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   BGH, 13.04.2021 - AK 29/21   

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https://dejure.org/2021,9279
BGH, 13.04.2021 - AK 29/21 (https://dejure.org/2021,9279)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2021 - AK 29/21 (https://dejure.org/2021,9279)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2021 - AK 29/21 (https://dejure.org/2021,9279)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 239a, § ... 239b StGB, § 18 Abs. 1 AWG, § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1, §§ 52, 53 StGB, § 18 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AWG, Art. 2 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001, §§ 121, 122 StPO, § 112 Abs. 1 Satz 1 StPO, 2 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 2, 3 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 112 Abs. 3 StPO, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, § 121 StPO

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Haftbefehls und Entlassung aus der Untersuchtungshaft wegen einer Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (PKK)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Aufhebung des Haftbefehls und Entlassung aus der Untersuchtungshaft wegen einer Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (PKK)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.09.2020 - AK 31/20

    Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländische

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - AK 29/21
    Zu würdigen sind auch die voraussichtliche Gesamtdauer des Verfahrens und die für den Fall einer Verurteilung konkret im Raum stehende Straferwartung (st. Rspr.; vgl. insgesamt jüngst BGH, Beschluss vom 24. September 2020 - AK 31/20, juris Rn. 7 f. mwN).

    Zudem liegt nach der übrigen Beweislage nicht ohne weiteres auf der Hand, welche Erkenntnisse aus der noch ausstehenden Auswertung zu erwarten sind und dass eine längere Verfahrensdauer allein wegen dieses einzelnen Asservates hinzunehmen ist (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 24. September 2020 - AK 31/20, juris Rn. 16 f.; vom 9. Juni 2020 - AK 12/20, juris Rn. 41).

  • BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvR 2128/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft über ein Jahr (Beschleunigungsgebot in Haftsachen

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - AK 29/21
    a) Das - im Freiheitsgrundrecht des Betroffenen (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) sowie im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3) verankerte und in § 121 StPO einfachgesetzlich ausgeprägte (s. auch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 MRK) - Beschleunigungsgebot in Haftsachen ist eine besondere Ausformung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, der nicht nur für die Anordnung, sondern auch für die Dauer der Untersuchungshaft bedeutsam ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Februar 2021 - 2 BvR 2128/20, juris Rn. 34 ff. mwN).

    Dabei vermögen allein die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht zur Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft zu dienen (BVerfG, Beschluss vom 3. Februar 2021 - 2 BvR 2128/20, juris Rn. 39 mwN).

  • BGH, 24.01.2019 - AK 57/18

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - AK 29/21
    Angesichts der dem Beschuldigten im Falle seiner Verurteilung bereits allein wegen des Vereinigungsdelikts, unabhängig von Verstößen gegen ein Bereitstellungsverbot, drohenden erheblichen Freiheitsstrafe bestehen der Haftgrund der Fluchtgefahr gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO sowie - auch bei der gebotenen restriktiven Auslegung des § 112 Abs. 3 StPO (s. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 30 ff.) - derjenige der Schwerkriminalität.
  • BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 971/07

    Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft anlässlich der ersten besonderen

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - AK 29/21
    Anhaltspunkte dafür, dass die Verzögerung vermeidbar gewesen ist und sich der zusätzliche Aufklärungsbedarf etwa erst später ergeben hat, liegen nicht vor (vgl. zu einer verspäteten Gutachtenbeauftragung BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 2 BvR 971/07, BVerfGK 11, 286, 295 f.).
  • BGH, 09.06.2020 - AK 12/20

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - AK 29/21
    Zudem liegt nach der übrigen Beweislage nicht ohne weiteres auf der Hand, welche Erkenntnisse aus der noch ausstehenden Auswertung zu erwarten sind und dass eine längere Verfahrensdauer allein wegen dieses einzelnen Asservates hinzunehmen ist (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 24. September 2020 - AK 31/20, juris Rn. 16 f.; vom 9. Juni 2020 - AK 12/20, juris Rn. 41).
  • BGH, 24.01.2024 - StB 2/24

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland;

    Entgegen den Ausführungen in der Beschwerdebegründung ist das Verfahren seit der letzten Haftentscheidung des Senats vom 5. April 2023 (AK 14-16/23, juris) weiterhin in einer Weise gefördert worden, die dem Anspruch des inhaftierten Angeklagten auf ein Urteil innerhalb angemessener Frist genügt (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 EMRK; zu den insoweit nach st. Rspr. anzuwendenden Maßstäben s. etwa BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2020 - StB 1/20, juris Rn. 14 f.; vom 24. September 2020 - AK 31/20, juris Rn. 7 f.; vom 13. April 2021 - AK 29/21, juris Rn. 8 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2022 - 1 S 2284/20

    Verbot einer PKK-Demonstration

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die PKK als eine ausländische terroristische Vereinigung im Sinne des § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB anzusehen (vgl. BGH, Beschl. v. 08.02.2018 - AK 3/18 -, juris; Beschl. v. 13.04.2021 - AK 29/21 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 13.04.2021 - AK 29/21 -, juris Rn. 4 f.).
  • OLG Hamburg, 23.12.2021 - 2 Ws 124/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft nach Verurteilung und Revisionseinlegung und

    a) Das - im Freiheitsgrundrecht des Betroffenen (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) sowie im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3) verankerte und in § 121 StPO einfachgesetzlich ausgeprägte (s. auch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 MRK) - Beschleunigungsgebot in Haftsachen ist eine besondere Ausformung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, der nicht nur für die Anordnung, sondern auch für die Dauer der Untersuchungshaft bedeutsam ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Februar 2021, Az.: 2 BvR 2128/20; BGH, Beschluss vom 13. April 2021, Az.: AK 29/21).

    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verlangt, dass die Dauer der Untersuchungshaft nicht außer Verhältnis zu der erwarteten Strafe steht und setzt ihr auch unabhängig von der Straferwartung Grenzen (vgl. BVerfG StV 2013, 160; BGH, Beschluss vom 13. April 2021, Az.: AK 29/21; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 1. April 2020; Az.: 2 BvR 225/20).

  • BGH, Ermittlungsrichter, 29.04.2021 - 6 BGs 19/21

    Zurückstellung der Benachrichtigung bei verdeckten Maßnahmen (Gefährdung des

    Aus der Ermittlungsakte hat sich - soweit hier von Belang - insbesondere zu ergeben, welche Ermittlungshandlungen vorgenommen worden sind, wann diese erfolgt sind und welche Ergebnisse diese erbracht haben (vgl. zur Aktenkundigkeit von Ermittlungshandlungen BGH, Beschluss vom 13. April 2021 - AK 29/21, BeckRS 2021, 7983, Rn. 13).
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