsbeschwerde stattgeben und den Betroffenen aus rechtlichen Gründen freisprechen, weil er dann von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 24.3.2009 (NJW 2009, 2393 = DAR 2009, 402 = NZV 2009, 517; nachfolgend Nichtannahmebeschluss des BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, B. v. 2.6.2009 - 2 BvR 901/09) abweichen müsste, in der die tragende Rechtsauffassung vertreten wird, dass der für die Verkehrsbeobachtung verantwortliche Fahrlehrer wegen seiner Pflicht, den Fahrschüler ständig zu beobachten, um notfalls sofort eingreifen zu können, Führer des Kraftfahrzeuges im Sinne des § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO sei. - OLG Düsseldorf, 04.07.2013 - 1 RBs 80/13
Keine ordnungswidrigkeitenrechtliche Haftung des Fahrlehrers durch die …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2014 - 3 SsRs 607/13
Der Senat sieht sich an der Verwerfung der Rechtsbeschwerde durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 4.7.2013 (DAR 2014, 40) gehindert, weil dort die tragende Rechtsauffassung vertreten wird, dass der Fahrlehrer, der neben einer fortgeschrittenen Fahrschülerin sitzt und in der konkreten Situation nicht in das Fahrgeschehen eingreifen muss, nicht Führer des Kraftfahrzeuges im Sinne des § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO sei (so auch AG Herne, VRR 2012, 272). - BVerfG, 02.06.2009 - 2 BvR 901/09
Verfassungsbeschwerde ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2014 - 3 SsRs 607/13
Der Senat kann aber auch nicht der Rechtsbeschwerde stattgeben und den Betroffenen aus rechtlichen Gründen freisprechen, weil er dann von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 24.3.2009 (NJW 2009, 2393 = DAR 2009, 402 = NZV 2009, 517; nachfolgend Nichtannahmebeschluss des BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, B. v. 2.6.2009 - 2 BvR 901/09) abweichen müsste, in der die tragende Rechtsauffassung vertreten wird, dass der für die Verkehrsbeobachtung verantwortliche Fahrlehrer wegen seiner Pflicht, den Fahrschüler ständig zu beobachten, um notfalls sofort eingreifen zu können, Führer des Kraftfahrzeuges im Sinne des § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO sei. - AG Cottbus, 27.11.2001 - 73 Ds 765/01
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2014 - 3 SsRs 607/13
Der Senat neigt dazu, sich der Auffassung des Oberlandesgerichts Bamberg und nicht der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das seinerseits eine Vorlagepflicht nach § 121 Abs. 2 GVG wegen Abweichens von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg unter Berufung auf die eine andere Frage betreffende Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.7.1998 (BGHSt 44, 144) zu Unrecht verneint hat, anzuschließen (vgl. auch zu der ähnlichen Problematik bei § 24a StVG bzw. § 316 StGB: OLG Dresden, NJW 2006, 1013 [keine Kfz-Führereigenschaft des Fahrlehrers]; a.A. AG Cottbus, DAR 2003, 476).
- BGH, 23.09.2014 - 4 StR 92/14
Benutzung eines Mobiltelefons beim Führen eines Kraftfahrzeugs (Begriff des …
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat daher die Sache durch Beschluss vom 20. Februar 2014 (DAR 2014, 211) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung folgender Rechtsfrage vorgelegt:.